Pflegerin
Illegal Insulin gespritzt – nur damit Menschen ins Kranken­haus müssen Bild: Mohamed Hassan / Pixabay

Eine Alten­pfle­ge­rin aus Unter­fran­ken, die zwei Senio­rin­nen wider­rechtlich Insulin ge­spritzt hatte, muss wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung für zwei Jahre und zehn Monate in Haft. Das hat der Bundes­ge­richts­hof (BGH) jetzt bestä­tigt (Az.: 6 StR 52/22).

Der 6. Straf­se­nat hat die Revision der Staats­an­walt­schaft gegen das Urteil des Landge­richts Würzburg ver­wor­fen, wie der BGH in Karls­ruhe mitteilte. Die Anklage hatte wegen zweifa­chen Mordver­suchs für eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten plädiert.

Im Oktober 2021 hatte das Gericht die damals 49-Jährige wegen gefähr­li­cher Körper­ver­let­zung verur­teilt (Az.: 801 Js 20779/2). Einen Tötungs­vor­satz bei der Tat in einem Senio­ren­heim in Volkach (Landkreis Kitzin­gen) konnten die Würzbur­ger Richter nicht erken­nen.

Gegen das Urteil legte die Staats­an­walt­schaft Würzburg Revision beim BGH ein. Dieser urteilte jetzt, dass dieses frei von Rechts­feh­lern ist.

Pflege­rin: illegale Sprit­zen verab­reicht

Die Pflege­rin hatte gestan­den, im Novem­ber 2020 den 81 und 85 Jahre alten Frauen Insulin verab­reicht haben, obwohl sie gar nicht berech­tigt war, Medika­mente oder Sprit­zen zu geben. Die Senio­rin­nen kamen in lebensge­fährlichem Zustand ins Kranken­haus. Beide wurden aber nach wenigen Tagen wieder entlas­sen.

Nach Angaben des BGH wollte die Alten­pfle­ge­rin errei­chen, dass die Frauen in ein Kranken­haus einge­lie­fert werden. Davon habe sie sich eine Arbeits­ent­las­tung verspro­chen.

Quelle: BGH