In der vergangenen Woche haben sich auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz des Bundes und der Länder (ASMK) in Potsdam die zuständigen Ressortminister merheitlich für gleiche Mindestentgelte Ost und West in der Pflege ausgesprochen. Die Minister folgten damit einen entsprechenden Antrag Mecklenburg-Vorpommerns, der von Landessozialministerin Stefanie Drese (SPD) eingebracht worden ist.
„Ich hoffe nun, dass es zu einer raschen Angleichung kommt. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung mehr für eine regionale Differenzierung“, erklärte Drese. Eine solche Differenzierung sei 30 Jahre nach der Einheit den Menschen im Osten auch einfach nicht mehr zu vermitteln, so Ministerin Drese weiter.
Mit dem Beschluss ergeht nunmehr die Aufforderung an die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bislang wurden jedoch die Mindestlohnverordnungen für die Pflegebranche auf der Basis der Empfehlungen der Pflegekommission des Bundes erlassen. Insofern ist im Vorfeld mit einer Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), dass die Arbeitsgrundlage der Pflegekommission schafft, zu rechnen.
Pflege-Mindestlohn steigt ab 2018
Die 3. Pflegekommission des Bundes, der jeweils paritätisch mit Vetretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite besetzt ist, hatte sich erst im April diesen Jahres auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege verständigt. Danach soll ab 1. Januar 2018 der Mindestlohn auf 10,55 Euro (West) beziehungsweise 10,05 Euro (Ost) pro Stunde steigen. Bis Januar 2020 soll er dann schrittweise wachsen und dann 11,35 Euro (West) beziehungsweise 10,85 Euro (Ost) betragen.
Brüderle: „Wer A fordert, der muss auch B liefern“
Der Präsident des Arbeitgeberverbandes des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der ehemalige FDP-Spitzenpolitiker Rainer Brüderle, verweist in einer ersten Stellungnahme darauf hin, dass die Pflegekommission den jetzt gültigen Pflegemindestlohn in einem acht Monate dauernden Prozess ausgearbeitet hat.
„Auch den Kommissionsmitgliedern war klar, dass es zu einer schrittweisen Angleichung kommen muss, die sich nun auch in der unterschiedlichen Entwicklung des Pflegemindestlohns in Ost und West abbildet. Wenn jetzt Minister willkürlich in diesen tarifähnlichen Prozess eingreifen, dann bringen sie damit auch ein Stück weit ihre Missachtung gegenüber dem auch hier geltenden Prinzip der Tarifautonomie zum Ausdruck. Im Übrigen erwecken sie den Eindruck, sie könnten den Pflegemindestlohn selbst festlegen. Das ist rechtlich gar nicht möglich“, so Brüderle.
Und weiter: „Ich wünschte mir, dass sich die Sozialminister mit demselben Engagement und derselben öffentlichen Aufmerksamkeit darum kümmern würden, dass die Pflegesätze und die Personalschlüssel in den neuen Bundesländern deutlich angehoben werden. Denn hier besteht der viel gravierendere Unterschied zwischen Ost und West. Leider werden dabei die Pflegedienste und Pflegeheime regelmäßig von der Landespolitik im Stich gelassen. Sie schlägt sich da lieber in die Büsche und zeigt auf die Kostenträger. Redlich ist das nicht.“