Mit den steigenden Beiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befassen sich die Bundestagsabgeordneten am Donnerstag, 14. Januar 2016, auf Antrag der Opposition. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern in Anträgen, zur vollständigen paritätischen Finanzierung der Beitragssätze zurückzukommen, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber an den künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichmäßig zu beteiligen.
Arbeitgeberanteil auf 7,3 Prozent festgeschrieben
Durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ ist mit Beginn des Jahres 2015 eine neue Systematik eingeführt worden. Nach dieser setzt sich der Beitragssatz aus zwei Komponenten zusammen: Aus einem allgemeinen (festen) Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent, der jeweils zur Hälfte (7,3 Prozent) von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen wird, und einem Zusatzbeitrag in variabler Höhe, der ausschließlich von der Arbeitnehmerseite zu zahlen ist.
Der Zusatzbeitrag ersetzte den bis dahin geltenden, arbeitnehmerseitigen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent. Mit der Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags auf 7,3 Prozent sollen die Lohnzusatzkosten gedeckelt werden.
Beitragssatzerhöhungen von im Schnitt 0,2 Prozentpunkten
Während die Krankenkassen 2015 mit ihren Zusatzbeiträgen zunächst nicht über die Marke von 0,9 Prozent hinausgingen, sondern sich an dieser Grenze orientierten, hat sich dies mit Jahresbeginn 2016 geändert. Ende vergangenen Jahres kündigten die Kassen im Schnitt Beitragssatzerhöhungen von 0,2 Prozentpunkten an, einige Kassen lagen jedoch deutlich über diesem Wert (auf bis zu 1,7 Prozent).
Inzwischen rechnen Experten damit, dass der Zusatzbeitrag bis 2020 im Schnitt auf zwei Prozent zulegen könnte. Die Opposition befürchtet, die Zusatzbeiträge könnten noch deutlich schneller steigen.