Das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium hat einen Entwurf für das Pflege­per­so­nal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) vorge­legt, mit dem die Finan­zie­rung neuer Pflege­stel­len geregelt werden soll. Ziel ist es, „spürbare Verbes­se­run­gen im Alltag der Pflege­kräfte durch einen bessere Perso­nal­aus­stat­tung und bessere Arbeits­be­din­gun­gen in der Kranken- und Alten­pflege“ zu errei­chen, heißt es in dem Referen­ten­ent­wurf.

Dazu soll künftig jede zusätz­li­che und jede aufge­stockte Pflege­stelle für Kranken­häu­ser finan­ziert werden. Tarif­stei­ge­run­gen für die Pflege­kräfte werden bereits ab 2018 von den Kosten­trä­gern vollstän­dig refinan­ziert. Zudem will man ab 2020 die Pflege­per­so­nal­kos­ten der Kranken­häu­ser auf eine indivi­du­elle und von den Fallpau­scha­len unabhän­gige Vergü­tung umstel­len.

Für den Bereich der Alten­pflege ist vorge­se­hen, dass jede vollsta­tio­näre Pflege­ein­rich­tung zusätz­li­ches Perso­nal erhält, das von der Kranken­ver­si­che­rung finan­ziert wird. Die Perso­nal­menge ist dabei gestaf­felt und richtet sich nach der Anzahl der Bewoh­ner. Die Spann­weite reicht von einer zusätz­li­chen halben Stelle bis hin zu zwei zusätz­li­chen Stellen.

Auch den Ausbil­dungs­nach­wuchs möchte man fördern: Um für Kranken­häu­ser einen Anreiz zu schaf­fen, mehr Gesund­heits­per­so­nal auszu­bil­den, sollen die Ausbil­dungs­ver­gü­tun­gen für das erste Ausbil­dungs­jahr vollstän­dig von den Kranken­kas­sen refinan­ziert werden.

Zuletzt sieht der Referen­ten­ent­wurf Maßnah­men vor, mit denen man die betrieb­li­che Gesund­heits­för­de­rung für Pflege­kräfte in der Kranken- und Alten­pflege stärken will. Dazu werden Maßnah­men finan­zi­ell unter­stützt, die zur besse­ren Verein­bar­keit von Pflege, Familie und Beruf für Pflege­kräfte beitra­gen.

Die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft begrüßt den Entwurf

„Mit dem Gesetz werden den Kranken­häu­sern Instru­mente an die Hand gegeben, die Pflege zu sichern und perspek­ti­visch weiter­zu­ent­wi­ckeln und gleich­zei­tig die Rahmen- und Arbeits­be­din­gun­gen des Pflege­per­so­nals grund­le­gend zu verbes­sern“, so der Präsi­dent der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG), Dr. Gerald Gaß zu dem Geset­zes­ent­wurf zur Stärkung des Pflege­per­so­nals, das daher ausdrück­lich von der DKG begrüßt werde. Vor allem bewer­tete Gaß auch die Ausglie­de­rung der Perso­nal­kos­ten aus dem DRG-System positiv.

Marbur­ger Bund: DRG-unabhän­gige Vergü­tung auch für ärztli­chen Dienst

Auch der Marbur­ger Bund (MB) steht dem Referen­ten­ent­wurf grund­sätz­lich positiv gegen­über, vermerkt aber zugleich Verbes­se­rungs­maß­nah­men. Laut Haupt­ge­schäfts­füh­rer Armin Ehl müssten alle – also auch die ärztli­chen – Perso­nal­kos­ten aus dem DRG-System heraus­ge­nom­men werden. Schließ­lich gebe es auch im ärztli­chen Dienst in vielen Kranken­häu­sern eine unzurei­chende Stellen­be­set­zung, die zulas­ten der Patien­ten­ver­sor­gung gehe.

Quelle: BMG, DKG, MB