Cannabis: Legalisierung zu Genusszwecken
Knapp zweieinhalb Jahre nach dem Antritt der Ampel-Bundesregierung soll die weitgehende Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken kommen: Der Bundestag befasst sich in der nächsten Sitzungswoche, ab dem 19. Februar, mit dem kontroversen Gesetzesvorhaben, eingebracht von der Bundesregierung.
Ob das Gesetz jedoch eine Mehrheit unter den Abgeordneten findet, ist längst nicht sicher: Nicht nur aus der Opposition, hier vor allem von CDU/CSU und AfD, gibt es heftigen Protest gegen die Neuregelung. Auch unter Fraktionsmitgliedern der in der Regierung beteiligten SPD gibt es Bedenken.
So rechnet Sebastian Fiedler, SPD-Innenpolitiker und dezidierter Gegner des Cannabisgesetzes, laut eines Berichts von ZDF-Heute mit einer zweistelligen Zahl von Gegenstimmen aus seiner Fraktion.
Das Cannabis-Gesetz bedeute – wegen der neuen Kontrollaufgaben – sinnlose Mehrarbeit und sorge sogar dafür, dass man Dealer entkriminalisiere, argumentiert er. CDU-Politiker Tino Sorge hat bereits angekündigt, dass die Unionsfraktion eine namentliche, statt geheime, Abstimmung über das Gesetz beantragen werde. Laut Darstellung der Union sei das Cannabisgesetz – im Falle seines Inkrafttretens – zudem eine der ersten Neuregelungen der Ampelkoalition, die man bei einer späteren Regierungsübernahme rückgängig machen werde.
Im Bundestag liegt die Ampelkoalition gegenwärtig mit 98 Stimmen (417 : 319) vor der Opposition, folglich 49 Stimmen über dem parlamentarischen Patt. Reicht diese Mehrheit aus, angesichts der zu erwartenden Nein-Stimmen aus den eigenen Reihen?
Der Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt erhöht den Druck auf die Parlamentarier weiter: Er forderte, den im parlamentarischen Geschäft üblichen Fraktionszwang bei der Abstimmung über das Gesetz aufzuheben, denn es handele sich um eine wichtige gesellschaftliche Weichenstellung, so Reinhardt. Deshalb müsse die Fraktionsdisziplin gegenüber der persönlichen Verantwortung der Abgeordneten zurücktreten.
Mit einer satirischen Plakatkampagne im Umfeld der SPD-Parteizentrale in Berlin hat der Deutsche Hanfverband (DHV) Ende Januar bereits die zögernde Haltung der Partei bei dem Thema kritisiert. Grüne und FDP, sowie ihre jeweiligen Jugendorganisationen, gelten dagegen als klare Befürworter der Neuregelung.
Ursprungsentwurf wurde etwas entschärft
Gegenüber des Entwurfs von Sommer 2023 enthält die aktuelle, zur Debatte stehende Version des Cannabisgesetzes einige Änderungen. Ende November 2023 hatten sich die Ampel-Parteien darauf geeinigt, einige aus Sicht der Legalisierungs-Befürworter besonders kritisierten Regelungen zu entschärfen.
So soll das Gesetz in wesentlichen Punkten weniger streng ausfallen: Statt des ursprünglich geplanten Radius von 200 Metern um Schulen, Kitas, Spielplätze und Jugendzentren, in denen das Kiffen nicht erlaubt sein soll, soll der „Bannkreis“ um die genannten Einrichtungen nur noch 100 Meter betragen.
Bei einer „alleine stehenden“ Einrichtung – ohne weitere geschützte Orte im Umkreis, die das Gebiet beeinflussen – verkleinert sich (gemäß der mathematischen Berechnung des Kreis-Flächeninhalts) diese Verbotszone bei dieser Halbierung des Abstands-Radius damit um drei Viertel.
Laut der Einigung soll außerdem für den privaten Bereich künftig der Besitz von bis zu 50, statt 25 Gramm Cannabisprodukten erlaubt sein.
Die Strafbarkeit soll dabei im privaten Raum erst ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen ab 30 Gramm. Bei einem behördlichen Fund oberhalb der Freimengen, jedoch unterhalb der neuen Grenzen zur Strafbarkeit, würde der Besitz als Ordnungswidrigkeit gelten.
Fachverbände hatten den abrupten Übergang von der Legalität zur Strafbarkeit kritisiert, sollten bei einer Kontrolle die erlaubten Freimengen nur geringfügig überschritten werden, etwa um einzelne Gramm.
Darüber hinaus ist – wie im Ursprungsentwurf – der Konsum auf dem Gelände von Sportstätten untersagt; bei diesen greift allerdings keine „Bannkreis-Regelung“. In Fußgängerzonen soll der Cannabis-Konsum zwischen 7 und 20 Uhr, also den üblichen Geschäftszeiten der Läden, untersagt sein.
Online-Tool hilft bei Standortklärung
Des Weiteren sieht das Gesetz, wie in der Ursprungsversion, die Möglichkeit zur Gründung von Anbauvereinigungen, sogenannten „Cannabis Social Clubs“, vor. Diese dürfen maximal 500 Mitglieder haben, nicht gewinnorientiert sein und den Anbau in eigener Regie leisten.
Maximal 50 Gramm Cannabis-Produkte pro Monat werden sie legal an ihre Mitglieder abgeben können. Sie dürfen keine Werbung und kein Sponsoring betreiben. Für Heranwachsende – Personen zwischen 18 und 21 Jahren – gilt eine reduzierte Abgabemenge von bis zu 30 Gramm pro Monat sowie eine Begrenzung des THC-Gehalts auf 10 Prozent.
Für Minderjährige sollen Cannabisprodukte weiterhin illegal bleiben; eine Präventions- und Aufklärungskampagne unter Regie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist begleitend zur gesetzlichen Neuregelung geplant.
Rechtsunsicherheit bleibt bestehen
Es bleibt jedoch auf beiden Seiten Rechtsunsicherheit bestehen: Auch zukünftig, mit der 100- statt 200-Meter-Abstandsregelung, dürfte es für Cannabis-Konsumenten sehr schwierig sein herauszufinden, ob das Kiffen an einer bestimmten Stelle erlaubt ist oder nicht – gerade in einer fremden Stadt, wo man die Lage von Kitas, Schulen, Spielplätzen oder Jugendclubs nicht kennt (wenn überhaupt).
In ähnlichem Maße gilt dies für die Kontrolleure der Gesetzesregelung. Etwas Abhilfe schaffen hier Online-Tools, etwa vom „Tagesspiegel“. Dort sind deutschlandweit die genannten geschützten Einrichtungen, für die ein Abstandsgebot beim Cannabiskonsum gelten soll, mitsamt der mit ihnen einhergehenden Schutzzonen eingezeichnet, ebenso die Sportanlagen, auf denen der Konsum untersagt ist.
2 Kommentare
CDU-Politiker Tino Sorge, hat offenbar kein funktionstüchtiges Gehirn! Damit werden Dealer nicht entkrimminallisiert, sondern abgeschafft, weil Sie keine Gewinne mehr machen können! Nehmen wir die Hissbollah, die große Teile des Drogenschmuggels kontrolliert. Sie kauft Cannabis/Haschisch für ca 0,50–1,50€/g ein. Dann wird es ins Land geschmuggelt, und jeder zwischenhändler verdient daran. Auf der Straße wird es dann für 8–15€ je nach Qualität und Region verkauft, oft aber auch noch mit gefährlichen Substanzen gestreckt, z.b. schwerer gemacht, oder chemisch wirksamer. -> Wenn Konsumenten ab Juni, Cannabis für ca 3€/g in Clubs kaufen, oder selbst anbauen, dann war es das für die Dealer, weil sie mit diesen Preisen (es dürfen keine Gewinne gemacht werden!) nicht konkurrieren können!
Das hat zur Folge, das damit auch der Hissbollah, oder auch Rechten Gruppierungen, Clans, Rockerbanden, etc eine Einnahmequelle wegbricht, und sie keine Waffen mehr kaufen können!
-> Jeder der gegen die Legallisierung ist, macht sich zum Pate des Terrors, und unterstüzt wissentlich, oder unwissentlich die Organisierte Krimminallität! -> Menschen die das wollen, oder nicht begreifen, sollten in DE keine Ämter bekleiden dürfen!
Hallo – ich arbeite seit fast 40 Jahren in der Pflege – ich habe viele Kollegen im Dienst erlebt, die unter drogeneinfluss tätig waren. Muss ich mich jetzt – kurz vor der Rente! – daran gewöhnen zusammen mit abhängigen Kollegen Verantwortung für Patienten zu tragen? Und: mein letztes Drittel meines Lebens hat begonnen – muss ich mir jetzt darüber im Klaren werden, dass ich selbst einmal von drogenabhängigen Pflegekräften versorgt werde?