Betrugsmasche
Wenn der Pflege­dienst lange Finger macht: Betrugs­de­likte im Gesund­heits­we­sen summie­ren sich zu einem Millio­nen­scha­den. Bild: Desiree Gorges

Neue Dimen­sion der Betrugs­ma­sche

Nach Kosten­ex­plo­sio­nen, Milli­ar­den­de­fi­zit und safti­gen Beitrags­er­hö­hun­gen haben die gesetz­li­chen Kranken- und Pflege­ver­si­che­run­gen einen weite­ren trauri­gen Rekord zu verzeich­nen:

Mehr als 200 Millio­nen Euro Schaden durch Betrug. Dies stellte der Spitzen­ver­band der gesetz­li­chen Kranken­kas­sen (GKV) in seinem aktuel­len Bericht über die Arbeit und Ergeb­nisse der Stelle zur Bekämp­fung von Fehlver­hal­ten im Gesund­heits­we­sen für die Jahre 2022 und 2023 fest.

„Dreistel­lige Millio­nen­be­träge, die durch Fehlver­hal­ten im Gesund­heits­we­sen verlo­ren­ge­hen, fehlen zugleich für die medizi­ni­sche und pflege­ri­sche Versor­gung der Menschen“, sagte GKV Vorstand Martin Krasney in der Mittei­lung zum Bericht. Auch wenn mit rund 92 Millio­nen Euro fast die Hälfte der Schaden­summe gesichert und wieder zur Versor­gung einge­setzt werden konnte, bleibt die Bilanz am Ende düster – zumal laut Krasney von einer „deutlich höheren Schadens­dun­kel­zif­fer“ auszu­ge­hen ist.

Mehr Hinweis­ge­ber

Betrü­ge­reien fallen zum Beispiel durch interne Plausi­bi­li­täts­prü­fun­gen der Kassen auf, in vielen Fällen tragen aber auch Hinweise von Versi­cher­ten oder Branchen­mit­ar­bei­tern zur Aufde­ckung bei. Knapp 50.000 Hinweise waren es im aktuel­len Berichts­zeit­raum und somit rund 10.000 mehr als in den Jahren 2020 und 2021. Fast die Hälfte der Hinweise betrifft Betrugs­de­likte im Bereich der Pflege­ver­si­che­rung und der häusli­chen Kranken­pflege.

Auf Hinweise alleine können sich die Kassen jedoch nicht verlas­sen. Aus Angst vor persön­li­chen Nachtei­len oder Vergel­tung behal­ten viele poten­ti­elle Hinweis­ge­ber den Betrug für sich. In diesem Zusam­men­hang beurteilt der GKV auch das Hinweis­ge­ber­schutz­ge­setz, welches im Juli 2023 in Kraft getre­ten ist, noch als verbes­se­rungs­be­dürf­tig.

Detek­tiv KI

Weitere Lösun­gen zur Schadens­be­gren­zung und ‑vermei­dung liegen auf der Hand, dürfen aktuell aber noch nicht einge­setzt werden. Grund dafür sind bestehende gesetz­li­che Reglun­gen, die es den Kranken- und Pflege­kas­sen nicht erlau­ben, neue techni­sche Möglich­kei­ten zu nutzen, um Betrugs­fälle zu erken­nen. Das bemän­gelt auch Krasney und fordert, den Fehlver­hal­tens­stel­len insbe­son­dere die Möglich­keit zu geben, Abrech­nungs­da­ten zentral an einer Stelle zusam­men­zu­füh­ren.

Mit Hilfe von Künst­li­cher Intel­li­genz könnten so endlich auch krimi­nelle Sachver­halte erkannt werden, die mit den bishe­ri­gen Möglich­kei­ten einer einzel­nen Kranken­kasse nicht aufge­deckt werden könnten.

Mehr als nur eine Betrugs­ma­sche

Die Betrugs­fälle ziehen sich durch alle Leistungs­be­rei­che. Der größte Schaden entstand mit rund 86 Millio­nen im Bereich Arznei- und Verband­mit­tel und geht zu einem Großteil auf eine Betrugs­ma­sche zurück, bei der mit gefälsch­ten Papier­re­zepte teure Medika­mente, wie die Abnehmspritze Ozempic oder das Schmerz­mit­tel Fenta­nyl einge­löst wurden.

Als Brenn­punkt gilt auch die Pflege, wo Delikte wie die Abrech­nung nicht erbrach­ter Leistun­gen, nicht vertrags­ge­mäße Quali­fi­zie­run­gen oder Urkun­den­fäl­schun­gen einen Schaden von 62 Millio­nen Euro verur­sacht haben. Wie sich aus einer Betrugs­ma­sche gleich das nächste Delikt ergibt, zeigt ein Fallbe­spiel aus Hessen, bei dem die Polizei im Rahmen eines Auskunfts­er­su­chens Quali­fi­ka­ti­ons­nach­weise von Pflege­fach­kräf­ten eines Pflege­diens­tes angefor­dert hatte.

Gefälschte Berufs­ur­kun­den und Pflege­män­gel

Da auf einer Berufs­ur­kunde das obliga­to­ri­sche Landes­wap­pen fehlte, schöpfte die Polizei Verdacht und erkun­digte sich bei der ausstel­len­den Behörde. Es stellte sich heraus, dass die Urkunde gefälscht war. Die vorsorg­li­che Überprü­fung der anderen Berufs­ur­kun­den brachte schließ­lich weitere Fälschun­gen ans Licht. Insge­samt 11 von circa 30 Pflege­kräf­ten waren nicht ausrei­chend quali­fi­ziert und wurden umgehend von der Patien­ten­ver­sor­gung abgezo­gen, um eine nicht fachge­rechte, gefähr­li­che Pflege abzuwen­den. Darüber hinaus wurde eine Quali­täts­prü­fung bei dem Pflege­dienst einge­lei­tet, welche Pflege­män­gel feststellte. Es wurden also untecht­mä­ßige Abrech­nun­gen von Leistun­gen ohne adäquate Quali­fi­ka­tion getätigt.

Durch die Betrugs­ma­sche ist ein mutmaß­li­cher Schaden von 1,1 Millio­nen Euro entstan­den. Da die Inhabe­rin des Pflege­diens­tes keine Einsicht zeigte und von den Fälschun­gen nichts gewusst haben wollte, konnte keine Einigung über die Rückzah­lung erfol­gen. Die Rückfor­de­run­gen werden daher antei­lig mit laufen­den Rechnun­gen verrech­net. Zudem wurde Straf­an­zeige gestellt.

Abrech­nung falscher Zeiten

In einem anderen Fall führte der Hinweis einer Versi­cher­ten zu einem nordrhein-westfä­li­schen Pflege­dienst­leis­ter mit mehre­ren Nieder­las­sun­gen. Eine davon hatte mehr häusli­che Pflege­zei­ten abgerech­net, als tatsäch­lich geleis­tet wurden, etwa als die Versi­cherte im Kranken­haus lag. Darüber hinaus soll die Unter­schrift der Versi­cher­ten auf fingier­ten Leistungs­nach­wei­sen gefälscht worden sein.

Eine tiefere Ausein­an­der­set­zung mit den Abrech­nungs­da­ten des Dienst­leis­ters ergab zeitli­che Ungereimt­hei­ten in mindes­tens vier weite­ren Fällen und resul­tierte in einer Verdachts­an­zeige bei der Düssel­dor­fer Staats­an­walt­schaft. Die beschul­dig­ten Geschäfts­füh­rer gaben an, keinen Einblick in die Abrech­nung der Nieder­las­sung zu haben, zeigten sich aber koope­ra­tiv. Die verant­wort­li­che Führungs­kraft wurde entlas­sen. Das Verfah­ren wurde einge­stellt, die nicht bezif­ferte Schaden­summe umgehend und vollstän­dig zurück­ge­zahlt.

Betrug mit System

In der Gesamt­sicht hat sich laut GKV Bericht die Art der verfolg­ten Betrugs­fälle deutlich verän­dert. Die Fälle werden demnach immer größer und komple­xer, krimi­nelle und banden­mä­ßige Struk­tu­ren mit mehre­ren Betei­lig­ten nehmen weiter zu, Ermitt­lun­gen ziehen sich so über Jahre. Ein großes Problem sind Schein­fir­men, bei denen oft Menschen aus Osteu­ropa unwis­sent­lich als Geschäfts­füh­rer einge­setzt werden.

Über diese Konstrukte werden angeb­li­che Beschäf­tigte angemel­det und Sozial­leis­tun­gen wie Kranken­geld oder Arbeits­lo­sen­geld erschli­chen. Die Betrü­ger gelan­gen auf diese Weise an viel Geld. Den Schaden zahlen am Ende die gesetz­lich Versi­cher­ten.

FAQ

Welcher Schaden ist dem Gesund­heits­we­sen durch Betrug entstan­den?

In den Jahren 2022 und 2023 ist den gesetz­li­chen Kranken- und Pflege­kas­sen ein Schaden von mehr als 200 Millio­nen Euro durch Betrug entstan­den. Rund 92 Millio­nen davon konnten zurück­ge­holt werden.

Welche Betrugs­ma­sche gibt es in der Pflege?

Delikte im Bereich der Pflege sind zum Beispiel die Abrech­nung nicht erbrach­ter Leistun­gen, nicht vertrags­ge­rechte Quali­fi­ka­tio­nen oder Urkun­den­fäl­schung.

Wie werden Betrugs­fälle aufge­deckt?

Durch Hinweise, zum Beispiel von Versi­cher­ten oder Mitar­bei­tern oder interne Plausi­bi­li­täts­prü­fun­gen der Kassen. Gefor­dert wird zudem die Nutzung techni­scher Möglich­kei­ten wie KI, um die immer komple­xer werden­den Betrugs­fälle und krimi­nelle Struk­tu­ren aufzu­de­cken und zu bekämp­fen.