
Ausländische Pflegefachkräfte, die in Deutschland arbeiten möchte, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen nachweislich die deutsche Sprache auf dem Niveau B2 beherrschen, gesund und straffrei sein und eine berufliche Qualifikation mitbringen, die den deutschen Anforderungen entspricht.
Die Anerkennung der Qualifikation muss in Deutschland offiziell beantragt werden. Sie richtet sich nicht nach der Staatsangehörigkeit der Pflegefachkraft, sondern nach dem Land, in dem der Berufsabschluss erworben wurde. Abschlüsse, die in der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein absolviert wurden, werden in der Regel automatisch anerkannt.
Möglichkeiten der Berufsanerkennung
Die für die Berufsanerkennung zuständige Behörde oder Institution wird nach dem Bundesland bestimmt, in dem der gewünschte Arbeitsort liegt. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise übernimmt das unter anderem die Bezirksregierung Münster. Grundsätzlich haben ausländische Pflegefachkräfte zwei Möglichkeiten, um ihre Berufsqualifikation anerkennen zu lassen.
Bei einer Gleichwertigkeitsprüfung* wird die Qualifikation über Ausbildungsdokumente und Zeugnisse mit dem deutschen Referenzberuf der Pflegefachperson abgeglichen. Wenn die ausländische Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird, kann mit dem entsprechenden Anerkennungsbescheid wiederum die Berufserlaubnis in Deutschland beantragt werden. Diese Erlaubnis ist in Pflege- und Gesundheitsfachberufen zwingend erforderlich.
*Welche Dokumente werden für die Gleichwertigkeitsprüfung benötigt?
Die Bezirksregierung Münster verweist in einem Merkblatt [PDF] auf eine Checkliste, in der alle Unterlagen aufgeführt sind, die zur Feststellung der Gleichwertigkeit eingereicht werden müssen. Dazu zählen neben Antrag und Lebenslauf in deutscher Sprache reguläre Ausweisdokumente, Diplome und Zertifikate über abgeschlossene Ausbildungen und Studium, optionale Praktikumsnachweise und Zusatzqualifikationen sowie Nachweise über die Erwerbsabsicht, etwa in Form einer konkreten Einstellungszusage oder eines Arbeitsvertrages. Für die fachspezifischen Nachweise werden jeweils deutsche Übersetzungen gefordert.
Der alternative Anerkennungsweg führt über eine Ausgleichsmaßnahme. Das kann ein Anpassungslehrgang sein, der Unterricht und praktische Ausbildung umfassen kann, oder eine Kenntnisprüfung, die aus einem theoretischen und praktischen Teil besteht. So können einerseits das Anerkennungsverfahren verkürzt und Verwaltungskosten reduziert werden. Andererseits wird hierbei die tatsächliche Qualifikation und Berufserfahrung der Pflegefachkraft außer Acht gelassen – das kann im ungünstigen Fall eine umfangreichere Ausgleichsmaßnahme nach sich ziehen als sie im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung festgestellt worden wäre.
Defizitbescheid
Eine Ausgleichsmaßnahme kann also auch im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung notwendig werden – und zwar dann, wenn Unterschiede in den Ausbildungsinhalten festgestellt werden. In diesem Fall ergeht ein sogenannter Defizitbescheid. Wenn das Defizit durch einen abgeschlossenen Anpassungslehrgang oder eine erfolgreiche Kenntnisprüfung ausgeglichen werden kann, wird die Qualifikation der Pflegefachkraft anerkannt: Sie erhält den Anerkennungsbescheid und kann die Berufserlaubnis beantragen.
Welcher Weg der Berufsanerkennung der bessere und schnellere für eine ausländische Pflegefachkraft ist, hängt letztendlich von individuellen Faktoren ab. Orientierung und eine Entscheidungshilfe für oder gegen eine Gleichwertigkeitsprüfung kann die kostenfreie Beratung der Zentralen Servicestelle für Berufsanerkennung (ZSAB) bieten.
Dauer und Kosten der Anerkennung
Die Eingangsbestätigung für einen Antrag auf Anerkennung der beruflichen Qualifikation erfolgt laut Informationsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung spätestens nach einem Monat. Aus dieser Nachricht geht auch hervor, ob beziehungsweise welche Dokumente nachgereicht werden müssen. Wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen, hat die zuständige Stelle drei bis vier Monate Zeit, um die Qualifikation zu prüfen. Unter bestimmten Umständen kann die Frist einmalig verlängert werden. Auch in Sonderfällen, zum Beispiel bei Zweifeln an der Echtheit oder verloren gegangenen Dokumenten, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Die Kosten für ein Anerkennungsverfahren hängen generell vom Beruf ab und können mehrere Hundert Euro betragen. Für Pflegefachkräfte, die über offizielle Programme oder Einrichtungen mit dem Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ den Weg nach Deutschland finden, sollen die Kosten grundsätzlich vom Arbeitgeber getragen werden.
Anerkennung auch nach Einreise möglich
Für ausländische Pflegefachkräfte besteht zudem die Möglichkeit bereits einzureisen, wenn die berufliche Qualifikation nur teilweise anerkannt ist. Mit dem Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation können sie die fehlende Qualifikation so auch in Deutschland erwerben, zum Beispiel in Form von Lehrgängen, fachspezifischen Deutschkursen oder Seminaren. Für das Visum sind eine Anmeldebestätigung zu einer Qualifizierungsmaßnahme, Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 und die nachweisliche Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich.
Mit dem Visum zur Anerkennungspatenschaft ist es möglich die Berufsanerkennung erst nach der Einreise in Deutschland in die Wege zu leiten und gleichzeitig schon eine Beschäftigung aufzunehmen. Voraussetzungen für dieses Visum sind – neben der fachlichen Kompetenz – ein konkretes Arbeitsplatzangebot und Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber Erfahrung in der betrieblichen Ausbildung und Qualifizierung nachweisen können. Da es sich bei Pflegeberufen um einen reglementierten Beruf handelt, darf die Pflegefachkraft bis zur vollständigen Anerkennung allerdings nur Hilfstätigkeiten ausführen.
FAQ
Wie funktioniert die Berufsanerkennung für ausländische Pflegefachkräfte?
Pflegefachkräfte aus dem Ausland müssen die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation beantragen. Die Anerkennung kann in Form einer Gleichwertigkeitsprüfung oder einer Ausgleichsmaßnahme erfolgen.
Welche Visa ermöglichen eine Einreise vor der Anerkennung der beruflichen Qualifikation?
Das Visum zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation ermöglicht die Einreise nach Deutschland, wenn die Qualifikation schon teilweise anerkannt wurde. Mit einem Visum zur Anerkennungspatenschaft kann eine Pflegefachkraft den kompletten Anerkennungsprozess in Deutschland durchführen und gleichzeitig schon einer Beschäftigung im Umfang von Hilfstätigkeiten nachgehen.