Im letzten Jahr haben mehr Versicherte das Unterstützungsangebot der Krankenkassen genutzt, ein Gutachten über einen möglichen Behandlungsfehler erstellen zu lassen. Das geht aus der Begutachtungsstatistik des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hervor, die am 30. Mai in Berlin vorgestellt wurde. In knapp jedem vierten Fall bestätigten die Fachärzte MDK den Verdacht der Patienten. „Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Leider bedeutet das jedoch nicht, dass sich das Risiko, einen Behandlungsfehler zu erleiden, generell verringert hätte. Denn Daten zu Behandlungsfehlern liegen in Deutschland nur punktuell vor“, erläutert Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).
Zwei Drittel der Vorwürfe betrafen stationäre Versorgung
Trotz erkennbarer Fortschritte müsse die Fehlerprävention in Deutschland systematisch weiterentwickelt werden. Die Einführung einer Meldepflicht wie zum Beispiel in Großbritannien sei dabei ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Sicherheitskultur. Gleiches gelte für die notwendige Intensivierung der Forschung zur Patientensicherheit in Deutschland.
In der aktuellen Statistik der MDK-Gemeinschaft betrafen zwei Drittel der Vorwürfe Behandlungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern. Ein Drittel bezog sich auf Behandlungen durch einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin. 7.765 Vorwürfe (51,4 Prozent aller Vorwürfe) standen in direktem Zusammenhang mit der Behandlung im Operationssaal.
Medizinische Maßnahmen wurden gar nicht oder zu spät durchgeführt
Wenn man sich die Vorwürfe verteilt auf die Fachgebiete anschaut, ergibt sich folgendes Bild: 33 Prozent aller Vorwürfe bezogen sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie, 12 Prozent auf die Innere Medizin und Allgemeinmedizin, weitere 9 Prozent auf die Allgemeinchirurgie, ebenfalls 9 Prozent auf die Zahnmedizin, 7 Prozent auf die Frauenheilkunde und 4 Prozent auf die Pflege.
In rund der Hälfte (51 Prozent) aller durch die Begutachtung bestätigten Fehler wurde eine erforderliche medizinische Maßnahme nicht (40 Prozent) oder zu spät (11 Prozent) durchgeführt. In der anderen Hälfte bestand der Fehler zumeist darin, dass eine notwendige Behandlung nicht korrekt durchgeführt wurde (39 Prozent). Fehler kamen auch zustande, weil eine falsche Maßnahme vorgenommen (10 Prozent) wurde, bei der von vornherein mehr Schaden als Nutzen zu erwarten war. Zwei von drei Patienten wurden vorübergehend geschädigt, einer von drei Patienten dauerhaft.
99,9 Prozent der in Kliniken erbrachten Leistungen haben gute Qualität
Die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft (DKG) betont, dass aus ihrer Sicht Behandlungsfehler sehr seltene Ereignisse sind. „Jeder Fehler ist ein Fehler zu viel, doch wir sind hier im Promillebereich und in internationaler Spitzenposition“, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG. Dies gelte besonders, wenn man bedenkt, dass jedes Jahr rund 19 Millionen stationäre und rund 20 Millionen ambulante Fälle im Krankenhaus behandelt werden.
„Unser Ziel ist die stetige Verbesserung. Deshalb werden Fehlermeldesysteme in allen Krankenhäusern installiert, um aktiv aus den Fehlern zu lernen“, so Baum. Es ist aber auch festzustellen, dass die Kliniken Vorreiter in Sachen Transparenz und Qualität sind. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser bescheinigen, dass 99,9 Prozent der in Kliniken erbrachten Leistungen gute Qualität haben.
Die Krankenhäuser stellen sich aktiv der Diskussion um Qualität der Versorgung und auch über Fehler. „Es wäre aber auch angezeigt, dass die Kostenträger die Fehlerproblematik ins richtige Verhältnis setzen (40.000.000 Behandlungen zu 2.585 Fehler, weniger als 0,01 %) und damit nicht Verunsicherung betreiben, zumal die Quote rückläufig ist. Wir sollten alle zur Versachlichung der Debatte beitragen. Denn wichtig für jeden Kranken ist das grundsätzliche Vertrauen in die hohe Qualität der medizinischen Versorgung“, so Baum weiter.
Quelle: MDS, DKG
1 Kommentar
Mein Vater kam durch Behandlungsfehler ums Leben. Das hat ein staatsanwaltliches Gutachten bewiesen, ein Gutachten des MDK, die Patientenakte, Röntgenaufnahmen, ein Obduktionsbericht.….alles beweist den Behandlungsfehler und doch ermittelt die Staatsanwaltschaft nach vier Jahren noch immer. Das Universitätsklinikum Lübeck stellt sich nicht aktiv der Diskussion. Die behaupten noch immer sie hätten alles richtig gemacht. Ein Mensch ist tot, die Familie ist komplett psychisch und finanziell am Ende. Das ist die Realität. Fehlermeldesysteme werden in den Krankenhäusern vielleicht installiert, aber es gibt in Deutschland kein zentrales Melderegister. Nach einem tödlichen Behandlungsfehler muß der Arzt nur das Krankenhaus, vielleicht noch das Bundesland wechseln und schon ist er schön raus aus der Nummer. Zurück bleiben Patienten, deren ganzes Leben nicht mehr so ist wie es war oder gar zerstört ist. Ein LKW-Fahrer, der Mist baut, bekommt Punkte in Flensburg. Ein Arzt, der Mist baut, tut so als wäre nichts gewesen. www.fehldiagnose.wordpress.com