Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sind massiv ausgeweitet worden, um Infektionsketten zu unterbrechen, das Fortschreiten der Pandemie zu verlangsamen und so eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Um besonders verletzliche Personengruppen wie zum Beispiel pflegebedürftige Menschen zu schützen, setzen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) jedwede Form der körperlichen Untersuchung aus, so die Medizinischen Dienste in einer Pressemitteilung.
„Die MDK-Gemeinschaft hat festgelegt, dass zum Schutz der pflegebedürftigen und vorer-krankten Menschen ab sofort keine persönlichen Begutachtungen in Pflegeheimen und in eigener Häuslichkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Stattdessen werden die Medizinischen Dienste die Einstufung in Pflegegrade auf Basis der bereits vorliegenden Informationen und eines ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen vornehmen. Auf diese Weise werden der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sichergestellt.
Darüber hinaus werden auch für andere Begutachtungsanlässe alternative Vorgehensweisen festgelegt, die eine Begutachtung ohne körperliche Untersuchung ermöglichen und damit die Versorgung des Versicherten sicherstellen. Um das Infektionsrisiko für die besonders verletzlichen Personengruppen zu vermindern, haben die MDK bereits die Regelprüfungen der Qualität nach § 114 SGB XI in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen bis vorläufig Ende Mai ausgesetzt. Ziel ist es, einerseits besonders gefährdete Menschen zu schützen und andererseits die Einrichtungen von Zeitaufwänden durch die Prüftätigkeit zu entlasten.
Medizinischen Dienste bieten personelle Unterstützung an
Darüber hinaus haben die Medizinischen Dienste ihre Unterstützung in der Corona-Krise angekündigt, indem sie ihre personellen Ressourcen für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung stellen. „Die Medizinischen Dienste sind bereit, mit ihren medizinischen und pflegerischen Personalressourcen bei der Bewältigung der Corona-Krise zu helfen. Vorstellbar ist, dass MDK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem gesundheitlichen und pflegerischen Versorgungssystem und für öffentliche Stellen, wie zum Beispiel die Gesundheitsämter vor Ort, zur Verfügung gestellt werden. Die Situation erfordert es, dass alle Kräfte gebündelt werden, um gemeinsam die Pandemie zu bekämpfen“, so Dr. Pick.
Bei der Ausgestaltung der Unterstützung ist noch festzulegen, in welchen konkreten Aufgabenfeldern dringender Bedarf besteht und welche Qualifikation das dafür gesuchte Personal haben sollte. Darüber hinaus ist zu klären, wie die rechtlichen Bedingungen für die Unterstützungsleistungen der Medizinischen Dienste zu gestalten sind. Diese Fragen werden derzeit zwischen der MDK-Gemeinschaft, dem GKV-Spitzenverband und den zuständigen Ministerien geklärt, um eine solche Unterstützung ermöglichen zu können.