Bayerns Plan zur Umsetzung sieht 4 Schritte vor:
- Einrichtungen melden ab 16. März zunächst die noch ungeimpften Mitarbeitenden und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest wegen einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Das Gesundheitsamt gibt diesen Personen dann die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken. In diesem Zusammenhang setzt die Bayerische Staatsregierung auf den neuen, proteinbasierten Novavax-Impfstoff. Dieser Impfstoff könne bei Menschen auf Akzeptanz stoßen, die sich bislang nicht gegen das Coronavirus impfen lassen wollten.
- Auf das Beratungsangebot folgt eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Bleibt diese weiterhin aus, folgt ein Bußgeldverfahren.
- In letzter Konsequenz – „aber nur als Ultima Ratio“, wie Holetschek betonte – droht ein Betretungsverbot. In diesem Fall soll dann auch jeweils die Einrichtung angehört werden, um bei der Entscheidung den „Aspekt der Versorgungssicherheit angemessen berücksichtigen“ zu können.
- Für Neueinstellungen gilt die Impfpflicht direkt ab 16. März.
Aufgrund des schrittweisen Verfahrens rechnet Minister Holetschek nicht vor Sommer mit eventuellen Betretungsverboten.
Allgemeine Impfpflicht nach einrichtungsbezogener Impfpflicht
Der Freistaat arbeite außerdem an einem „rechts- und datenschutzsicheren, einheitlichen digitalen“ Meldeverfahren, um den Vorgang zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Holetschek erläuterte weiter: „Ziel ist es, noch möglichst viele ungeimpfte Mitarbeitende in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen. Hier setzt die Bayerische Staatsregierung auch auf den neuen, proteinbasierten Novavax-Impfstoff. Wir haben Rückmeldungen der Verbände, dass dieser Impfstoff bei Menschen auf Akzeptanz stoßen kann, die sich mit den bislang vorhandenen und erprobten Impfstoffen nicht impfen lassen möchten.“
Das jetzt vorgelegte Konzept bringe endlich Planungssicherheit für die Einrichtungen, kommentierte der Vorsitzende der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, Georg Sigl-Lehner. Gemeinsam mit Minister Holetschek bekräftigte er aber auch, dass auf die einrichtungsbezogene eine allgemeine Impfpflicht folgen müsse: „Dass die Signale aus Berlin, eine allgemeine Impfpflicht jetzt rasch zu verabschieden, weiterhin ausbleiben, ist fatal. Wir brauchen diese allgemeine Impfpflicht aber vor allem auch, um uns gegen mögliche neue Wellen im Herbst zu wappnen.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege