https://www.facebook.com/offiziellvolkergrosskopf/videos/559683837845611/
Diese Frage hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Großkopf in einem Vortrag vor rund 40 Neurologen beantwortet, der im Rahmen des Deutschen Kongresses für Parkinson und Bewegungsstörungen in Düsseldorf stattgefunden hat.
„Ärzte sind keine kleinen Polizisten“
Wann eine Fahruntüchtigkeit vorliegt, ist natürlich erstmal eine rein medizinische Frage. Die Feststellung also, ob eine Fahruntüchtigkeit vorliegt, ist zunächst einmal Sache des Arztes.
Hat er diese eindeutig beim Patienten festgestellt, muss er dies auch nicht der Straßenverkehrsbehörde oder der Polizei mitteilen, Ärzte seien schließlich keine kleinen Polizisten, so Prof. Großkopf.
Entscheidend aus haftungsrechtlicher Sicht ist nun aber, dass Ärzte den Patienten unbedingt über seine Fahruntüchtigkeit aufklären und ihn darüber informieren müssen, dass nicht mehr gefahren werden darf. Diese Verpflichtung zur Sicherungs- bzw. therapeutischen Aufklärung ergibt sich aus § 630c Absatz 2 BGB. Das Aufklärungsgespräch sollte außerdem immer dokumentiert werden, so der abschließende und eindringliche Ratschlag von Prof. Großkopf.