Betretungsverbot
Betre­tungs­ver­bote werden nun ausge­spro­chen (Symbol­bild) Bild: Pinsetter/Pixabay

Seit Mitte März gilt auch in Branden­burg eine Corona-Impfpflicht für Beschäf­tigte im Gesund­heits­we­sen. Bei Verstö­ßen kann Betrof­fe­nen der Zugang zur Arbeits­stätte verwehrt werden. Dies ist nun erstmals in dem Bundes­land der Fall, so berich­tet der rbb.

Ein Sprecher des Gesund­heits­mi­nis­te­ri­ums in Potsdam bestä­tigte zudem, dass es sich um die ersten beiden Fälle von Betre­tungs­ver­bot in dem Bundes­land handele, über die zuvor die „Märki­sche Oderzei­tung“ berich­tete.

Die Betre­tungs­ver­bote seien schon Ende Juni verhängt worden, teilte der Kreis Oder-Spree demnach am Freitag mit. Die betrof­fe­nen Perso­nen wollten sich auch künftig nicht gegen Corona impfen lassen, hieß es. Da die Einrich­tungs­lei­tung mitge­teilt habe, geeig­ne­tes Ersatz­per­so­nal einge­stellt zu haben, bestehe kein Engpass und kein Grund für eine weitere Ausnahme von der Impfpflicht.

Impfpflicht gilt seit Mitte März

Für das Pflege- und Gesund­heits­per­so­nal gilt seit Mitte März eine Corona-Impfpflicht. Beschäf­tigte in Pflege­hei­men und Klini­ken, in Arztpra­xen und bei ambulan­ten Diens­ten, Hebam­men, Masseu­ren und Physio­the­ra­peu­ten mussten nachwei­sen, dass sie gegen das Corona­vi­rus voll geimpft oder kürzlich genesen sind.

Fehlt der Nachweis, muss die Einrich­tung das Gesund­heits­amt infor­mie­ren. Das kann den Betrof­fe­nen dann verbie­ten, ihre Arbeits­stätte zu betre­ten oder ihre Tätig­keit weiter auszu­üben. Für Menschen, die sich aus medizi­ni­schen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.

Betre­tungs­ver­bot: Gesund­heits­mi­nis­te­rin betont Augen­maß

Die Umset­zung der einrich­tungs­be­zo­ge­nen Impfpflicht sei landes­weit angelau­fen, sei aber äußerst komplex, sagte der Minis­te­ri­ums­spre­cher weiter. Ein Betre­tungs- oder Tätig­keits­ver­bot sei „das letzte Mittel“.

Branden­burgs Gesund­heits­mi­nis­te­rin Ursula Nonne­ma­cher (Die Grünen) hatte im Juni im Landtag gesagt, die Gesund­heits­äm­ter übten ihren Ermes­sens­spiel­raum stets mit Augen­maß aus. Nach dem Stand vom 9. Juni gab es laut Minis­te­rium in den betrof­fe­nen 1.640 Einrich­tun­gen im Land knapp 8.000 Mitar­bei­ter, die keinen Immuni­täts­nach­weis vorge­legt haben.

Quellen: rbb, msgiv