Nachdem am vergangenen Mittwoch die Expertenanhörung im Bundestag zum Thema Personaluntergrenzen in der Pflege stattgefunden hat, äußerte sich auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zu dem Sachverhalt. Dabei weist der DBfK auf konkrete Aspekte hin, die dringend geregelt und beachtet werden müssen, wenn das Ziel einer besseren Pflege und der Arbeitsentlastung für Pflegende erreicht werden soll.
Das Wohl der Patienten und der Pflegenden darf nicht mehr missachtet werden
„Der Einstieg in eine verbindliche Pflegepersonalbemessung für die Krankenhäuser ist damit gegeben und nach unserer Einschätzung unumkehrbar, auch wenn viele Kritiker das nicht wahrhaben wollen“, erklärt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Anders ist der Abwärtstrend von Krankenhauspflege seit Einführung der DRG’s auch nicht mehr zu stoppen. Die Klinikleitungen haben viel zu lange falsche Prioritäten gesetzt und das Wohl ihrer Patienten, aber auch ihrer Beschäftigten sträflich missachtet. Jetzt muss ein Umdenken einsetzen – selbst da, wo bisher noch die Einsicht fehlt! Und um Schlupflöcher und Fehlanreize zu verhindern – schon jetzt sind Einrichtungen auf der phantasievollen Suche danach, wie die zu erwartenden Regelungen umgangen werden können – sind die Vorgaben so konkret wie nur möglich zu formulieren und jeweils zeitnahe Überprüfungen und Nachweispflichten vorzusehen. Der Aufwand dafür ist den Krankenhäusern durchaus zuzumuten“, so die DBfK-Expertin weiter.
So werden unter anderem diese Punkte aufgezählt, die laut DBfK zu beachten sind, wenn die Personalsituation und Qualität des Pflegeberufs wirklich verbessert werden soll:
- Die professionell Pflegenden müssen als die eigentlichen Experten konsequent einbezogen werden, auch in Entscheidungen.
- Die Beschränkung auf „pflegesensitive Bereiche“ darf nur als erster Schritt gelten, dem eine Ausdehnung auf alle Pflegebereiche eines Krankenhauses folgen muss. Wo Kranke versorgt werden müssen, sind Bereiche immer „pflegesensitiv“.
- Personaluntergrenzen sind das absolute Minimum und dürfen nicht zur Norm werden. Wer eine gute Pflege will, muss in der Pflegepersonalbemessung oberhalb der Untergrenzen agieren.
- Es sind in Deutschland bisher keine echten Qualitätsindikatoren etabliert, die gute oder schlechte Pflege abbilden. Das ist zu entwickeln und in die Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser einzufügen.
- Es ist sicherzustellen, dass die Einhaltung der Personaluntergrenzen in definierten Bereichen nicht durch „Ausbluten“ anderer Bereiche erkauft wird. Sonst wäre das Ziel des Gesetzes verfehlt und die Gefährdung der Patienten keineswegs gebessert.
- Es sind klare Vorgaben zu treffen über die Qualifikation des vorzuhaltenden Pflegepersonals, nämlich dreijährig ausgebildete Pflegefachpersonen.
- Verstöße gegen die Pflegepersonaluntergrenzen sind zeitnah und empfindlich zu sanktionieren, ein „Durchmogeln“ ist inakzeptabel und darf nicht hingenommen werden.
- Das Argument der Krankenhäuser, es gäbe keine qualifizierten BewerberInnen auf dem Arbeitsmarkt, kann nur vorläufig und sehr eingeschränkt gelten. Die Krankenhäuser haben durch ihre Personalpolitik der vergangenen Jahre maßgeblich dazu beigetragen, dass Pflegefachpersonen nach Ende der Ausbildung nicht in den Beruf einmünden, berufs- und belastungsbedingt erkranken oder in die Teilzeit bzw. aus dem Beruf flüchten. Die Kliniken werden sich anstrengen müssen, um als Arbeitgeber Vertrauen, Loyalität und Glaubwürdigkeit wieder zu gewinnen.
Quelle: DBfK