Delegation
Die Übertra­gung ärztli­cher Tätig­kei­ten auf pflege­ri­sches Perso­nal birgt einige haftungs­recht­li­che Fallstri­cke. Bild: © Pojos­law | Dreamstime.com

Ein zentra­ler Vorteil der Delega­tion liegt in der Freiset­zung von Ressour­cen. Ärzte können sich verstärkt auf komplexe oder spezi­fisch-ärztli­che Tätig­kei­ten konzen­trie­ren, während nicht­ärzt­li­ches Perso­nal unter­stüt­zende Aufga­ben übernimmt.

Dieses Vorge­hen birgt enorme Poten­ziale, die Patien­ten­ver­sor­gung zu optimie­ren. Damit diese Effizi­enz jedoch nicht ins Gegen­teil umschlägt, sind klare Zustän­dig­kei­ten und fundierte Schulun­gen unver­zicht­bar.

Haftungs­ri­siko und juris­ti­sche Impli­ka­tio­nen

Die Frage der Haftung ist ein neural­gi­scher Punkt bei der Delega­tion. Ärzte bleiben grund­sätz­lich verant­wort­lich für delegierte Aufga­ben, auch wenn diese nicht aus der eigenen Hand, sondern von anderen ausge­führt werden. Denn die Anord­nung und Überwa­chung der angewie­se­nen Maßnah­men oblie­gen ihrem Verant­wor­tungs­kreis.

Unsach­ge­mäße Ausfüh­run­gen oder unzurei­chende Quali­fi­ka­tio­nen des Perso­nals können zu Behand­lungs­feh­lern führen – und diese wiederum bergen nicht nur medizi­ni­sche Risiken für die Patien­ten, sondern auch recht­li­che Konse­quen­zen für die ärztli­chen Praxis­in­ha­ber.

Einem beson­de­ren Risiko sind Ärzte ausge­setzt, wenn wieder­holte Fehler zu einer Häufung von Schadens­fäl­len führen, da dies die Kündi­gung der Haftpflicht­ver­si­che­rung zur Folge haben kann.

Haftung der Pflege

Die juris­ti­schen Haftungs­aspekte im Rahmen der Delega­tion ärztli­cher Aufga­ben betref­fen neben der Gesamt­ver­ant­wor­tung des Arztes aber auch die sogenannte Durch­füh­rungs­ver­ant­wor­tung des nicht­ärzt­li­chen Perso­nals. Während der Arzt für die ordnungs­ge­mäße Auswahl und Instruk­tion haftet, liegt die Durch­füh­rungs­ver­ant­wor­tung bei den delegier­ten Fachkräf­ten.

Diese sind verpflich­tet, die anver­trau­ten Aufga­ben gemäß den Anwei­sun­gen, ihrem Ausbil­dungs­stand und unter Beach­tung der allge­mei­nen Sorgfalts­pflicht auszu­füh­ren. Ein Verstoß gegen diese Pflich­ten kann dazu führen, dass das nicht­ärzt­li­che Perso­nal für Schäden haftbar gemacht wird, wenn Fehler auf vorwerf­bare Fahrläs­sig­keit oder Vorsatz zurück­zu­füh­ren sind.

Dennoch bleibt der Arzt bei unkla­rer Aufga­ben­ab­gren­zung oder mangel­haf­ter Überwa­chung in der Verant­wor­tung. Deshalb sind klare Anwei­sun­gen, eine fortlau­fende Schulung und eine präzise Dokumen­ta­tion der Delega­ti­ons­ent­schei­dun­gen essen­zi­ell, um Haftungs­ri­si­ken für alle Betei­lig­ten zu minimie­ren. Die recht­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen für die Delega­tion erfor­dern daher eine sorgfäl­tige Abwägung, welche Aufga­ben sinnvoll übertra­gen werden können.

Delega­tion endet auf jeden Fall dort, wo Substi­tu­tion beginnt: Eine vollstän­dige Übertra­gung ärztli­cher Kernkom­pe­ten­zen auf nicht­ärzt­li­ches Perso­nal ist nach allge­mei­ner Auffas­sung juris­tisch und ethisch proble­ma­tisch und daher in vielen Fällen nicht zuläs­sig. Beson­ders im Bereich der Wundver­sor­gung, ein derzeit inten­siv disku­tier­tes Feld, werden diese Grenzen offen­bar.

Substi­tu­tion in der Wundver­sor­gung: Chancen und Heraus­for­de­run­gen

Die Wundver­sor­gung ist ein Arbeits­be­reich, in dem die Substi­tu­tion ärztli­cher Tätig­kei­ten im Fokus steht. Der Bedarf an quali­fi­zier­ten Kräften in diesem Bereich ist groß, da chroni­sche Wunden und die postope­ra­tive Nachsorge in zuneh­men­der Zahl auftre­ten. Fachkräfte wie Wundma­na­ge­rin­nen und Wundma­na­ger, die über spezi­fi­sche Schulun­gen verfü­gen, leisten hier seit vielen Jahren einen wertvol­len Beitrag.

Im Sinne der Rechts- und Handlungs­si­cher­heit ist jedoch zu gewähr­leis­ten, dass diese Tätig­kei­ten klar von ärztli­chen Kernauf­ga­ben abgegrenzt werden. Die neue Versor­gungs­art der spezia­li­sier­ten Leistungs­er­brin­gung im Bereich der Wundver­sor­gung verlangt daher mit Recht präzise Vorga­ben für die Aufga­ben­durch­füh­rung, regel­mä­ßige Schulun­gen und eine enge Kommu­ni­ka­tion zwischen dem nicht­ärzt­li­chen Perso­nal und den Ärzten.

Nur so lässt sich das Risiko minimie­ren, dass Fehler durch unsach­ge­mäße Handha­bung teuer bezahlt werden müssen – sowohl in finan­zi­el­ler als auch in mensch­li­cher Hinsicht.

Fortbil­dungs­mo­dul zur Delega­tion

Quali­fi­zierte Einbli­cke in Haftungs­fal­len und Lösun­gen bietet das E‑Learning Modul „Delega­tion ärztli­cher Aufga­ben auf nicht ärztli­ches Perso­nal“ des Fortbil­dungs- und Infor­ma­ti­ons­por­tal (FIP).

Die Teilneh­mer erwer­ben 4 Rezer­ti­fi­zie­rungs­punkte der Fachge­sell­schaft Initia­tive Chroni­sche Wunden e. V. (ICW), wenn das Modul erfolg­reich durch­ge­ar­bei­tet wird. Zerti­fi­zierte E‑Lear­ning-Module wie das des Fortbil­dungs- und Infor­ma­ti­ons­por­tals (FIP) bieten eine flexi­ble und zeitef­fi­zi­ente Möglich­keit, sich fundier­tes Wissen anzueig­nen.

Die Teilneh­mer können ortsun­ab­hän­gig lernen und ihren indivi­du­el­len Zeitplan berück­sich­ti­gen, was beson­ders für Berufs­tä­tige von Vorteil ist. Zudem garan­tie­ren anerkannte Zerti­fi­kate wie die ICW-Rezer­ti­fi­zie­rungs­punkte höchste Quali­tät und Relevanz des vermit­tel­ten Wissens – ein entschei­den­der Mehrwert für die Praxis. Mehr Infor­ma­tio­nen finden Inter­es­sierte direkt auf der FIP-Homepage.

Eine klare und sachkun­dige Delega­tion kann den Weg in eine zukunfts­fä­hige Gesund­heits­ver­sor­gung ebnen – aber nur, wenn kleine Fehler, die teure Folgen haben könnten, konse­quent vermie­den werden.