Seit Mitte März gilt auch in Brandenburg eine Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Bei Verstößen kann Betroffenen der Zugang zur Arbeitsstätte verwehrt werden. Dies ist nun erstmals in dem Bundesland der Fall, so berichtet der rbb.
Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Potsdam bestätigte zudem, dass es sich um die ersten beiden Fälle von Betretungsverbot in dem Bundesland handele, über die zuvor die „Märkische Oderzeitung“ berichtete.
Die Betretungsverbote seien schon Ende Juni verhängt worden, teilte der Kreis Oder-Spree demnach am Freitag mit. Die betroffenen Personen wollten sich auch künftig nicht gegen Corona impfen lassen, hieß es. Da die Einrichtungsleitung mitgeteilt habe, geeignetes Ersatzpersonal eingestellt zu haben, bestehe kein Engpass und kein Grund für eine weitere Ausnahme von der Impfpflicht.
Impfpflicht gilt seit Mitte März
Für das Pflege- und Gesundheitspersonal gilt seit Mitte März eine Corona-Impfpflicht. Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseuren und Physiotherapeuten mussten nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus voll geimpft oder kürzlich genesen sind.
Fehlt der Nachweis, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Das kann den Betroffenen dann verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.
Betretungsverbot: Gesundheitsministerin betont Augenmaß
Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sei landesweit angelaufen, sei aber äußerst komplex, sagte der Ministeriumssprecher weiter. Ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot sei „das letzte Mittel“.
Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Die Grünen) hatte im Juni im Landtag gesagt, die Gesundheitsämter übten ihren Ermessensspielraum stets mit Augenmaß aus. Nach dem Stand vom 9. Juni gab es laut Ministerium in den betroffenen 1.640 Einrichtungen im Land knapp 8.000 Mitarbeiter, die keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben.
Quellen: rbb, msgiv