In einem Positionspapier hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) eine bessere Grundversorgung von Patienten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen gefordert.
Im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) wurde zwar das Ziel formuliert, die Versorgung von Patienten mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten zu verbessern. Positiv sei, dass in diesem Zuge die Qualitätskriterien für diese Produkte auf den aktuellen Stand gebracht worden sind und in den Verträgen der Krankenkassen berücksichtigt werden. Allerdings seien die Vergütungen für die Inkontinenzhilfen nicht erhöht oder sogar reduziert worden. Anfang 2018 lag die Monatspauschale durchschnittlich bei etwa 17,70 Euro bei der Versorgung von Inkontinenzhilfen zu Hause oder im Pflegeheim.
Im Konkreten fordert der BVMEd daher ein bundesweit einheitliches und kassenübergreifendes Festpauschal-System für die Grundversorgung von Patienten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen. Dabei sollte das Festpauschal-System so gestaltet sein, dass Patienten für ihre individuelle Grundversorgung keine zusätzlichen Aufzahlungen aufbringen müssen. Dazu ist die Einführung einer validen und transparenten Berechnungsgrundlage erforderlich, die gesetzlich geregelt werden muss. Darin sollte auch eine Abstufung nach Versorgungssituation enthalten sein. Zuletzt fordert der Verband ein verpflichtendes und einheitliches Vertragscontrolling der Krankenkassen, da die Einhaltung der Vertragsinhalte trotz HHVG derzeit nur mäßig kontrolliert werden, heißt es weiter in dem Positionspapier.
Quelle: BVMed