Niere
Bei der DEGAM (Deutsche Gesell­schaft für Allge­mein­me­di­zin und Famili­en­me­di­zin) ist derzeit eine bisher fehlende deutsche Behand­lungs­leit­li­nie in Bearbei­tung. Bild: Ben Schonewille/Dreamstime.com

Mit einer Evidenz von 7,2 % bei Patien­ten über 30 Jahren gehört sie zu den weltweit häufigs­ten Volks­krank­hei­ten. Bereits jetzt stehen aussa­ge­kräf­tige, inter­na­tio­nale Leitli­nien und Fachli­te­ra­tur für Innere Medizin zur Verfü­gung, die ein standar­di­sier­tes Verfah­ren bei Nieren­funk­ti­ons­ein­schrän­kun­gen beschrei­ben. Dass es dennoch Behand­lungs­de­fi­zite gibt, zeigen in unserer Schaden­pra­xis vermehrt auftre­tende Fälle von nicht bzw. zu spät erkann­ter chroni­scher Nieren­in­suf­fi­zi­enz mit schwer­wie­gen­den Folgen für die Patien­ten.

Die zu Behand­lungs­be­ginn 42-jährige Patien­tin wurde von 03/2006 bis 09/2012 vom erstbe­han­deln­den Hausarzt betreut. In 24 der insge­samt 27 Quartale fand mindes­tens ein Arztkon­takt statt, wobei Anlass für die Konsul­ta­tio­nen überwie­gend andere chroni­sche Erkran­kun­gen waren. Bis auf eine unspe­zi­fi­sche Schwell­nei­gung an Händen und Füßen im Sommer 2009, die ein mögli­ches, aber nicht zwingen­des Symptom einer Nieren­in­suf­fi­zi­enz sein kann, wurden keine Beschwer­den im Bereich der Nieren oder der ablei­ten­den Harnwege geäußert. Während des gesam­ten Zeitraums fanden ledig­lich zwei Blutdruck­mes­sun­gen statt, wobei in 06/2008 mit 130/80 mmHG ein Normal­wert und in 10/2008 mit 145/80 mmHG eine leicht patho­lo­gi­sche Druck­erhö­hung vorlag.

Ungeach­tet fehlen­der Beschwer­den wurden insge­samt sieben Blutun­ter­su­chun­gen veran­lasst, bei denen ein steti­ger Kreati­nin­an­stieg zu verzeich­nen war. Der Normwert von <1,10 mg/dl wurde erstmals in 04/2008 mit einem Wert von 1,17 mg/dl überschrit­ten.

Bei der nächs­ten Messung in 10/2008 lag bei einem Kreati­nin­wert von 1,41 mg/dl bereits eine mittel­gra­dige Nieren­schä­di­gung der Stufe 3 vor. Die Erhöhung wurde vom Arzt zwar zur Kennt­nis genom­men, mit der Patien­tin aber nicht bespro­chen.

Der in 06/2011 deutlich erhöhte Wert von 2,1 mg/dl kam erst anläss­lich einer zwei Monate später erfolg­ten Konsul­ta­tion wegen Ohren­schmer­zen zur Sprache, wobei nur eine „baldige Kontrolle“ angemahnt wurde. Diese erfolgte erst ein Jahr später, obwohl zwischen­zeit­lich zwei weitere Arztkon­takte statt­fan­den. In 06/2012 lag bei einem Kreati­nin­wert von 2,86 mg/dl bereits eine schwere Nieren­schä­di­gung der Stufe 4 vor.

In 01/2013 fand ein Behand­ler­wech­sel statt. Die dortige erste Blutent­nahme in 04/2013 zeigte einen Kreati­nin­wert von 4,37 mg/dl. Bei der telefo­ni­schen Abfrage der Werte wurde der Patien­tin ledig­lich durch die Sprech­stun­den­hilfe mitge­teilt, dass sie zur Bespre­chung der Werte einen Arztter­min verein­ba­ren solle, was aber nicht erfolgte. Nach einer nicht objek­ti­vier­ba­ren Auskunft der Ärztin habe diese in 11/2013 ein „problem­ori­en­tier­tes Gespräch“ mit der Patien­tin geführt. Eine weitere Labor­kon­trolle fand aber erst in 02/2014 statt. Der dabei festge­stellte Kreati­nin­wert von 4,48 mg/dl wurde mit der Patien­tin nicht bespro­chen.

Erstma­lig in 01/2015 wurde bei einem weite­ren Kreati­nin­an­stieg auf 6,01 mg/dl eine mögli­che Nieren­in­suf­fi­zi­enz dokumen­tiert, die eine erstma­lige Blutdruck­mes­sung in dieser Praxis auslöste. Gemes­sen wurde ein sehr hoher Wert von 190/100.

Nach sofor­ti­ger Weiter­über­wei­sung an einen Facharzt diagnos­ti­zierte dieser eine chroni­sche Nieren­in­suf­fi­zi­enz im Stadium 4−5 mit massi­ver Prote­in­urie bei Schrumpf­nie­ren beidseits. Nach drei Dialy­sen wurde in 11/2015 eine Nieren­trans­plan­ta­tion vorge­nom­men.

Festge­stellte Versäum­nisse

  • Die Behand­lung beider Ärzte wurde durch die Gutach­ter­kom­mis­sion überprüft. Die dort festge­stell­ten Behand­lungs­feh­ler wurden durch einen versi­che­rungs­in­tern beauf­trag­ten Gutach­ter bestä­tigt:
  • Spätes­tens ab dem Zeitpunkt der nicht mehr rückläu­fi­gen Kreati­ni­n­er­hö­hung in 10/2008 hätte in angemes­se­nem Zeitrah­men nachkon­trol­liert werden müssen.
  • Vor dem Hinter­grund der sich stetig verschlech­tern­den Nieren­werte hätte der Urin auf Protein unter­sucht werden müssen. Bei der Anfang 2015 festge­stell­ten massi­ven Prote­in­urie wären die Werte mit an Sicher­heit grenzen­der Wahrschein­lich­keit auch davor auffäl­lig gewesen.
  • Es hätten wieder­holte Blutdruck­mes­sun­gen durch­ge­führt werden müssen. Bei ansons­ten gesun­den Menschen hätte der in 10/2008 gemes­sene Wert von 145/80 mmHG zwar nur gelegent­li­che Kontrol­len erfor­dert. Vor dem Hinter­grund der offen­sicht­li­chen Nieren­schä­di­gung sei eine regel­mä­ßige Blutdruck­mes­sung aber unabding­bar. Es sei davon auszu­ge­hen, dass sich der in 01/2015 gemes­sene Blutdruck von 190/100 mmHG bis dahin stetig erhöht habe.
  • Es hätten Ultra­schall­un­ter­su­chun­gen der Nieren durch­ge­führt werden müssen.
  • Obwohl beide Ärzte die Erhöhung der Kreati­nin­werte erkann­ten, sei die Patien­tin nicht ausdrück­lich und ernst­haft auf das Vorlie­gen einer gefähr­li­chen, fortschrei­ten­den Nieren­er­kran­kung mit unbeding­tem Erfor­der­nis engma­schi­ger Kontrol­len und weiter­ge­hen­der Diagnos­tik hinge­wie­sen worden. Es habe ledig­lich wenige unspe­zi­fi­sche Hinweise auf das Erfor­der­nis weite­rer Kontrol­len gegeben. Die Dring­lich­keit der Überwa­chung und die mögli­chen Konse­quen­zen bei ausblei­ben­der Behand­lung seien der Patien­tin zu keinem Zeitpunkt nahege­bracht worden. Dass die Patien­tin die angemahn­ten Kontrol­len nur verzö­gert wahrge­nom­men habe, könne die Ärzte nicht entlas­ten. Gerade weil die Patien­tin beschwer­de­frei gewesen sei und bereits deshalb keine eigene Notwen­dig­keit für eine Behand­lung gesehen habe, hätten die Ärzte sie persön­lich und nachweis­bar auf die Wichtig­keit der Kontrol­len und weiter­ge­hen­den Unter­su­chun­gen hinwei­sen müssen.

Lesen Sie hier in Teil 2, über die Konse­quen­zen des fehler­haf­ten Handelns beider Ärzte.

Quelle: Rechts­an­wäl­tin Susanne Simon, HDI Versi­che­rung AG, Köln