Rechtsdepesche: Was halten Sie von der Bundesratsinitiative des Landes Berlin, Leiharbeit in der Pflege nach dem Beispiel des Baugewerbes weitgehend zu verbieten?
Dr. Jan Basche: Das ist leider nur wieder Symbolpolitik. Gleich der erste Satz des Entwurfs ist eigentlich eine Beleidigung des gesunden Menschenverstandes. Da wird, weil es politisch opportun ist, komplett die Kausalität verdreht. Nicht die Leiharbeit führt zu „negativen Auswirkungen (…) auf die Arbeitsbedingungen der festangestellten Pflegefachkräfte“, sondern die schlechten Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften sind es, die zur Flucht in die Leiharbeit führen.
Schon die Beschränkung allein auf die negativen Auswirkungen ist eine der Komplexität des Sachverhalts völlig unangemessene Verkürzung. Die Leiharbeit ist Fluch und Segen gleichermaßen. Was glauben Sie, was passieren würde, wenn es plötzlich keine Leiharbeit mehr geben würde? Gut‘ Nacht, lieb‘ Vaterland! Ohne die Fachkräfte aus dem Leasing würde vielen Einrichtungen der einzige Rettungsring aus der Hand genommen, wenn ihnen bei der Personalvorhaltung das Wasser Oberkante Unterlippe steht. Diese Notlagen sind nicht immer auf strukturelles Versagen des Managements zurückzuführen. Manchmal hat man als Einrichtung auch einfach Pech, wenn ein ganzes Team hustet und schnieft und ausfällt. An wen wendet man sich dann? Hat der Senat eine strategische Personalreserve zur Hand? Natürlich nicht.
Rechtsdepesche: Wie zeigt sich das in Berlin, dessen Landesregierung die Initiative auf den Weg bringen will?
Basche: Der Arbeitsmarkt der Pflege ist längst überall ein Arbeitnehmermarkt geworden. Er ist tatsächlich seit langem überhitzt. Und dazu tragen auch die öffentlichen Pflegeeinrichtungen massiv bei. In Berlin etwa wirbt gerade der kommunale Krankenhauskonzern Vivantes auf einer großen Stelltafel für sein Spandauer Klinikum mit „9.000 Euro Startprämie“ für Pflegefachkräfte. Wie gesagt – Vivantes gehört dem Land Berlin. Auf Facebook heißt es unter #gönndirvivantes wortwörtlich: „anfangen und absahnen“.
Dass ein Landesunternehmen zum Absahnen aufruft, geht gar nicht, denn woher sollen die Pflegekräfte kommen, die dort anfangen? Die fallen ja nicht vom Himmel, sondern werden von anderen Einrichtungen abgeworben, die keine 9000 Euro als Prämie für eine Neueinstellung in der Kasse haben. Das ist staatlich subventionierte Wettbewerbsverzerrung. Und jetzt raten Sie mal, wer im Aufsichtsrat von Vivantes sitzt: der Finanzsenator und die Gesundheitssenatorin!
Rechtsdepesche: Können Sie in dem Entwurf gar keine positiven Aspekte erkennen?
Basche: Bisher nicht. Vielleicht wird er noch nachgebessert. Das, was ich aktuell lese, fällt für mich unter die Kategorie Veggie Day. Statt das Fleisch sauberer zu machen, wird es verboten. Es fehlen die großen Linien. Der Entwurf spricht davon, dass Leasingkräften die „längerfristige Bindung zum Pflegebedürftigen“ fehlt. Das stimmt. Pflege ist traditionell nicht nur Handwerk, sondern auch Beziehungsarbeit. Aber die Zeiten ändern sich. Die Generation Y kommt in die Pflege. Nicht jeder hat Interesse an Teamarbeit. Teams sind eben oft auch Intrigantenstadel. Das gilt für Pflegeheime wie für Senatsverwaltungen. Immer mehr Hochqualifizierte arbeiten freiberuflich. Und gerade für die Krankenpflegefachkräfte sind die Einsätze in den Krankenhäusern eine spannende und wertvolle Erweiterung und Auffrischung ihres Wissens, die ihnen keine Fortbildung bieten könnte.
Rechtsdepesche: Sie sagten ja schon: Leiharbeit ist Fluch und Segen. Für Leasingkräfte ist die Leiharbeit also überwiegend ein Segen?
Basche: Ganz offensichtlich. In der Zeit gab es vor ein paar Tagen als Reaktion auf die geplante Bundesratsinitiative einen sehr instruktiven Artikel. Die dort interviewte Altenpflegerin hat es auf den Punkt gebracht: Es geht nicht nur um die Mitbestimmung bei den Einsatzzeiten und das bessere Gehalt. Es geht auch um den Erfahrungsschatz. Aber das Problem ist ein ganz anderes. Selbst die jeder Sympathie für die Privatwirtschaft unverdächtige, stolz von „2220 Genossinnen herausgegebene“ Junge Welt erkannte dieser Tage zu Recht, dass sich immer mehr Pflegekräfte „fragen, ob sie den falschen Beruf gewählt haben und wie sie ihr Leben lang in diesem System arbeiten sollen“. Zentral ist doch: Wer einmal ins Leasing gegangen ist, geht nicht mehr auf Station zurück. Wir haben jetzt schon viel zu hohe Quoten von Mitarbeiterinnen, die ganz aus der Pflege aussteigen. Da ist die Behauptung im Entwurf der Senatorin, die Pflegefachkräfte seien vorhanden und hätten „nur den Arbeitgeber gewechselt“, entweder blauäugig oder blind für die Wahrheit. Ich weiß nicht, was schlimmer ist. Wenn Leasing wirklich verboten wird, sind diese Menschen für die Pflege verloren.
Was ich auch nicht verstehe: Da geht es Pflegefachkräften endlich einmal richtig gut, sie haben so viel Geld und so viel Freiheit wie nie zuvor, und statt sich über diesen Erfolg der Arbeitnehmerinnen der Pflege zu freuen, führt der alte sozialdemokratische Traum von der Gleichheit nur zum Verbot. Hier wird ein Symptom kuriert, nicht die Ursache des Übels.
Rechtsdepesche: Was ist denn das Grundübel?
Basche: Das Grundübel hat drei Wurzeln. Erstens ist die Solidargemeinschaft der Versicherten ganz offensichtlich nicht solidarisch genug, um den Pflegekräften über eine angemessen hohe Vergütung der Leistungen auch angemessene Gehälter zu sichern. Für Pflege wird von den Kostenträgern, also den Kassen und den Kommunen, einfach zu wenig bezahlt. Da geht es den Pflegefachkräften wie den Polizisten: Sie haben eine buchstäblich überlebenswichtige Funktion für unsere Gesellschaft, können aber mit ihren Nettolöhnen keine großen Sprünge machen. Zweitens ist der Pflegeberuf bis heute über weite Strecken fachlich nicht herausfordernd genug. Pflegefachkräfte laufen viel zu oft immer noch mit dem Speisetablett über die Wohnbereiche oder waschen im Akkord. Die Verschreibungsbefugnis für Pflegefachkräfte, also die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten, steht bisher nur auf dem Papier. Für die neuen Vorbehaltstätigkeiten nach dem Pflegeberufegesetz gibt es keinen Cent. Und drittens fehlt nach wie vor die gesellschaftliche Anerkennung. Hier bedürfte es einer nachhaltigen, fantasievollen Kampagne. Wer in der Pflege arbeitet, bekommt immer noch zu oft eine nur abstrakte, keine faktische Wertschätzung.
Rechtsdepesche: Das Thema Personalleasing in der Pflege erfährt in der interessierten Öffentlichkeit gerade außergewöhnliche Aufmerksamkeit. Ist diese Aufmerksamkeit empirisch gerechtfertigt oder ein Hype?
Basche: Wir beschäftigen uns hier mit einem Ein-Prozent-Phänomen. Das müsste der Senatorin, die immerhin einmal Arbeitssenatorin war, bekannt sein, denn das sind die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur spricht für 2018 von einem Anteil der Leiharbeit von 2%, und jeder weiß oder sollte wissen, dass davon etwa die Hälfte in trägereigenen Tochtergesellschaften angestellt sind, es sich also eigentlich um Inhouse-Leasing handelt. Dabei geht es nicht nur um einen bundesweiten Durchschnitt. Diese 1% sind z.B. erklärtermaßen auch die durchschnittliche Leasingquote für die Berliner Charité. 1 % sind unterhalb der statistischen Fehlerquote. Niemand muss sich also scheuen, von einem Hype zu sprechen.
Rechtsdepesche: Die höheren Kosten für den Einsatz von Leasingkräften in der Pflege bestreiten Sie aber nicht?
Basche: Nein, natürlich nicht. In der Pflege erleben wir tatsächlich die paradoxe Situation, dass Leiharbeitnehmer teurer sind als die Stammbelegschaft. Das ist aber Ausdruck der Verzweiflung in den Einrichtungen, kein Marktversagen. Ich empfehle dringend, mit dem Begriff Kostenexplosion sehr zurückhaltend umzugehen. Wenn einfach die Bruttostundenlöhne der Stammbelegschaften und der Leasingkräfte nebeneinander gestellt werden, ist das bestenfalls eine Milchmädchenrechnung, schlimmstenfalls nur interessegeleiteter Populismus. Die Entleiher, also die Kliniken und Heime, sparen sich ja die erheblichen Kosten für Krankheit, Urlaub, Fortbildung und Vorhaltung bei den Stammbelegschaften. Und mal ganz nebenbei: Die Kosten für Leasing werden aus den bestehenden Budgets der Einrichtungen finanziert. Weder die Kassen noch die Kommunen werden durch die Mehrkosten aus dem Leasing belastet. Mich überrascht schon, wer sich da in der Politik plötzlich Sorgen um die Wirtschaftlichkeit von Krankenhaus- und Pflegekonzernen macht.
Und ja, es kommt zu „erheblich höhere[n] Kosten für den Einsatz von Leiharbeitskräften“, wie es im Entwurf für die Bundesratsinitiative heißt. Hat aber schon einmal jemand daran gedacht, dass die Kosten für Leiharbeit auch deshalb so hoch sind, weil dort 19 % Umsatzsteuer fällig werden? Mit dem drastisch höheren Steuersockel steigen Körperschafts- und Gewerbesteuer. Das addiert sich. Damit ist Leiharbeit nicht wegen der Gier der Leasingunternehmen, sondern nach dem Willen des Gesetzgebers von vornherein um ein Fünftel teurer als die Personalkosten für die Stammbelegschaften, für die bekanntermaßen keine Umsatzsteuer anfällt. Wenn Steuern nicht nur Abschöpfen bedeuten soll, sondern auch ins Ruder greifen, also Umsteuern, wäre es sinnvoller, eine Bundesratsinitiative zu starten, die Leiharbeit von der Umsatzsteuer befreit. Aber das werden wir wohl nicht erleben.
Rechtsdepesche: Sie sind Geschäftsführer mehrerer ambulanter Pflegedienste. Was bedeutet die Idee, Leasing in der Pflege zu verbieten, ganz konkret für Sie?
Basche: Für mich persönlich wenig. Ich lease nur zur Weihnachtsfeier, damit auch der Spätdienst teilnehmen kann, und einmal im Sommer zur jährlichen Dampferfahrt. Und drei‑, viermal im Jahr, wenn es wirklich gar nicht mehr anders geht. Für die ambulante Pflege insgesamt bedeutet diese Idee aber ein echtes Problem, auch wenn die Dienste oft zu klein sind, um sich Leasing im großen Stil leisten zu können. Ein Pflegedienst kann sein Pflegepersonal nicht wie ein Klinikum quersubventionieren, indem ein paar Hüften und Kniee mehr operiert werden. Im Bundesdurchschnitt haben Pflegedienste nur wenige Dutzend Angestellte und Kunden und entsprechend geringe Umsätze. Was aber passiert, wenn krankheitsbedingt mehrere Touren wegbrechen? Anders als eine Bäckerei oder ein Friseursalon kann ein Pflegedienst nicht einfach die Tür zuschließen, weil das Personal nicht kommt. Die Pflege steht ja auch deshalb unter einem so starken Druck, weil man die Pflegebedürftigen zu Hause nicht sich selbst überlassen kann. Man muss losfahren und Insulin spritzen. Was dann, wenn wirklich keiner mehr da ist? Wenn alle Kolleginnen schon angerufen worden sind? Wer Leasing einfach verbieten möchte, ohne die ganz praktischen Folgen zu bedenken, handelt grob fahrlässig.
Wie gesagt: Es geht bei der Pflege sehr oft ums Überleben von Menschen. Und wenn im vorliegenden Entwurf mit Alarmierungsplänen und Hygieneplänen argumentiert wird, die Leasingkräfte in Krankenhäusern nicht kennen, fasse ich mir an den Kopf. Für den Alarmfall kann man eine obligatorische Einweisung vor Dienstantritt vereinbaren, und für Hygienebestimmungen gibt es bundeseinheitliche Regelungen, die ihre Wirksamkeit in jeder Einrichtung entfalten. Was die Patientensicherheit gefährdet, sind nicht die Leiharbeitnehmerinnen, sondern wenn es gar keine Pflegefachkräfte mehr auf den Stationen und Wohnbereichen gibt.
Rechtsdepesche: Führt denn der häufige Personalwechsel nicht tatsächlich zu Qualitätsverlusten?
Basche: Da bitte ich um Beweisantritt. Aus der Praxis höre ich etwas ganz anderes: dass nämlich die Leasingkräfte aus den häufigen Wechseln eine ganz eigene Kompetenz entwickeln, auf Veränderungen zu reagieren. Mit einer langjährigen Leasingkraft muss man keinen Alarmfall mehr üben. Die hat so viele Häuser von innen gesehen, dass sie kaum noch etwas überraschen kann.
Rechtsdepesche: Was empfehlen Sie statt eines Verbots?
Basche: Angemessene Regulierung. Leiharbeit braucht neue Regeln. Derzeit machen viele Verleiher, was sie wollen. Das ist ein vertragsrechtlich unhaltbarer Zustand. Die Einrichtungen buchen, bleiben aber auf dem Risiko sitzen. Wenn nämlich der Leasingfirma selbst die Mitarbeiterinnen ausfallen, weil sie krank werden, stellt sie gewöhnlich keinen Ersatz. Die Verträge sind bisher einseitig zu Gunsten der Verleiher und zu Lasten der Entleiher gestaltet. Das muss sich ändern.
Rechtsdepesche: Und was noch?
Basche: Keine Quoten! Die würden in der Praxis absehbar nur dazu führen, dass die Einrichtungen sie unter Normallast voll nutzen und dann im wirklichen Alarmfall keine Leasingkräfte mehr hinzuholen dürften. Solche Routinen darf man als kurzsichtig kritisieren. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass keine Einrichtung freiwillig auf Leasingkräfte zurückgreift. Diese wirken oft wie ein hochansteckender Virus und verursachen in der Stammbelegschaft Abwanderungsphantasien. Die Mitarbeiterinnen hören, um wieviel besser es anderen Kolleginnen geht, und wollen das auch einmal ausprobieren. Das liegt in der Natur des Menschen.
Zur Person: Dr. Jan Basche ist Pflegeexperte und Geschäftsführer mehrerer ambulanter Pflegedienste.