So fordert er beispielsweise eine Erleichterung der Beweislast für die Versicherten, wenn diese von einem Behandlungsfehler betroffen sind. „Bisher müssen die Patienten nachweisen, dass der Behandlungsfehler zweifelsfrei Ursache für einen erlittenen Schaden war. Das ist in der Praxis sehr schwierig, manchmal sogar unmöglich. Ein solcher Nachweis ist in der Medizin kaum zu führen – insbesondere wenn Patienten mehrere Arzneimittel einnehmen oder Vorerkrankungen haben. Deshalb muss es künftig ausreichen, wenn der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist. Darüber hinaus müssen wir die Krankenkassen noch stärker in die Pflicht nehmen, Patienten bei dem Nachweis eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. Bisher heißt es gesetzlich, dass sie das sollen. Ich halte es für richtig, daraus eine Muss-Regelung zu machen.“
Zustimmung seitens der AOK
Der AOK-Bundesverband begrüßt diese Forderung des Patientenbeauftragten. „Wir müssen vor allem den Patienten helfen. Wer Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, darf nicht auch noch mit der Beweisführung belastet werden“, sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nicht die betroffenen Patienten sollten die Ursache des Behandlungsfehlers nachweisen müssen, sondern betroffene Ärzte ihre Unschuld.
Litsch verweist darauf, dass alle AOKs ihren Versicherten ein umfassendes Behandlungsfehlermanagement bieten. Damit dies noch besser greifen könne, müsse es zusätzlich klare Informationspflichten der Leistungserbringer gegenüber Patienten und Krankenkassen geben, wenn Behandlungsfehler erkannt worden sind oder diese für den medizinischen Profi offensichtlich werden. Litsch: „Auch die Herausgabe von Unterlagen seitens der Ärzte und Kliniken muss weiter verbessert werden. Zu oft wird das den Versicherten und Krankenkassen verwehrt, sodass die Transparenz über den mutmaßlichen Behandlungsfehler am Ende auf der Strecke bleibt.“
Ein Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern
In diesem Zusammenhang wiederholt der AOK-Bundesverband seine Forderung nach einem Härtefallfonds für die Opfer von Behandlungsfehlern. „Patienten, die von einem schweren Behandlungsfehler betroffen sind, brauchen über einen langen Zeitraum emotionale und finanzielle Unterstützung.“ Zusätzlich müsse die Fehlerprävention intensiviert werden. So sollten Mediziner vor einer Therapie oder Operation noch klarer mit den Patienten besprechen, warum eine bestimmte Methode geeignet ist, welche Erfolgsaussichten bestehen und welche Risiken auftreten können. Auch die Variante der Nicht-Behandlung müsse den Patienten erläutert werden.
Quelle: patientenbeauftragter.de, AOK