Coronavirus-Test
Corona­vi­rus-Test. Bild: © Paul Carr | Dreamstime.com

Angesichts der stark gestie­ge­nen Zahl der Corona-Fälle und der sich füllen­den Inten­siv­sta­tio­nen wächst auch hierzu­lande der Druck auf Pflege­kräfte, trotz Corona-Infek­tion – oder akutem Verdacht darauf – weiter­zu­ar­bei­ten. Als Reaktion darauf hat sich der Deutsche Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe (DBfK) in einer Presse­er­klä­rung dagegen ausge­spro­chen, die Schutz­maß­nah­men aufzu­wei­chen, etwa die Quaran­tä­ne­zeit zu verkür­zen. „Die Gesund­heit der Pflegen­den in der Langzeit­pflege und in den Kranken­häu­sern muss mit gleicher Priori­tät geschützt werden, wie die aller anderen Bürge­rin­nen und Bürger auch“, fordert Prof. Chris­tel Bienst­ein, Präsi­den­tin des DBfK. Denn niemand könne bisher einschät­zen, wie hoch das Risiko für Spätfol­gen sei, wenn jemand eine Infek­tion nicht ernst nehme – sie gewis­ser­ma­ßen verschleppe. Bereits infizierte Beschäf­tigte in der Versor­gung von COVID-19-Patien­ten einzu­set­zen, sei wegen der Zusatz­be­las­tung nicht zu recht­fer­ti­gen.

RKI: Bei Perso­nal­man­gel kürzere Quaran­täne-Dauer

Das Robert Koch-Insti­tut hatte bereits im Frühjahr einen Leitfa­den veröf­fent­licht, in welchem Umfang und auf welchen Statio­nen bei akutem Perso­nal­man­gel ausnahms­weise auch Corona-positiv getes­tete Beschäf­tigte, oder solche mit mindes­tens 15-minüti­gem nahen Kontakt zu einer nachweis­lich infizier­ten Person oder zu deren Sekre­ten und Körper­flüs­sig­kei­ten, einge­setzt werden können. So gilt in dem Fall eine verkürzte Quaran­tä­ne­zeit von 7 statt 14 Tagen. Wenn sie seit mindes­tens 48 Stunden symptom­frei sind und der Symptom­be­ginn mindes­tens zehn Tage zurück­liegt, können sie zur Arbeit zurück­keh­ren. Sie dürfen aber keine Bewoh­ner oder Patien­ten direkt betreuen und müssen während der Arbeit FFP2-Masken tragen. In absolu­ten Ausnah­me­fäl­len, so das RKI, sei es denkbar, dass infizierte Kranken­pfle­ger ausschließ­lich Patien­ten betreuen, die bereits selbst COVID-positiv getes­tet worden sind.

Laut DBfK habe man jedoch aus Pflege­hei­men gehört, dass dort positiv getes­tete Beschäf­tigte ebenfalls bereits infizierte Bewoh­ner versorg­ten. Darüber hinaus hätten Pflegende geschil­dert, dass ihre Einrich­tun­gen auf Tests ihrer Beschäf­tig­ten verzich­te­ten, um keine COVID-Neudia­gno­sen und damit verbun­dene Perso­nal-Ausfälle herbei­zu­füh­ren. Doch der Pflege­ver­band sieht die Diskus­sion von der falschen Seite her betrach­tet. Der Corona-Schutz dürfe auch bei Perso­nal­knapp­heit nicht auf Kosten der Beschäf­tig­ten gehen, so Bienst­ein. „Sollte die Anzahl von Pflegen­den einer Einrich­tung in Quaran­täne oder mit nachge­wie­se­ner Infek­tion so hoch werden, dass eine sichere Versor­gung nicht mehr möglich ist, müssen sich Träger, Gesund­heits­äm­ter, Kommu­nen und gegebe­nen­falls die Heimauf­sicht zusam­men­set­zen, um Lösun­gen zu finden.“ Das müsse man bereits jetzt vorbe­rei­ten.

Zahl der beleg­ten Betten in Deutsch­land steigt – In Belgien droht Zusam­men­bruch der Versor­gung

Zum Redak­ti­ons­schluss dieses Artikels am 9. Novem­ber waren in Deutsch­land rund 3.000 Inten­siv­bet­ten, knapp jedes zehnte in Deutsch­land, mit COVID-19-Patien­ten belegt. Binnen zwei Wochen hat sich damit die Zahl der Corona-Fälle auf den Inten­siv­sta­tio­nen verdop­pelt. Knapp 8.400 Betten, was 29 Prozent der Gesamt-Kapazi­tät entspricht, waren als frei gemel­det. Die restli­chen 61 Prozent der Inten­siv­bet­ten, knapp 18.000, waren mit Patien­ten ohne Corona-Bezug belegt.

Ein warnen­des Beispiel für eine Inten­siv­ver­sor­gung an ihren Grenzen gibt es aus dem Nachbar­land Belgien. Dort wurden in den vergan­ge­nen Tagen durch­weg fünfstel­lige Infek­ti­ons­zah­len gemel­det, in absolu­ten Zahlen fast auf dem Niveau von Deutsch­land – bei einer gleich­zei­tig knapp achtmal kleine­ren Bevöl­ke­rungs­zahl. Insbe­son­dere in der hart getrof­fe­nen Provinz Lüttich (Liège) sei es laut Berichts des ARD-Studios Brüssel gang und gäbe, dass COVID-positive Pflege­kräfte weiter arbei­te­ten, weil ansons­ten überhaupt keine medizi­ni­sche Versor­gung mehr sicher­zu­stel­len sei