Im Jahr 2017 haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) bundesweit 13.519 Sachverständigengutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Davon hat sich jeder vierte Verdacht tatsächlich bestätigt (24,7 Prozent) und in jedem fünften Fall ist die entsprechende Schädigung des Patienten durch den Behandlungsfehler verursacht worden.
3.337 Fehler zählen die MDK demnach, bei denen Patienten und Patientinnen zu Schaden gekommen sind. „Unsere Bilanz fällt ernüchternd aus: Wir sehen immer wieder die gleichen Fehler und zwar auch solche, die nie passieren dürften, weil sie gut zu vermeiden wären – vom im Körper vergessenen Tupfer bis hin zu Verwechslungen von Patienten und falschen Eingriffen“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).
Viele der Vorwürfe betreffen chirurgische Eingriffe. Solche können die Patienten oft leichter erkennen, als beispielsweise Medikationsfehler, erklärt Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK-Bayern. Insgesamt stammen rund zwei Drittel der Vorwürfe aus Behandlungen im Krankenhaus und ein Drittel aus Behandlungen durch niedergelassene Ärzte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Behandlungsfehler allerdings zurückgegangen, 2016 hat es noch 3.564 bestätigte Fehlerfälle von 15.094 Vorwürfen gegeben.
Bestätigte Fehlervorwürfe prozentual am häufigsten in der Pflege
Aufgeteilt nach Fachgebiet sind die meisten Vorwürfe mit 4.250 Fällen der Orthopädie und Unfallchirurgie zuzuordnen, gefolgt von der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin (1.746 Fälle) und der Allgemeinchirurgie (1.203 Fälle). 8 Prozent der Vorwürfe kommen aus der Zahnmedizin und ebenfalls weitere 8 Prozent sind auf die Frauenheilkunde und 5 Prozent auf die Pflege (663 Fälle) zurückzuführen.
„Eine hohe Zahl an Vorwürfen lässt aber nicht auf eine hohe Zahl an tatsächlichen Behandlungsfehlern schließen und sagt auch nichts über das Risiko in einem Fachgebiet aus“, erklärt Zobel. Am häufigsten bestätigten die MDK-Fachärzte Fehlervorwürfe in der Pflege (49,8 Prozent), gefolgt von der Zahnmedizin (35,2 %) und an dritter Stelle von der Frauenheilkunde (27 Prozent).
Es fehlt an einer konsequenten Strategie
Generell sollten „fehlerbedingte Schadensereignisse systematisch erfasst und analysiert werden, um gezielter Fehler vermeiden zu können“, erklärt Max Skorning, Leiter Patientensicherheit beim MDS. Ähnlich wie bei Arbeitsunfällen sollten auch Behandlungsfehler verpflichtend erfasst und für zukünftige Fehlervermeidungsmaßnahmen genutzt werden. Auch Gronemeyer kritisierte, dass es an einer konsequenten Strategie fehle, um die Patientensicherheit tatsächlich zu verbessern.
Was ist zu tun bei einem Behandlungsfehler?
Wie als Patient damit umzugehen ist, wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler vorliegt, erklärt der MDS ausführlich in einem Infoblatt. Demnach sind die Krankenkassen gemäß § 66 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, Patienten bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers zu unterstützen. Zur Klärung des Vorwurfs beauftragt die jeweilige Krankenkasse über den MDK ein fachärztliches Gutachten, mit dem geprüft wird, ob für die Patientenschädigung ein Behandlungsfehler ursächlich ist. Ein Behandlungsfehler kann beispielsweise gegeben sein, wenn der Arzt nicht nach dem aktuellen medizinischen Standard behandelt oder eine gebotene Maßnahme unterlassen hat.
Von positiver Relevanz für den Patienten ist es zudem, wenn die Gutachter nicht nur einen einfachen, sondern auch einen groben Behandlungsfehler feststellen. Kommt auch ein Gerichtsgutachter zu der Bewertung, dass ein grober Behandlungsfehler vorliegt, kann dies zu Ungunsten des entsprechenden Krankenhauses zur Beweislastumkehr im Haftungsprozess führen.
Quelle: MDS