Mindestlohn
Der Mindest­lohn soll nach dem Willen der Arbeits- und Sozial­mi­nis­ter in Ost und West gleich sein. Bild: Dstaerk | Dreamstime.com

In der vergan­ge­nen Woche haben sich auf der Arbeits- und Sozial­mi­nis­ter­kon­fe­renz des Bundes und der Länder (ASMK) in Potsdam die zustän­di­gen Ressort­mi­nis­ter merheit­lich für gleiche Mindest­ent­gelte Ost und West in der Pflege ausge­spro­chen. Die Minis­ter folgten damit einen entspre­chen­den Antrag Mecklen­burg-Vorpom­merns, der von Landes­so­zi­al­mi­nis­te­rin Stefa­nie Drese (SPD) einge­bracht worden ist.

„Ich hoffe nun, dass es zu einer raschen Anglei­chung kommt. Es gibt keine sachli­che Recht­fer­ti­gung mehr für eine regio­nale Diffe­ren­zie­rung“, erklärte Drese. Eine solche Diffe­ren­zie­rung sei 30 Jahre nach der Einheit den Menschen im Osten auch einfach nicht mehr zu vermit­teln, so Minis­te­rin Drese weiter.

Mit dem Beschluss ergeht nunmehr die Auffor­de­rung an die Bundes­re­gie­rung einen entspre­chen­den Gesetz­ent­wurf vorzu­le­gen. Bislang wurden jedoch die Mindest­lohn­ver­ord­nun­gen für die Pflege­bran­che auf der Basis der Empfeh­lun­gen der Pflege­kom­mis­sion des Bundes erlas­sen. Insofern ist im Vorfeld mit einer Änderung des Arbeit­neh­mer­ent­sen­de­ge­set­zes (AEntG), dass die Arbeits­grund­lage der Pflege­kom­mis­sion schafft, zu rechnen.

Pflege-Mindest­lohn steigt ab 2018

Die 3. Pflege­kom­mis­sion des Bundes, der jeweils paritä­tisch mit Vetre­tern der Arbeit­ge­ber- und der Arbeit­neh­mer­seite besetzt ist, hatte sich erst im April diesen Jahres auf höhere Mindest­löhne für Beschäf­tigte in der Pflege verstän­digt. Danach soll ab 1. Januar 2018 der Mindest­lohn auf 10,55 Euro (West) bezie­hungs­weise 10,05 Euro (Ost) pro Stunde steigen. Bis Januar 2020 soll er dann schritt­weise wachsen und dann 11,35 Euro (West) bezie­hungs­weise 10,85 Euro (Ost) betra­gen.

Brüderle: „Wer A fordert, der muss auch B liefern“

Der Präsi­dent des Arbeit­ge­ber­ver­ban­des des Bundes­ver­ban­des priva­ter Anbie­ter sozia­ler Dienste (bpa), der ehema­lige FDP-Spitzen­po­li­ti­ker Rainer Brüderle, verweist in einer ersten Stellung­nahme darauf hin, dass die Pflege­kom­mis­sion den jetzt gülti­gen Pflege­min­dest­lohn in einem acht Monate dauern­den Prozess ausge­ar­bei­tet hat.

„Auch den Kommis­si­ons­mit­glie­dern war klar, dass es zu einer schritt­wei­sen Anglei­chung kommen muss, die sich nun auch in der unter­schied­li­chen Entwick­lung des Pflege­min­dest­lohns in Ost und West abbil­det. Wenn jetzt Minis­ter willkür­lich in diesen tarif­ähn­li­chen Prozess eingrei­fen, dann bringen sie damit auch ein Stück weit ihre Missach­tung gegen­über dem auch hier gelten­den Prinzip der Tarif­au­to­no­mie zum Ausdruck. Im Übrigen erwecken sie den Eindruck, sie könnten den Pflege­min­dest­lohn selbst festle­gen. Das ist recht­lich gar nicht möglich“, so Brüderle.

Und weiter: „Ich wünschte mir, dass sich die Sozial­mi­nis­ter mit demsel­ben Engage­ment und dersel­ben öffent­li­chen Aufmerk­sam­keit darum kümmern würden, dass die Pflege­sätze und die Perso­nal­schlüs­sel in den neuen Bundes­län­dern deutlich angeho­ben werden. Denn hier besteht der viel gravie­ren­dere Unter­schied zwischen Ost und West. Leider werden dabei die Pflege­dienste und Pflege­heime regel­mä­ßig von der Landes­po­li­tik im Stich gelas­sen. Sie schlägt sich da lieber in die Büsche und zeigt auf die Kosten­trä­ger. Redlich ist das nicht.“