In Nordrhein-Westfalen (NRW) nimmt die Errichtung einer Pflegeberufekammer zunehmend Form an. Das Kabinett hat am Dienstag (19.11.2019) die Einbringung des Entwurfs zum Pflegekammergesetz beschlossen. Es soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann begrüßte den Beschluss: „Ich freue mich auf die Beratungen im Landtag. Eine breite Zustimmung zur Pflegekammer wäre auch ein klares Signal an die Beschäftigten in der Pflege: Der Stellenwert und die Interessen des Pflegeberufs in unserem Gesundheitssystem werden deutlich gestärkt. Die Zeiten, in denen die Pflege nur am Katzentisch über ihre eigenen Belange mitberaten durfte, müssen endlich der Vergangenheit angehören. Mit dem Gesetzentwurf sind wir auf einem guten Weg, dass die Pflegekammer mit der Berufung des Errichtungsausschusses im Jahr 2020 gegründet werden kann.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Pflegekammer als weitere Heilberufskammer gesetzlich verankert wird. Damit werden ihr wichtige Aufgaben übertragen. Dazu gehören unter anderem die Entwicklung einer Berufsordnung und von Qualitätsrichtlinien sowie die Zuständigkeit für die beruflichen Fort-und Weiterbildungen. „Diese Aufgaben sind zentral zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs. Wir müssen den Pflegefachkräften endlich ermöglichen, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und an Entscheidungen mitzuwirken, die sie betreffen. Darum müssen sie auch in den wichtigen Gremien sitzen, wie zum Beispiel der Landesgesundheitskonferenz oder dem Landesausschuss für Krankenhausplanung“, so Laumann weiter. Perspektivisch sollen der Kammer auch die Aufgaben zur Ausbildung in den Pflegeberufen übertragen werden.
Nach den Plänen des Gesundheitsministers wird die Pflegekammer durch einen Errichtungsausschuss aufgebaut, der sich aus Pflegefachkräften zusammensetzen soll. Diese sollen alle Aufbauarbeiten vornehmen, bis dann voraussichtlich im Januar 2022 die erste Kammerversammlung zusammentritt. Die Landesregierung unterstützt die Pflegekammer mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von fünf Millionen Euro über drei Jahre. „Wir wollen bereits im Errichtungsausschuss darauf achten, dass der Anteil der Frauen und der Pflegekräfte aus der Altenpflege dem tatsächlichen Pflegealltag entspricht. Diese Vorgaben machen wir im Gesetz auch für die Gremien der Kammer. Und es ist mir wichtig, dass Pflegekräfte aus den verschiedenen Beschäftigungsfeldern angemessen vertreten sind, damit sie ihre berufliche Expertise einbringen können. Wir wollen eine Kammer von der Pflege für die Pflege. Davon sollen alle Pflegekräfte etwas haben“, erklärt Laumann.