Bayern
Der Pfleg-O-Mat soll eine Entschei­dungs­hilfe bei der kommen­den Landtags­wahl in Bayern sein Bild: DBfK

Bayern wählt am Sonntag, 8. Oktober, einen neuen Landtag – zum 19. Mal seit 1946. Rund 9,4 Milli0nen Wahlbe­rech­tigte im knapp 13,4 Millio­nen Einwoh­ner zählen­den Freistaat sind hierzu aufge­ru­fen.

Doch welche Partei oder Wähler­gruppe passt am ehesten zu mir? Spezi­ell für Angehö­rige der Pflege­be­rufe, denen die Pflege­po­li­tik als Entschei­dungs­grund beim Kreuz­chen-Machen wichtig ist, hat der Regio­nal­ver­band Südost des Deutschen Berufs­ver­bands für Pflege­be­rufe (DBfK) ein Online-Tool ins Netz gestellt.

Bayern-Wahl: Fragen von Bezah­lung bis Akade­mi­sie­rung

Der „Pfleg-O-Mat“ ermit­telt anhand acht Thesen rund um Pflege­be­din­gun­gen und Bezah­lung, die Akade­mi­sie­rung der Pflege, Aus- und Weiter­bil­dung, wohnort­nahe Versor­gung durch „Commu­nity Nurses“ sowie eine Erwei­te­rung der Kompe­ten­zen von Pflegen­den die eigene Überein­stim­mung zu den Positio­nen der ausge­wähl­ten Parteien und Wähler­grup­pen.

Eine der Fragen lautet beispiels­weise, ob das Brutto-Einstiegs­grund­ge­halt für Pflege­fach­kräfte auf mindes­tens 4.000 Euro festge­legt werden sollte. Eine andere, ob das Perso­nal­be­mes­sungs­in­stru­ment PPR 2.0 sowie das Perso­nal­be­mes­sungs­ver­fah­ren in der Langzeit­pflege (PeBeM) zügig einge­führt werden sollen.

Hierfür hat der DBfK-Südost – einer der vier DBfK-Regio­nal­ver­bände, zu dessen Zustän­dig­keits­ge­biet neben Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thürin­gen auch Bayern gehört – bei sieben zur Landtags­wahl antre­ten­den Parteien und Wähler­ver­ei­ni­gun­gen deren Positio­nen zu den Thesen abgefragt.

Neben den derzeit gemein­sam die bayeri­sche Landes­re­gie­rung bilden­den CSU sowie den Freien Wählern wurden auch die opposi­tio­nelle SPD, die Grünen sowie die FDP gefragt, außer­dem die derzeit nicht im bayeri­schen Landtag vertre­tene Links­par­tei sowie die Ökolo­gisch-Demokra­ti­sche Partei (ÖDP). Die AfD ist hinge­gen nicht Teil des Pfleg-O-Maten.

Auch doppelte Gewich­tun­gen sind möglich

Nutzer des Pfleg-O-Maten können jede der acht Thesen entwe­der zustim­men oder ableh­nen, oder aber sich neutral zu der Forde­rung verhal­ten. Themen, die einem persön­lich beson­ders wichtig sind, lassen sich auf Wunsch doppelt gewich­ten.

In der Endaus­wer­tung gibt es für die Parteien und Wähler­grup­pen pro Überein­stim­mung zur Meinung des Nutzers einen Punkt; liegt der Stand­punkt der Partei nur „halb“ daneben – etwa in der Konstel­la­tion Zustimmung/Neutral oder Ablehnung/Neutral, sowie jeweils umgekehrt – einen halben Punkt. Bei der Doppelt-Gewich­tung einer Frage können die Parteien bis zu zwei Punkte „gewin­nen“.

Aus der Gesamt­summe der Punkte setzt sich das persön­li­che Endergeb­nis und die Reihen­folge der angezeig­ten Wahlemp­feh­lun­gen zusam­men. Außer­dem lassen sich die ausführ­li­chen Stellung­nah­men der befrag­ten Parteien studie­ren.

Der erste „Wahl-O-Mat“ war zur Bundes­tags­wahl 2002 von der Bundes­zen­trale für politi­sche Bildung (bpb) program­miert worden. Vor allem jüngere Wähle­rin­nen und Wähler nutzten das Online-Instru­ment rege.

Aufgrund des Erfolgs des Formats gab es in den folgen­den Jahren regel­mä­ßige Wahl-O-Maten zu Bundes­tags- oder Landtags­wah­len; auch zahlrei­che Ableger­for­mate haben sich etabliert – wie nun auch der Pfleg-O-Mat des DBfK-Südost.

Auch zur Bayern­wahl 2023 veröf­fent­licht die bpb übrigens einen Wahl-O-Maten; dieser wird ab dem 13. Septem­ber freige­schal­tet. Im Gegen­satz zum Pfleg-O-Maten wird dieser natür­lich einen Querschnitt von politi­schen Themen behan­deln – aller­dings sind pflege­ri­sche Entschei­dungs­fra­gen natür­lich nicht ausge­schlos­sen.