In einem Beschluss des Deutschen Bundesrats vom vergangenen Freitag geht es um die Sicherstellung eines angemessenen Personalschlüssels in der Pflege, die von den Ländern kürzlich per Entschließungsantrag eingefordert wurde (wir berichteten).
Ab 2019 müssen verbindliche Personaluntergrenzen in der Pflege gelten, so wurde es bereits im vergangenen Jahr beschlossen. Auf die Regelung im Einzelnen müssen sich gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) V die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband bis Ende Juni dieses Jahres einigen. Kommt keine Einigung zustande, wird das Bundesgesundheitsministerium entsprechende Verordnungen erlassen müssen.
Ein klarer Auftrag an Jens Spahn
Das Land Berlin ist erfreut, dass die Bundesratsinitiative zur Sicherstellung eines umfassenden Pflegepersonalschlüssels einen Schritt nach vorne geht. Die Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlins, Dilek Kolat, erklärte dazu: „Der Bundesrat hat dem neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen klaren Auftrag erteilt. Er muss sich mit Hochdruck um die Pflege kümmern und hier die Bedingungen für Pflegende und Patienten verbessern. In den vergangenen 15 Jahren ist die Zahl des Pflegepersonals in den Krankenhäusern um 30 % gesunken. Im Vergleich dazu gab es 25 % mehr Ärztinnen und Ärzte. Die Folge ist eine Überlastung des Pflegepersonals durch Überstunden, Doppelschichten und die Nichteinhaltung der Pausenzeiten. Dadurch wandert das Fachpersonal aus den Pflegeberufen ab und die Patientenversorgung wird beeinträchtigt. Deshalb fordern wir verbindliche Personalschlüssel und damit einhergehend die Erhöhung der Zahl der Pflegekräfte.“
Berlin und die anderen Länder befürchten, dass die Regelung nur für pflegeintensive Bereiche geltend gemacht werde und hatten in dem Antrag die Sicherstellung zur spürbaren Verbesserung der Situation in der Pflege durch Personaluntergrenzen gefordert. Im Konkreten möchte man erreichen, dass der Personalschlüssel ausschließlich durch Fachpersonal und nicht beispielsweise durch Auszubildende erfüllt werden darf. Man möchte zudem verhindern, dass eine Verbesserung der Personalsituation von Pflegefachkräften dazu führt, dass die dadurch entstehenden Kosten zulasten der Pflegebedürftigen gehen. Weiterhin wird ein angemessener Personalschlüssels für die stationäre Hebammenbetreuung gefordert.
Der Beschluss des Bundesrates mit den entsprechenden Forderungen wurde nun an die Bundesregierung weitergeleitet.
„Die Personalbemessung muss robust gestaltet sein“
Auch aus den Reihen der Landespflegekammern kamen bereits Reaktionen zu den bisher bekannt gewordenen Regelungen der DKG und des GKV-Spitzenverbandes zum Thema Personaluntergrenzen. Demnach sei beispielsweise vorgesehen, dass ein Drittel des Personalschlüssels auch aus Hilfskräften zusammengesetzt sein dürfe. Zudem müsse der Schlüssel laut bisherigen Vorgaben nur quartalsweise im Durchschnitt erreicht werden, nicht aber in jeder Schicht.
Seitens des Präsidenten der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer, Dr. Markus Mai, stießen diese Angaben auf Kritik: „Offensichtlich soll der akute Fachkräftemangel als Vorwand dienen, um die dringend benötigte, gesetzlich geregelte Personalbemessung zu unterlaufen. Die Personalbemessung muss so robust gestaltet sein, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht zwangsläufig in den Burn-Out getrieben werden“, so Mai.
Quelle: Bundesrat