Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seiner Entscheidung vom 28. November 2023 (Az.: 1 StR 409/23) das vom Landgericht Augsburg gegen einen ehemaligen Arzt gefällte Urteil bestätigt. Es ist somit rechtskräftig.
Arzt infizierte 51 Personen
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Angeklagte war als Oberarzt der Anästhesie in der Donau-Ries-Klinik (Donauwörth, Bayern) tätig. Nach den Festellung des Gerichts war er selbst mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert.
Im Zeitraum von Februar 2017 bis April 2018 hat er in 51 Fällen Patientinnen und Patienten bei Operationen unter eklatanter Missachtung geltender Hygienevorschriften mit diesem Hepatitis C‑Virus infiziert und bei seiner Tätigkeit diese Infektionen billigend in Kauf genommen.
Das „Hepatitis-C-Verfahren“ vor dem Landgericht
Mit Beschluss vom 19. Januar 2023 eröffnete das Landgericht Augsburg das Hauptverfahren gegen den früheren Oberarzt. Insgesamt wurden zum Prozess mehr als 60 Zeugen sowie vier Sachverständige geladen. Zehn ehemalige Patientinnen und Patienten traten zudem als Nebenklägerinnen bzw. Nebenkläger auf.
Der inzwischen 61-Jährige legte in dem Prozess ein Geständnis abt. Die Richter sind hiernach zu der Annahme gekommen, dass sich der Angeklagte selbst bei einem Patienten angesteckt hatte, ohne die Erkrankung zu bemerken.
Hintergrund war, dass er sich wegen eigener Leiden immer wieder Opiate zum Eigenbedarf aus dem Bestand des Krankenhauses entwendete.
Im Juni 2023 erfogte das Urteil des Landgerichts: Der Abgeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) in 51 Fällen sowie wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Die Vollstreckung dieser Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt (LG Augsburg vom 30.6.2023 – 3 KLs 200 Js 137689/18).
Keine Rechtsfehler erkennbar
Gegen diese Entscheidung zog der frühere Arzt nach Karlsuhe, um die erstinstanzliche Entscheidung einer Revision zu unterziehen.
Die Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Senat hat die Revision des Angeklagten daher verworfen. Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist damit rechtskräftig.