Impfpflicht
Die Debatte um eine Impfpflicht wird in Richtung Winter wieder Fahrt aufneh­men

Seit dem Dezem­ber 2020 kann man sich in Deutsch­land gegen Corona impfen lassen. Menschen in Gesund­heits­be­ru­fen wurden dabei priori­siert: Je nach Einsatz­be­reich gehör­ten sie zu den Gruppen 1 oder 2 und hatten somit die Chance, relativ früh den Impfschutz zu erlan­gen.

Inzwi­schen ist deutlich mehr Impfstoff verfüg­bar, über 60 Prozent der Deutschen sind vollstän­dig geimpft. Eine allge­meine Impfpflicht – so betont die Bundes­re­gie­rung immer wieder – soll es nicht geben. Aller­dings wird die Forde­rung nach einer Impfpflicht für ausge­wählte Gruppen lauter. „Wir werden nicht umhin­kom­men, über eine Impfpflicht für bestimmte Berufs­gruppe wie Lehrer, Erzie­he­rin­nen oder Pflege­kräfte zu disku­tie­ren“, sagte etwa der Präsi­dent des deutschen Landkreis­ta­ges, Reinhard Sager, den Zeitun­gen der Funke Medien­gruppe. Das gehöre im Herbst auf die politi­sche Tages­ord­nung. Man müsse sich bewusst machen, dass bislang auch dieje­ni­gen geschützt würden, „die sich aus freien Stücken gegen einen Impfschutz entschie­den haben“. Das habe zwar seine Berech­ti­gung, jedoch müsse ab einem gewis­sen Punkt „die Frage erlaubt sein, wie lange die Gesell­schaft das so mittra­gen kann.“

Impfpflicht für Pflege­kräfte: Ist das recht­lich möglich?

Grund­sätz­lich besteht ein Unter­schied zwischen einer allge­mei­nen Impfpflicht und einer Impfpflicht für bestimmte Berufe. Denn es geht um die Abwägung zwischen dem Recht auf Schutz beson­de­rer Gruppen – also den Patien­ten oder Heimbe­woh­nern – und dem Selbst­be­stim­mungs­recht des Einzel­nen. Zwar sollen auch Pflege­kräfte selbst entschei­den dürfen, ob sie sich impfen lassen möchten, aller­dings muss der Schutz der Patien­ten gewähr­leis­tet sein.

Was passie­ren kann, zeigt ein Vorfall in den Schwe­ri­ner Helios-Klini­ken: Nach einem Corona-Ausbruch auf der Pallia­tiv­sta­tion wurden neun von zehn Patien­ten posti­tiv getes­tet. Nach einem Bericht des Spiegel sei das Virus vermut­lich von einer ungeimpf­ten Mitar­bei­te­rin einge­schleppt worden.

Eine Impfpflicht für Masern besteht bereits seit März 2020 für Menschen in Gemein­schafts- und Gesund­heits­ein­rich­tun­gen. Gesund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) hatte damals die Einfüh­rung der Pflicht mit den Worten begrün­det: „Mein Freiheits­be­griff hört jeden­falls nicht bei mir als Einzel­nem auf.“

Was spricht gegen die Impfpflicht?

Ein klares Argument gegen die Impfpflicht ist schlicht die Tatsa­che, dass sich die Pflege­be­rufe schon aktuell nicht durch einen Überfluss an Fachkräf­ten auszeich­nen. In dem Moment, in dem eine Impfpflicht einge­führt wird, muss man damit rechnen, dass einige Pflegende die Konse­quenz ziehen, aus dem Beruf auszu­stei­gen. So meint Sylvia Bühler, Bundes­vor­stands­mit­glied der Gewerk­schaft ver.di: „Eine Impfpflicht für diese spezi­el­len Berufs­grup­pen könnte für manche der Tropfen sein, der das Fass zum Überlau­fen bringt und sie aus ihrem gesell­schaft­lich so relevan­ten Berufe treibt. Das sollte ernst­haft niemand wollen.“

Auch die USA sind ein eher abschre­cken­des Beispiel. Hier drängt Präsi­dent Joe Biden Unter­neh­men zur Impfpflicht für die Mitar­bei­ter – mit Kündi­gung als letzter Konse­quenz. Bei vielen Unter­neh­men aus der Gesund­heits­bran­che führte das dazu, dass teilweise über 2000 Angestellte entlas­sen bzw. unbezahlt freige­stellt wurden. Abgese­hen davon, dass ein solches Vorge­hen in Deutsch­land arbeits­recht­lich nicht möglich wäre, dürfte es auch die Situa­tion der Patien­ten nicht verbes­sern.

DKG-Vorstand drängt auf Entschei­dung

Schon jetzt gilt eine Sonder­re­ge­lung im Bezug auf die Auskunft zum Impfsta­tus: Arbeit­ge­ber in Pflege­hei­men, Schulen und Kitas dürfen Angestellte nach dem Impfsta­tus fragen, um entspre­chend planen zu können. Eine darüber hinaus gehende Impfpflicht lehnt Andreas Wester­fell­haus, Pflege­be­auf­trag­ter der Bundes­re­gie­rung, klar ab. Er sagte dem Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land: „Aus dem Berufs­ethos der Pflege­kräfte heraus erwarte ich, dass die Menschen mit Pflege­be­darf geschützt werden. Dazu gehört auch die Impfung.“

Der Vorstands­vor­sit­zende der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG), Gerald Gaß, wünscht sich eine Stellung­nahme des Ethik­ra­tes: „Die derzei­tige, seit nunmehr Wochen schwe­lende Debatte über eine Impfpflicht ist kontra­pro­duk­tiv und wird die Impfbe­reit­schaft sowohl in den betrof­fe­nen Berufs­grup­pen als auch in der allge­mei­nen Bevöl­ke­rung eher absen­ken als fördern,“ sagte er in einer Presse­mit­tei­lung. „Deshalb ist es dringend geboten, dass sich der Ethik­rat umfas­send zur Thema­tik äußert. In der jetzi­gen Situa­tion werden sowohl die Arbeit­ge­ber als auch die Beschäf­ti­gen mit dieser Frage allein gelas­sen.“

Impfpflicht
Prof. Dr. Volker Großkopf

Corona­imp­fung führt zu keiner steri­li­sie­ren­den Immuni­tät

Profes­sor jur. Dr. Volker Großkopf, Heraus­ge­ber der Rechts­de­pe­sche, kommt zu dieser Einschät­zung: „Die Corona­imp­fung führt nach Auskunft von Exper­ten und führen­den Virolo­gen keine steri­li­sie­rende Immuni­tät herbei. Vor diesem Hinter­grund erscheint mir die Durch­set­zung einer Impfpflicht auch für die aufge­führ­ten Berufs­grup­pen aus juris­ti­scher Sicht äußerst schwie­rig zu begrün­den zu sein.“