Gegen eine Verlängerung der Teil-Impfpflicht über 2022 hinaus sprechen sich Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD), Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek (CSU) und Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) aus. Das schreiben sie in einem gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Zuletzt hatte Minister Lauterbach im Bundestag mitgeteilt, er wolle die Entscheidung, ob die Teil-Impfpflicht wie vorgesehen am 31. Dezember endet oder verlängert wird, offenlassen: „Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen.“
Holetschek: „Impfpflicht mehr Schaden als Nutzen“
Aus Sicht des bayrischen Gesundheitsministers Holetschek bringt sie nur „mehr Schaden als Nutzen“. Denn: „Wir brauchen jede verfügbare Arbeitskraft in Medizin, Pflege und Eingliederungshilfe“, erklärte Holetschek.
Mit dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht sieht Holetschek auch keine Rechtfertigung mehr für eine Teil-Variante. Man sei den Beschäftigten in Pflege und Gesundheitswesen in dieser Frage eine faire Behandlung schuldig. Sie dürften nicht „ohne jede Not“ einseitig belastet werden.
Für Sachsens Gesundheitsministerin Köpping haben sich mit Ausbreitung der Omikron-Variante auch die Voraussetzungen für eine Bewertung der Lage geändert.
Mit Blick auf die Versorgungssicherheit, aber auch auf den enormen Verwaltungsaufwand lehne sie eine Verlängerung über 2022 hinaus ab: „Wir wollen, dass die Menschen in den Pflegeeinrichtungen bestmöglich versorgt werden.“ Man könne daher auf keine Pflegekraft verzichten.
Statt an einer Impfpflicht für Pflegekräfte und Beschäftigte im Gesundheitswesen festzuhalten, plädiert Thüringens Gesundheitsministerin Werner dafür, Anreize für Auffrischungsimpfungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Quelle: BPA