Pflegekammer NRW: Das Kabinett hat die Einbringung des Entwurfs zum Pflegekammergesetz beschlossen.
NRW: Das Kabinett hat die Einbrin­gung des Entwurfs zum Pflege­kam­mer­ge­setz beschlos­sen. Bild: © Sandor Kacso | Dreamstime.com

In Nordrhein-Westfa­len (NRW) nimmt die Errich­tung einer Pflege­be­ru­fe­kam­mer zuneh­mend Form an. Das Kabinett hat am Diens­tag (19.11.2019) die Einbrin­gung des Entwurfs zum Pflege­kam­mer­ge­setz beschlos­sen. Es soll noch in diesem Jahr in den Landtag einge­bracht werden. Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Laumann begrüßte den Beschluss: „Ich freue mich auf die Beratun­gen im Landtag. Eine breite Zustim­mung zur Pflege­kam­mer wäre auch ein klares Signal an die Beschäf­tig­ten in der Pflege: Der Stellen­wert und die Inter­es­sen des Pflege­be­rufs in unserem Gesund­heits­sys­tem werden deutlich gestärkt. Die Zeiten, in denen die Pflege nur am Katzen­tisch über ihre eigenen Belange mitbe­ra­ten durfte, müssen endlich der Vergan­gen­heit angehö­ren. Mit dem Gesetz­ent­wurf sind wir auf einem guten Weg, dass die Pflege­kam­mer mit der Berufung des Errich­tungs­aus­schus­ses im Jahr 2020 gegrün­det werden kann.“

Der Gesetz­ent­wurf sieht vor, dass die Pflege­kam­mer als weitere Heilbe­rufs­kam­mer gesetz­lich veran­kert wird. Damit werden ihr wichtige Aufga­ben übertra­gen. Dazu gehören unter anderem die Entwick­lung einer Berufs­ord­nung und von Quali­täts­richt­li­nien sowie die Zustän­dig­keit für die beruf­li­chen Fort-und Weiter­bil­dun­gen. „Diese Aufga­ben sind zentral zur Weiter­ent­wick­lung des Pflege­be­rufs. Wir müssen den Pflege­fach­kräf­ten endlich ermög­li­chen, ihre Angele­gen­hei­ten selbst zu regeln und an Entschei­dun­gen mitzu­wir­ken, die sie betref­fen. Darum müssen sie auch in den wichti­gen Gremien sitzen, wie zum Beispiel der Landes­ge­sund­heits­kon­fe­renz oder dem Landes­aus­schuss für Kranken­haus­pla­nung“, so Laumann weiter. Perspek­ti­visch sollen der Kammer auch die Aufga­ben zur Ausbil­dung in den Pflege­be­ru­fen übertra­gen werden.

Nach den Plänen des Gesund­heits­mi­nis­ters wird die Pflege­kam­mer durch einen Errich­tungs­aus­schuss aufge­baut, der sich aus Pflege­fach­kräf­ten zusam­men­set­zen soll. Diese sollen alle Aufbau­ar­bei­ten vorneh­men, bis dann voraus­sicht­lich im Januar 2022 die erste Kammer­ver­samm­lung zusam­men­tritt. Die Landes­re­gie­rung unter­stützt die Pflege­kam­mer mit einer Anschub­fi­nan­zie­rung in Höhe von fünf Millio­nen Euro über drei Jahre. „Wir wollen bereits im Errich­tungs­aus­schuss darauf achten, dass der Anteil der Frauen und der Pflege­kräfte aus der Alten­pflege dem tatsäch­li­chen Pflege­all­tag entspricht. Diese Vorga­ben machen wir im Gesetz auch für die Gremien der Kammer. Und es ist mir wichtig, dass Pflege­kräfte aus den verschie­de­nen Beschäf­ti­gungs­fel­dern angemes­sen vertre­ten sind, damit sie ihre beruf­li­che Exper­tise einbrin­gen können. Wir wollen eine Kammer von der Pflege für die Pflege. Davon sollen alle Pflege­kräfte etwas haben“, erklärt Laumann.