Am Ende ginge es dann doch ganz schnell: Nach nur drei Redebeiträgen stimmte der Bundesrat der Pflegeberufereform zu. Damit steht fest: Ab 2020 wird es eine neue Pflegeausbildung geben.
Hinzu kommen Vorbehaltstätigkeiten, eine primäraqualifizierende Pflegeausbildung an Hochschulen sowie Veränderungen im Bereich der Modellvorhaben nach § 63 Absatz 3c SGB V zur Erprobung der Übertragung von Heilkunde auf Pflegekräfte. Des Weiteren wird mit der Gesetzesnovelle auch das Schulgeld bundesweit abgeschafft.
Bundesrat befürwortet Pflegeberufereform
Die Zustimmung des Länderkammer galt als sicher. Immerhin hatte der Bundesrat selbst noch im Februar diesen Jahres den Bundestag ausdrücklich zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aufgefordert. Nach der jetzt erfolgten Zustimmung ist zur Inkraftsetzung nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt notwendig.
Doch damit steht die eigentliche Arbeit an der Novellierung der Pflegeausbildung erst am Anfang: So existiert bislang keine neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Diese soll erst mit Beginn der neuen Legislaturperiode fertig gestellt und in die politische Debatte eingebracht werden.