Der Anteil pflegebedürftiger Personen, die zu Hause versorgt wurden, ist in den vergangenen Jahren ebenfalls gestiegen. Nach Zahlen der aktuellen Pflegestatistik werden rund 84 Prozent der Pflegebedürftigen (4,17 Millionen) daheim durch pflegende An- und Zugehörige oder ambulante Pflegedienste versorgt.
Bundesregierung: Private Träger sichern Angebot
Dennoch setzt die Regierung für die künftig nötige größere Zahl an Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten besonders auf private Anbieter. Bereits in den vergangenen Jahren sei deren Anteil stetig gewachsen, heißt es in einer Antwort auf eine Frage der Unionsfraktion im Bundestag.
Und weiter: „Schon seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 tragen private Träger dazu bei, dass das Angebot an Pflegeeinrichtungen den steigenden Bedürfnissen für pflegerische Leistungen entsprechen kann.“
Vielfalt der Träger von Pflegeeinrichtungen wahren
Der private Anteil beträgt im ambulanten Bereich rund 68 Prozent (10.430 von 15.376 ambulanten Pflegediensten).
Im stationären Bereich, in dem ein weniger starker Anstieg privater Träger zu verzeichnen sei, betreiben diese laut aktueller Pflegestatistik zirka 43 Prozent aller stationären Einrichtungen (6.876 von 16.115 Einrichtungen).
Wie aus der Antwort der Bundesregierung ausserdem noch hervorgeht, besteht nach dem Recht der Pflegeversicherung die Verpflichtung, die Vielfalt der Träger von Pflegeeinrichtungen zu wahren sowie deren Selbstständigkeit, Selbstverständnis und Unabhängigkeit zu achten.
Freigemeinnützige und private Träger haben den Angaben zufolge Vorrang gegenüber öffentlichen Trägern. Unabhängig von ihrer Trägerschaft haben alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen laut Bundesregierung „die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Vorgaben und Nachweispflichten – insbesondere zur Personalausstattung und ‑entlohnung sowie zur Qualitätssicherung – einzuhalten“.
Quelle: BPA