BVMed fordert eine einheitliche und gesetzlich geregelte Versorgung von Inkontinenzhilfen ohne Aufzahlung.
Der BVMed fordert die Versor­gung von Patien­ten mit aufsau­gen­den Inkon­ti­nenz­hil­fen ohne Zuzah­lung. Bild: Ksena2009/Dreamstime.com

In einem Positi­ons­pa­pier hat der Bundes­ver­band Medizin­tech­no­lo­gie (BVMed) eine bessere Grund­ver­sor­gung von Patien­ten mit aufsau­gen­den Inkon­ti­nenz­hil­fen gefor­dert.

Im Rahmen des Heil- und Hilfs­mit­tel­ver­sor­gungs­ge­set­zes (HHVG) wurde zwar das Ziel formu­liert, die Versor­gung von Patien­ten mit aufsau­gen­den Inkon­ti­nenz­pro­duk­ten zu verbes­sern. Positiv sei, dass in diesem Zuge die Quali­täts­kri­te­rien für diese Produkte auf den aktuel­len Stand gebracht worden sind und in den Verträ­gen der Kranken­kas­sen berück­sich­tigt werden. Aller­dings seien die Vergü­tun­gen für die Inkon­ti­nenz­hil­fen nicht erhöht oder sogar reduziert worden. Anfang 2018 lag die Monats­pau­schale durch­schnitt­lich bei etwa 17,70 Euro bei der Versor­gung von Inkon­ti­nenz­hil­fen zu Hause oder im Pflege­heim.

Im Konkre­ten fordert der BVMEd daher ein bundes­weit einheit­li­ches und kassen­über­grei­fen­des Festpau­schal-System für die Grund­ver­sor­gung von Patien­ten mit aufsau­gen­den Inkon­ti­nenz­hil­fen. Dabei sollte das Festpau­schal-System so gestal­tet sein, dass Patien­ten für ihre indivi­du­elle Grund­ver­sor­gung keine zusätz­li­chen Aufzah­lun­gen aufbrin­gen müssen. Dazu ist die Einfüh­rung einer validen und trans­pa­ren­ten Berech­nungs­grund­lage erfor­der­lich, die gesetz­lich geregelt werden muss. Darin sollte auch eine Abstu­fung nach Versor­gungs­si­tua­tion enthal­ten sein. Zuletzt fordert der Verband ein verpflich­ten­des und einheit­li­ches Vertrags­con­trol­ling der Kranken­kas­sen, da die Einhal­tung der Vertrags­in­halte trotz HHVG derzeit nur mäßig kontrol­liert werden, heißt es weiter in dem Positi­ons­pa­pier.

Quelle: BVMed