Das Entste­hen eines Dekubi­tus hängt nicht zwangs­läu­fig mit einer fehler­haf­ten Patien­ten­be­hand­lung zusam­men. Manch­mal sind diese einfach nicht zu vermei­den. Wie sieht die haftungs­recht­li­che Situa­tion aus, wenn der Dekubi­tus dennoch eine Klage nach sich zieht? Prof. Dr. Volker Großkopf klärt als Rechts­an­walt über diese Frage auf und geht zudem auf die Dekubi­tus­pro­phy­laxe ein.