Blended-Learning
Blended-Learning Konzept

Prof. Dr. Bernhard Bergmans vom Insti­tut für Rechts­di­dak­tik und ‑pädago­gik der Westfä­li­schen Hochschule (WH) in Reckling­hau­sen – zugleich Heraus­ge­ber des Jahrbuchs – schreibt: „Die Beiträge in diesem Jahrbuch versu­chen einmal mehr, das Verständ­nis für die Reali­tät zu schär­fen, Ideen und Konzepte für Weiter­ent­wick­lun­gen zu präsen­tie­ren und den Blick über den eigenen Teller­rand hinaus schwei­fen zu lassen, um auf diese Weise Denkan­stöße für eine erfolg­rei­che Zukunfts­be­wäl­ti­gung zu geben.“ Daraus geht hervor, dass Prof. Dr. Großkopf für die Lehre juris­ti­scher Frage­stel­lun­gen ein Premi­um­pa­ket entwi­ckelt hat, welches beispiel­haft ist.

Ausgangs­punkt des Projekts war ein von Prof. Dr. Großkopf im Sommer 2015 began­ge­nes Forschungs­se­mes­ter. In diesem entwi­ckelte er ein neues Lehr-Lern-Konzept, in denen die komple­xen recht­li­chen Problem­stel­lun­gen sogenann­ter Freiheits­ent­zie­hen­der Maßnah­men (FEM), die insbe­son­dere im Kontext der Versor­gung demen­zi­ell erkrank­ter Menschen praxis­re­le­vant sind, näher­ge­bracht werden. Der beson­dere Aspekt dabei: Um die juris­ti­schen Inhalte auch für Nicht-Juris­ten verständ­lich zu gestal­ten, sollten Video­se­quen­zen mit Praxis­be­zug in das Konzept mit einflie­ßen. So entstand ein Blended-Learning-Konzept, bei dem Präsenz- und E‑Lear­ning-Phasen bestmög­lich aufein­an­der abgestimmt sind.

Grund­lage des neu entwi­ckel­ten Lehr-Lern-Konzepts ist ein aufwen­dig produ­zier­ter Dokumen­tar­film. Diese überspannt das gesamte Seminar und zeigt in einzel­nen Kapiteln die unter­schied­lichs­ten recht­li­chen Aspekte des Themas FEM in seine Grund­zü­gen auf. Ergän­zend zum Film gibt es Power­Point-Präsen­ta­tio­nen, Link- und Litera­tur­lis­ten, Fallvi­gnet­ten und Testfra­gen zur Lernkon­trolle.

Der Fachbe­reich Gesund­heits­we­sen freut sich über diese Auszeich­nung für Prof. Dr. Volker Großkopf.

Der Dokumen­tar­film „Freiheits­ent­zie­hende Maßnah­men in der Pflege“ kann hier in voller Länge angese­hen werden:

Quelle: KatHO NRW