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Personalschlüssel in der Pflege
Der Deutsche Bundes­rat fordert die Sicher­stel­lung eines angemes­se­nen Pflege­per­so­nal­schlüs­sels ab 2019. Bild: Viktor Levi | Dreamstime.com

In einem Beschluss des Deutschen Bundes­rats vom vergan­ge­nen Freitag geht es um die Sicher­stel­lung eines angemes­se­nen Perso­nal­schlüs­sels in der Pflege, die von den Ländern kürzlich per Entschlie­ßungs­an­trag einge­for­dert wurde (wir berich­te­ten).

Ab 2019 müssen verbind­li­che Perso­nal­un­ter­gren­zen in der Pflege gelten, so wurde es bereits im vergan­ge­nen Jahr beschlos­sen. Auf die Regelung im Einzel­nen müssen sich gemäß Sozial­ge­setz­buch (SGB) V die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) und der GKV-Spitzen­ver­band bis Ende Juni dieses Jahres einigen. Kommt keine Einigung zustande, wird das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium entspre­chende Verord­nun­gen erlas­sen müssen.

Ein klarer Auftrag an Jens Spahn

Das Land Berlin ist erfreut, dass die Bundes­rats­in­itia­tive zur Sicher­stel­lung eines umfas­sen­den Pflege­per­so­nal­schlüs­sels einen Schritt nach vorne geht. Die Senato­rin für Gesund­heit, Pflege und Gleich­stel­lung Berlins, Dilek Kolat, erklärte dazu: „Der Bundes­rat hat dem neuen Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn einen klaren Auftrag erteilt. Er muss sich mit Hochdruck um die Pflege kümmern und hier die Bedin­gun­gen für Pflegende und Patien­ten verbes­sern. In den vergan­ge­nen 15 Jahren ist die Zahl des Pflege­per­so­nals in den Kranken­häu­sern um 30 % gesun­ken. Im Vergleich dazu gab es 25 % mehr Ärztin­nen und Ärzte. Die Folge ist eine Überlas­tung des Pflege­per­so­nals durch Überstun­den, Doppel­schich­ten und die Nicht­ein­hal­tung der Pausen­zei­ten. Dadurch wandert das Fachper­so­nal aus den Pflege­be­ru­fen ab und die Patien­ten­ver­sor­gung wird beein­träch­tigt. Deshalb fordern wir verbind­li­che Perso­nal­schlüs­sel und damit einher­ge­hend die Erhöhung der Zahl der Pflege­kräfte.“

Berlin und die anderen Länder befürch­ten, dass die Regelung nur für pflege­inten­sive Berei­che geltend gemacht werde und hatten in dem Antrag die Sicher­stel­lung zur spürba­ren Verbes­se­rung der Situa­tion in der Pflege durch Perso­nal­un­ter­gren­zen gefor­dert. Im Konkre­ten möchte man errei­chen, dass der Perso­nal­schlüs­sel ausschließ­lich durch Fachper­so­nal und nicht beispiels­weise durch Auszu­bil­dende erfüllt werden darf. Man möchte zudem verhin­dern, dass eine Verbes­se­rung der Perso­nal­si­tua­tion von Pflege­fach­kräf­ten dazu führt, dass die dadurch entste­hen­den Kosten zulas­ten der Pflege­be­dürf­ti­gen gehen. Weiter­hin wird ein angemes­se­ner Perso­nal­schlüs­sels für die statio­näre Hebam­men­be­treu­ung gefor­dert.

Der Beschluss des Bundes­ra­tes mit den entspre­chen­den Forde­run­gen wurde nun an die Bundes­re­gie­rung weiter­ge­lei­tet.

„Die Perso­nal­be­mes­sung muss robust gestal­tet sein“

Auch aus den Reihen der Landes­pfle­ge­kam­mern kamen bereits Reaktio­nen zu den bisher bekannt gewor­de­nen Regelun­gen der DKG und des GKV-Spitzen­ver­ban­des zum Thema Perso­nal­un­ter­gren­zen. Demnach sei beispiels­weise vorge­se­hen, dass ein Drittel des Perso­nal­schlüs­sels auch aus Hilfs­kräf­ten zusam­men­ge­setzt sein dürfe. Zudem müsse der Schlüs­sel laut bishe­ri­gen Vorga­ben nur quartals­weise im Durch­schnitt erreicht werden, nicht aber in jeder Schicht.

Seitens des Präsi­den­ten der rhein­land-pfälzi­schen Landes­pfle­ge­kam­mer, Dr. Markus Mai, stießen diese Angaben auf Kritik: „Offen­sicht­lich soll der akute Fachkräf­te­man­gel als Vorwand dienen, um die dringend benötigte, gesetz­lich geregelte Perso­nal­be­mes­sung zu unter­lau­fen. Die Perso­nal­be­mes­sung muss so robust gestal­tet sein, dass die Kolle­gin­nen und Kolle­gen nicht zwangs­läu­fig in den Burn-Out getrie­ben werden“, so Mai.

Quelle: Bundes­rat