Impfpflicht
Bayern schrei­tet mal wieder voran

Bayern will die ab Mitte März vorge­se­hene einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht für Pflege­kräfte vorerst nicht umset­zen. Er sei dafür, hier „großzü­gigst“ vorzu­ge­hen, „was de facto auf ein Ausset­zen des Vollzugs hinaus­läuft“, sagte CSU-Chef und Minis­ter­prä­si­dent Markus Söder am Montag im Anschluss an eine Sitzung des CSU-Vorstands in München. Für wie viele Monate dies gelten werde, sei aller­dings noch offen.

Als Begrün­dung nannte Söder, dass die Impfpflicht die Pflege­si­tua­tion deutlich verschlim­mern könne.

Die sogenannte einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht, die eigent­lich ab dem 15. März greifen soll, wurde im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz veran­kert. Konkret heißt es dort, dass die Beschäf­tig­ten bis zum 15. März ihrem Arbeit­ge­ber einen Impf- oder Genese­nen­nach­weis vorle­gen müssen oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können.

Wird der Nachweis nicht vorge­legt, muss das Gesund­heits­amt infor­miert werden. Das kann, wenn trotz anschlie­ßen­der Auffor­de­rung inner­halb einer Frist kein Nachweis vorge­legt wird, ein Betre­tungs- oder Tätig­keits­ver­bot für die Klinik oder Pflege­ein­rich­tung ausspre­chen.

Weitere Öffnungs­schritte jenseits der Pflege geplant

Zudem streicht Bayern die Sperr­stunde in der Gastro­no­mie und lässt wieder mehr Zuschauer bei Sport­ver­an­stal­tun­gen und in der Kultur zu. Theater, Kinos und andere Kultur­stät­ten dürfen künftig wieder 75 Prozent der Plätze verge­ben, bei Sport­ver­an­stal­tun­gen liege die Grenze bei 50 Prozent der Plätze oder maximal 15.000 Zuschau­ern, sagt Minis­ter­prä­si­dent Söder.

Auch für Friseure und andere körper­nahe Dienst­leis­ter würden die Vorschrif­ten gelockert, hier gelte künftig wieder eine 3G-Regelung bei gleich­zei­ti­ger Masken­pflicht – das bedeu­tet, dass auch Ungeimpfte mit tages­ak­tu­el­lem Test zugelas­sen werden. Söder spricht von einer „sanften und kontrol­lier­ten Öffnung“. Trotz der steigen­den Inzidenz drohe keine Überfor­de­rung der Kranken­häu­ser und des Gesund­heits­sys­tems mehr. Es gelte nun, die „Tür durch die Corona­wand“ zu finden, sagte der Minis­ter­prä­si­dent des Freistaa­tes.

Impfpflicht: Verfas­sungs­be­schwer­den nehmen zu

Dem Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt liegen inzwi­schen 74 Verfas­sungs­be­schwer­den von rund 300 Kläge­rin­nen und Klägern aus Klini­ken, Arztpra­xen und Pflege­diens­ten gegen die einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht für Gesund­heits- und Pflege­per­so­nal vor. Diese sehen ihre Grund­rechte verletzt, meldete das Nachrich­ten­por­tal „Focus Online“. In knapp 60 Fällen handele es sich um Eilan­träge.

„Ein Entschei­dungs­ter­min in den Verfah­ren“ sei „noch nicht abseh­bar“, sagte Gerichts­spre­cher Pascal Schel­len­berg. Da die Impfpflicht bereits Mitte März in Kraft treten soll, sei zu erwar­ten, dass die zustän­di­gen Richte­rin­nen und Richter in Karls­ruhe bis spätes­tens Anfang März klären werden, ob die Regelung zur Impfpflicht – wie von den Kläge­rin­nen und Klägern angestrebt – „außer Vollzug“ gesetzt werde oder nicht, berich­tete das Nachrich­ten­por­tal weiter.

Dabei müsste das höchste deutsche Gericht nicht über sämtli­che und in der Sache gleich­ge­la­gerte Verfas­sungs­be­schwer­den befin­den. Die Entschei­dung in einem einzi­gen Fall würde sich dann auch auf alle anderen Beschwer­den bezie­hen.

Das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium räumte auf Nachfrage der Rechts­de­pe­sche zuletzt bereits ein, dass eine konse­quente Umset­zung vorerst nicht möglich sein wird.

Quellen: Staats­kanz­lei Bayern, Focus, Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium