Impfpflicht
Bayern hat ein eigenes Konzept für eine „pragma­ti­sche Umset­zung mit Augen­maß“ bei der Impfpflicht vorge­legt Bild: Stux/Pixabay.com

Bayerns Plan zur Umset­zung sieht 4 Schritte vor:

  • Einrich­tun­gen melden ab 16. März zunächst die noch ungeimpf­ten Mitar­bei­ten­den und solche, die keinen gülti­gen Genese­nen­sta­tus oder ein ärztli­ches Attest wegen einer medizi­ni­schen Kontra­in­di­ka­tion vorge­legt haben. Das Gesund­heits­amt gibt diesen Perso­nen dann die Möglich­keit, eine Impfbe­ra­tung wahrzu­neh­men und die Entschei­dung zu überden­ken. In diesem Zusam­men­hang setzt die Bayeri­sche Staats­re­gie­rung auf den neuen, prote­in­ba­sier­ten Novavax-Impfstoff. Dieser Impfstoff könne bei Menschen auf Akzep­tanz stoßen, die sich bislang nicht gegen das Corona­vi­rus impfen lassen wollten.
  • Auf das Beratungs­an­ge­bot folgt eine förmli­che Auffor­de­rung zur Vorlage der gesetz­lich festge­leg­ten Nachweise beim Gesund­heits­amt. Bleibt diese weiter­hin aus, folgt ein Bußgeld­ver­fah­ren.
  • In letzter Konse­quenz – „aber nur als Ultima Ratio“, wie Holet­schek betonte – droht ein Betre­tungs­ver­bot. In diesem Fall soll dann auch jeweils die Einrich­tung angehört werden, um bei der Entschei­dung den „Aspekt der Versor­gungs­si­cher­heit angemes­sen berück­sich­ti­gen“ zu können.
  • Für Neuein­stel­lun­gen gilt die Impfpflicht direkt ab 16. März.

Aufgrund des schritt­wei­sen Verfah­rens rechnet Minis­ter Holet­schek nicht vor Sommer mit eventu­el­len Betre­tungs­ver­bo­ten.

Allge­meine Impfpflicht nach einrich­tungs­be­zo­ge­ner Impfpflicht

Der Freistaat arbeite außer­dem an einem „rechts- und daten­schutz­si­che­ren, einheit­li­chen digita­len“ Melde­ver­fah­ren, um den Vorgang zu verein­fa­chen und zu beschleu­ni­gen.

Holet­schek erläu­terte weiter: „Ziel ist es, noch möglichst viele ungeimpfte Mitar­bei­tende in den betrof­fe­nen Berei­chen von einer Impfung zu überzeu­gen. Hier setzt die Bayeri­sche Staats­re­gie­rung auch auf den neuen, prote­in­ba­sier­ten Novavax-Impfstoff. Wir haben Rückmel­dun­gen der Verbände, dass dieser Impfstoff bei Menschen auf Akzep­tanz stoßen kann, die sich mit den bislang vorhan­de­nen und erprob­ten Impfstof­fen nicht impfen lassen möchten.“

Das jetzt vorge­legte Konzept bringe endlich Planungs­si­cher­heit für die Einrich­tun­gen, kommen­tierte der Vorsit­zende der Verei­ni­gung der Pflegen­den in Bayern, Georg Sigl-Lehner. Gemein­sam mit Minis­ter Holet­schek bekräf­tigte er aber auch, dass auf die einrich­tungs­be­zo­gene eine allge­meine Impfpflicht folgen müsse: „Dass die Signale aus Berlin, eine allge­meine Impfpflicht jetzt rasch zu verab­schie­den, weiter­hin ausblei­ben, ist fatal. Wir brauchen diese allge­meine Impfpflicht aber vor allem auch, um uns gegen mögli­che neue Wellen im Herbst zu wappnen.“

Quelle: Bayeri­sches Staats­mi­nis­te­rium für Gesund­heit und Pflege