Mit diesem Wissen stellt sich die Frage, warum sich die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen derart aufwendig gestaltet – wo doch dringend qualifizierte Pflegekräfte benötigt werden. Genau diesem Thema haben sich die beiden Pflegewissenschaftler Randy Schneiderwind und Isabella Tasser im Rahmen ihrer Master-Abschlussarbeit an der Katholischen Hochschule NRW in Köln gewidmet und kommen zu spannenden Ergebnissen:
Rekrutierung von ausländischen Fachkräften: eine zwingende Maßnahme
Ein leergefegter Arbeitsmarkt und eine schrumpfende Erwerbsbevölkerung erschweren zunehmend die Deckung des Fachkräftebedarfs durch inländische Arbeitnehmer. Laut der Fachkräfteengpassanalyse von Juni 2018 der Bundesagentur für Arbeit herrscht nicht nur ein bundesweiter Fachkräftemangel in den Pflegeberufen; auch die Vakanzzeiten steigen immer weiter an.
Daneben prognostiziert das Statistische Bundesamt, dass sich die Altersstruktur bis 2060 bei gleichzeitig abnehmender Gesamtbevölkerung zugunsten höherer Altersgruppen verschieben und folglich der erwerbsfähige Anteil deutlich zurückgehen wird.
Neben zahlreichen Maßnahmen zur stärkeren Ausschöpfung des inländischen Erwerbspotenzials stelle die Rekrutierung ausländischer Pflegekräfte daher nicht nur eine ergänzende, sondern vielmehr eine zwingend notwendige Maßnahme zur zeitnahen Linderung des Fachkräftemangels dar, argumentieren Schneiderwind und Tasser.
Weg nach Deutschland
Um in Deutschland als Pflegekraft arbeiten zu können, gilt es neben den aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Anforderungen vor allem die anerkennungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
Gerade für Pflegekräfte aus Drittstaaten stellt sich der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erschwert dar. Während Unionsbürger innerhalb der EU allgemeine Freizügigkeit genießen, stehen Einreise und Aufenthalt Drittstaatsangehöriger unter Erlaubnisvorbehalt. Dabei wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nur befristet gewährt.
Beschäftigungsrechtlich erlaubt nur das Vorliegen eines konkreten Arbeitsangebotes in einem auf der Positivliste der Bundesagentur für Arbeit geführten Beruf, wie dem der Pflege, das Arbeiten in Deutschland.
Mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss kann man in Deutschland nur als Pflegefachkraft arbeiten, wenn vorab ein Anerkennungsverfahren und die damit verbundene Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit dem inländischen Pflegeberuf durchlaufen wurde.
Den rechtlichen Rahmen gibt hier das sog. Anerkennungsgesetz vor, welches den Kreis der Antragsberechtigten auf Drittstaatsangehörige erweitert.
Gleichwertigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die ausländische Berufsqualifikation den rechtlichen Anforderungen, die an die Ausübung des Pflegeberufs gestellt werden, genügt und somit von „gleichem Wert“ ist. Die zentrale Frage ist also, ob wesentliche Unterschiede zwischen ausländischer Qualifikation und deutscher Referenzqualifikation bestehen. Dabei wird auf funktionale, formale und materielle Gleichwertigkeit hin geprüft.
Zentrale Ergebnisse: Weg vom „Verwaltungsdschungel“ – hin zur Zentralisierung
Schneiderwind und Tasser kommen zu dem Ergebnis, dass das Festhalten an den Befristungen (vor allem beschäftigungsrechtlich) eindeutig zu hinterfragen ist; schließlich erwecke dieser Umstand nicht gerade das Gefühl von Zukunftssicherheit bei den zugewanderten Ausländern. Eine Entkopplung von den Fristen würde der Zuwanderung einen deutlich Ausländer freundlicheren Charakter verleihen.
Die Gleichwertigkeitsprüfung, als das zentrale Element im Anerkennungsverfahren, kommt grundsätzlich bei jedem Drittstaatsangehörigen zur Anwendung, während Unionsbürger unter bestimmten Voraussetzungen die automatische Anerkennung genießen. Allerdings wird die Feststellung auf Gleichwertigkeit aufgrund landesrechtlich verantworteter Prüfungsverordnungen nicht einheitlich und transparent durchgeführt.
Eine Zentralisierung der Prüfungsstellen an eine Stelle würde zum einen einheitliche Bewertungskriterien schaffen und zum anderen den „Verwaltungsdschungel“ reduzieren. Das hätte nicht nur eine deutliche Vereinfachung sowie Transparenz des Verfahrens zur Folge, sondern auch eine vollkommen andere Signalwirkung an den Antragsteller.
Die finanzielle Entlastung der doch teils erheblichen Kosten während des Anerkennungsprozesses – von der Visaausstellung bis hin zur Berufszulassung – würde erheblich zur Attraktivität als Zuwanderungsland beitragen.
„Mit Blick auf den globalisierten Arbeitsmarkt muss grundlegend der politische Gedanke weg von einer erlaubten und gesteuerten hin zu einer gewünschten Zuwanderung. Es sollte zukünftig eine Willkommenskultur gelebt werden, die gleichermaßen für Gesellschaft und Gesetzgebung gilt“, fordern daher die beiden Pflegeexperten unisono.
Dabei ist laut dem WHO Verhaltenskodex zu beachten, dass die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte ausschließlich in Ländern ohne kritischen Mangel an Gesundheitspersonal zu erfolgen hat; sodass ein Entzug von Fachkräften nicht zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheitssysteme der betroffenen Herkunftsländer führt.
Gleichermaßen von Bedeutung sei außerdem die interkulturelle Sensibilität: „Denn jeder Migrant bringt seine eigene Lebenserfahrung mit in den Prozess ein.“
Von Randy Schneiderwind und Isabella Tasser