Mit den steigen­den Beiträ­gen in der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) befas­sen sich die Bundes­tags­ab­ge­ord­ne­ten am Donners­tag, 14. Januar 2016, auf Antrag der Opposi­tion. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern in Anträ­gen, zur vollstän­di­gen paritä­ti­schen Finan­zie­rung der Beitrags­sätze zurück­zu­kom­men, also Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber an den künfti­gen Kosten­stei­ge­run­gen im Gesund­heits­we­sen gleich­mä­ßig zu betei­li­gen.

Arbeit­ge­ber­an­teil auf 7,3 Prozent festge­schrie­ben

Durch das „Gesetz zur Weiter­ent­wick­lung der Finanz­struk­tur und der Quali­tät in der gesetz­li­chen Kranken­ver­si­che­rung“ ist mit Beginn des Jahres 2015 eine neue Syste­ma­tik einge­führt worden. Nach dieser setzt sich der Beitrags­satz aus zwei Kompo­nen­ten zusam­men: Aus einem allge­mei­nen (festen) Beitrags­satz von derzeit 14,6 Prozent, der jeweils zur Hälfte (7,3 Prozent) von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern getra­gen wird, und einem Zusatz­bei­trag in varia­bler Höhe, der ausschließ­lich von der Arbeit­neh­mer­seite zu zahlen ist.

Der Zusatz­bei­trag ersetzte den bis dahin gelten­den, arbeit­neh­mer­sei­ti­gen Sonder­bei­trag in Höhe von 0,9 Prozent. Mit der Festschrei­bung des Arbeit­ge­ber­bei­trags auf 7,3 Prozent sollen die Lohnzu­satz­kos­ten gedeckelt werden.

Beitrags­satz­er­hö­hun­gen von im Schnitt 0,2 Prozent­punk­ten

Während die Kranken­kas­sen 2015 mit ihren Zusatz­bei­trä­gen zunächst nicht über die Marke von 0,9 Prozent hinaus­gin­gen, sondern sich an dieser Grenze orien­tier­ten, hat sich dies mit Jahres­be­ginn 2016 geändert. Ende vergan­ge­nen Jahres kündig­ten die Kassen im Schnitt Beitrags­satz­er­hö­hun­gen von 0,2 Prozent­punk­ten an, einige Kassen lagen jedoch deutlich über diesem Wert (auf bis zu 1,7 Prozent).

Inzwi­schen rechnen Exper­ten damit, dass der Zusatz­bei­trag bis 2020 im Schnitt auf zwei Prozent zulegen könnte. Die Opposi­tion befürch­tet, die Zusatz­bei­träge könnten noch deutlich schnel­ler steigen.