Ist eine Pflegekraft besonders herzlich, aufmerksam und fürsorglich, so kommen einige Patienten sicherlich auf die Idee, die Pflegekraft persönlich für die geleistete Arbeit zu belohnen. Eine nette Geste hier, eine private Einladung da oder sogar Geld sind nur drei Beispiele für Geschenkmöglichkeiten.
Doch wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Was darf ich als Pflegekraft von meinen Patienten annehmen und was nicht?
Geschenke müssen im Rahmen bleiben
In einem Urteil des BAG vom 17. Juni 2003 – 2 AZR 62/02 wurde der Begriff „Aufmerksamkeit“ von den Geschenken separiert. Das bedeutet: Kleine Aufmerksamkeiten, wie zum Beispiel ein selbst gebastelter Weihnachtsstern, dürfen grundsätzlich ohne Erlaubnis des Arbeitgebers angenommen werden.
Wichtig ist: Die Aufmerksamkeiten dürfen nicht aus dem Rahmen sozial üblicher Höflichkeits- oder Dankbarkeitsgesten hinausfallen. Sollte eine Zurückweisung einer solchen Geste als Unhöflichkeit oder Pedanterie angesehen werden, dürfen kleinere Geschenke angenommen werden.
Eine Einladung von den Angehörigen zu einem gemeinsamen Essen, oder Geldgeschenke von zum Beispiel 50 Euro sind jedoch abzulehnen. Laut § 3 Absatz 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) dürfen Mitarbeiter Belohnungen oder sonstige Geschenke und Einladungen nur annehmen, wenn sie sich dazu die Zustimmung ihres Arbeitgebers eingeholt haben. Demnach sind „größere“ Geschenkangebote sofort beim Arbeitgeber zu vermelden.
Eine genaue Grenze, ab wann der Begriff „Aufmerksamkeit“ nicht mehr zutreffend ist, sieht der Gesetzgeber nicht vor. Vielmehr ist im Einzelfall abzuwägen, ob es sich um ein meldepflichtiges Angebot, oder eine kleine Geste der Höflichkeit handelt.
Warum ist die Annahme von Geschenken gefährlich?
Im Gesundheitswesen lassen sich zwei Gründe nennen, warum die Annahme von Geschenken grundsätzlich unterlassen werden sollte:
- Pflegekräfte können durch Geschenke manipuliert werden. Sie wenden sich dann den Patienten mehr zu, von denen sie wissen, dass sie dafür belohnt werden. Andere Bewohner werden dadurch vernachlässigt, da sie keine Geschenke liefern.
- Kommt ans Licht, dass eine Pflegekraft durch Geschenke durchaus steuerbar ist, so fangen viele Patienten an, Geschenke zu verteilen oder Einladungen auszusprechen. Es mag jedoch auch Patienten geben, die dieses Vorgehen nicht unterstützen oder finanziell nicht in der Lage sind, regelmäßig Patientengeschenke zu verteilen. Sollte es dazu kommen, dass eben diese Patienten von da an vernachlässigt werden, wird deren Gesundheit damit aufs Spiel gesetzt.
Kurzum: Eine korrekte Dienstausübung ist nach der Annahme von Patientengeschenken nicht mehr möglich!
Patienten haben einen Rechtsanspruch auf die Arbeit der Pflegekräfte. Daher ist die Annahme von privaten Vergütungen jeglicher Art grundsätzlich untersagt. Dabei ist es egal, ob das Entgegennehmen von Geschenken im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Die Nicht-Annahme von Schmiergeldern stellt eine gesetzliche Nebenpflicht des Arbeitnehmers aus dem Vertrag dar und ist daher zu beachten.
Achtung: Auch die Zerstückelung eines großen in viele kleine Geschenke ist rechtlich gesehen verboten, da in einem solchen Fall eine unzulässige Umgehung der Vorschrift vorliegt.
Internationaler Vergleich der Geschenkannahme-Regelungen
In verschiedenen Ländern existieren unterschiedliche Ansätze zur Geschenkannahme in der Pflege. In den USA sind die Richtlinien oft strenger, mit klaren Grenzen für den Wert der Geschenke. In Deutschland gibt es ähnliche Regelungen, die jedoch Raum für Interpretation lassen. In Japan und Schweden hingegen wird ein größerer Fokus auf die Beziehung zwischen Pflegekraft und Patient gelegt, wobei kleine Aufmerksamkeiten häufiger akzeptiert werden.
Wunsch nach klaren Richtlinien
Mehrere Pflegekräfte berichten in Interviews von ihren persönlichen Erfahrungen mit Geschenken. Einige sehen darin eine Wertschätzung ihrer Arbeit, während andere sich unwohl fühlen und Bedenken bezüglich der beruflichen Ethik äußern. Ein gemeinsamer Nenner ist der Wunsch nach klaren Richtlinien, um Unklarheiten und mögliche Konflikte zu vermeiden.
Die Darstellung realer Fälle zeigt die Komplexität des Themas. In einem Fall führte die Annahme eines teuren Geschenks zur Kündigung einer Pflegekraft, während in einem anderen Fall die Annahme kleinerer Aufmerksamkeiten toleriert wurde. Diese Beispiele unterstreichen die Bedeutung klarer Richtlinien und professioneller Urteilsfähigkeit.
Experten in der Medizinethik betonen die Wichtigkeit der Transparenz und Gleichbehandlung aller Patienten. Die Annahme von Geschenken kann die Unparteilichkeit der Pflege beeinträchtigen und zu einem Interessenkonflikt führen. Es wird empfohlen, dass Pflegeeinrichtungen klare Politiken entwickeln, um diese Herausforderungen anzugehen.
Tipps für den Umgang mit Geschenkangeboten
Pflegekräfte sollten sich bei Geschenkangeboten höflich bedanken, aber gleichzeitig die Richtlinien ihrer Einrichtung beachten. Bei Unsicherheiten wird empfohlen, das Geschenk nicht sofort anzunehmen, sondern zuerst mit einem Vorgesetzten oder der Ethikkommission zu besprechen.
Fazit
In der Pflege ist es wichtig, ein Gleichgewicht zwischen Wertschätzung und Professionalität zu bewahren. Während kleine Aufmerksamkeiten als Zeichen der Dankbarkeit in der Regel akzeptiert werden können, bergen größere Geschenke das Risiko der Beeinflussung und Ungerechtigkeit. Pflegekräfte müssen daher vorsichtig sein und sich an die Richtlinien ihres Arbeitgebers halten, um die Integrität ihrer Arbeit und die gleichmäßige Behandlung aller Patienten sicherzustellen. Letztlich dient dies dem Schutz aller Beteiligten und der Aufrechterhaltung eines hohen Standards in der Pflege.
FAQ
Welche Art von Geschenken dürfen Pflegekräfte von Patienten annehmen?
Pflegekräfte dürfen kleine Aufmerksamkeiten annehmen, die im Rahmen üblicher Höflichkeits- oder Dankbarkeitsgesten liegen, wie beispielsweise ein selbst gebastelter Weihnachtsstern.
Was muss bei der Annahme größerer Geschenke beachtet werden?
Bei größeren Geschenken, wie Geldgeschenken oder Einladungen zum Essen, ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Diese Geschenke müssen in der Regel abgelehnt werden, wenn keine vorherige Zustimmung vorliegt.
Gibt es eine klare finanzielle Grenze für die Annahme von Geschenken?
Nein, eine genaue finanzielle Grenze wird vom Gesetzgeber nicht vorgegeben. Es muss im Einzelfall entschieden werden, ob ein Geschenk als kleine Aufmerksamkeit gilt oder ob es meldepflichtig ist.
Warum kann die Annahme von Geschenken in der Pflege problematisch sein?
Geschenke können Pflegekräfte potenziell beeinflussen und zu einer bevorzugten Behandlung einiger Patienten führen. Dadurch könnten andere Patienten vernachlässigt werden, was die Gerechtigkeit und Objektivität in der Pflege beeinträchtigt.
Ist es erlaubt, mehrere kleine Geschenke anzunehmen, die insgesamt einen höheren Wert darstellen?
Nein, auch die Annahme vieler kleiner Geschenke, die in Summe einen größeren Wert darstellen, ist rechtlich nicht zulässig. Dies könnte als Umgehung der Vorschrift angesehen werden.