Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Entwurf für das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) vorgelegt, mit dem die Finanzierung neuer Pflegestellen geregelt werden soll. Ziel ist es, „spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch einen bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege“ zu erreichen, heißt es in dem Referentenentwurf.
Dazu soll künftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle für Krankenhäuser finanziert werden. Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte werden bereits ab 2018 von den Kostenträgern vollständig refinanziert. Zudem will man ab 2020 die Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser auf eine individuelle und von den Fallpauschalen unabhängige Vergütung umstellen.
Für den Bereich der Altenpflege ist vorgesehen, dass jede vollstationäre Pflegeeinrichtung zusätzliches Personal erhält, das von der Krankenversicherung finanziert wird. Die Personalmenge ist dabei gestaffelt und richtet sich nach der Anzahl der Bewohner. Die Spannweite reicht von einer zusätzlichen halben Stelle bis hin zu zwei zusätzlichen Stellen.
Auch den Ausbildungsnachwuchs möchte man fördern: Um für Krankenhäuser einen Anreiz zu schaffen, mehr Gesundheitspersonal auszubilden, sollen die Ausbildungsvergütungen für das erste Ausbildungsjahr vollständig von den Krankenkassen refinanziert werden.
Zuletzt sieht der Referentenentwurf Maßnahmen vor, mit denen man die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege stärken will. Dazu werden Maßnahmen finanziell unterstützt, die zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf für Pflegekräfte beitragen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt den Entwurf
„Mit dem Gesetz werden den Krankenhäusern Instrumente an die Hand gegeben, die Pflege zu sichern und perspektivisch weiterzuentwickeln und gleichzeitig die Rahmen- und Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals grundlegend zu verbessern“, so der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß zu dem Gesetzesentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals, das daher ausdrücklich von der DKG begrüßt werde. Vor allem bewertete Gaß auch die Ausgliederung der Personalkosten aus dem DRG-System positiv.
Marburger Bund: DRG-unabhängige Vergütung auch für ärztlichen Dienst
Auch der Marburger Bund (MB) steht dem Referentenentwurf grundsätzlich positiv gegenüber, vermerkt aber zugleich Verbesserungsmaßnahmen. Laut Hauptgeschäftsführer Armin Ehl müssten alle – also auch die ärztlichen – Personalkosten aus dem DRG-System herausgenommen werden. Schließlich gebe es auch im ärztlichen Dienst in vielen Krankenhäusern eine unzureichende Stellenbesetzung, die zulasten der Patientenversorgung gehe.
Quelle: BMG, DKG, MB