Das Entstehen eines Dekubitus hängt nicht zwangsläufig mit einer fehlerhaften Patientenbehandlung zusammen. Manchmal sind diese einfach nicht zu vermeiden. Wie sieht die haftungsrechtliche Situation aus, wenn der Dekubitus dennoch eine Klage nach sich zieht? Prof. Dr. Volker Großkopf klärt als Rechtsanwalt über diese Frage auf und geht zudem auf die Dekubitusprophylaxe ein.
Was tun gegen eine Klage? Dekubitusprophylaxe – Wie handelt man im Schadensfall?
Nach neuesten Rechtssprechungen lassen sich Dekubitalgeschwüre trotz Dekubitusprophylaxe nicht immer vermeiden. Dennoch handeln sich Gesundheitseinrichtungen des Öfteren eine Klage diesbezüglich ein. Was man in einem solchen Fall dagegen tun kann, erklärt Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Großkopf im folgenden Beitrag.