Eine Altenpflegerin aus Unterfranken, die zwei Seniorinnen widerrechtlich Insulin gespritzt hatte, muss wegen gefährlicher Körperverletzung für zwei Jahre und zehn Monate in Haft. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt bestätigt (Az.: 6 StR 52/22).
Der 6. Strafsenat hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg verworfen, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte. Die Anklage hatte wegen zweifachen Mordversuchs für eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten plädiert.
Im Oktober 2021 hatte das Gericht die damals 49-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt (Az.: 801 Js 20779/2). Einen Tötungsvorsatz bei der Tat in einem Seniorenheim in Volkach (Landkreis Kitzingen) konnten die Würzburger Richter nicht erkennen.
Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Würzburg Revision beim BGH ein. Dieser urteilte jetzt, dass dieses frei von Rechtsfehlern ist.
Pflegerin: illegale Spritzen verabreicht
Die Pflegerin hatte gestanden, im November 2020 den 81 und 85 Jahre alten Frauen Insulin verabreicht haben, obwohl sie gar nicht berechtigt war, Medikamente oder Spritzen zu geben. Die Seniorinnen kamen in lebensgefährlichem Zustand ins Krankenhaus. Beide wurden aber nach wenigen Tagen wieder entlassen.
Nach Angaben des BGH wollte die Altenpflegerin erreichen, dass die Frauen in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Davon habe sie sich eine Arbeitsentlastung versprochen.
Quelle: BGH
1 Kommentar
Pflegerin? Altenpflegerin? Warum war sie nicht berechtigt zu spritzen? War es evtl. eine Pflegehelferin? Fehlte die AO? Wichtige Details die nicht aus dem Artikel hervorgehen.