Nur ein kleiner Teil der befrag­ten Rauchen­den betrach­tet die Kosten für unter­stüt­zende Angebote und Produkte als Hinder­nis für einen Rauch­stopp. Statt­des­sen sind es der Genuss am Rauchen, das Durch­bre­chen von Gewohn­hei­ten und mangelnde Diszi­plin, die viele Rauchende davon abhal­ten, aufzu­hö­ren.

Daher sind zusätz­li­che Maßnah­men und Stragien erfor­der­lich, um die Raucher­quote nachhal­tig zu senken.

  • Bundes­ka­bi­nett beschließt: Kosten­er­stat­tung für Arznei­mit­tel zur Raucher­ent­wöh­nung aufgrund anhal­tend hoher Raucher­prä­va­lenz.
  • Die größten Barrie­ren für den Rauch­stopp sind Genuss, Gewohn­heit und fehlende Diszi­plin.
  • Ergän­zende Maßnah­men sind nötig, um Rauchende in ihrer indivi­du­el­len Lebens­wirk­lich­keit zu errei­chen.

Nach wie vor sinkt die Raucher­prä­va­lenz in Deutsch­land kaum und liegt aktuell bei 28,2 Prozent (Stand 07/2024). Aus diesem Grund sieht der neue Geset­zes­vor­schlag des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit zur Stärkung der Herzge­sund­heit (Gesun­des-Herz-Gesetz – GHG) Maßnah­men vor, um die Raucher­prä­va­lenz zu senken.

Medika­men­töse Thera­pien zur Raucher­ent­wöh­nung

Künftig soll ein Anspruch auf medika­men­töse Thera­pien zur Raucher­ent­wöh­nung häufi­ger als nur alle drei Jahre auf Kosten der Kranken­kas­sen finan­ziert werden und nicht mehr nur auf Perso­nen mit einer „schwe­ren Tabak­ab­hän­gig­keit“ beschränkt sein. Eine Kosten­über­nahme von Rauch­stopp­maß­nah­men kann Unter­su­chun­gen zufolge durch­aus die Häufig­keit und Erfolgs­quote von Rauch­stopp­ver­su­chen steigern, wenn auch nur in sehr begrenz­tem Maße.

Kosten von unter­stüt­zen­den Angebo­ten und Produk­ten nur für wenige Menschen, die rauchen, eine Barriere für einen Rauch­stopp

Aller­dings werden die Kosten für unter­stüt­zende Angebote und Produkte nur von den wenigs­ten Rauchen­den als eine Barriere für den Rauch­stopp genannt: Nur 14 Prozent der 1.000 befrag­ten erwach­se­nen Rauchen­den aus der Studie „Barrie­ren des Rauch­stopps 2023“ gaben an, diese Kosten seien ein Hinder­nis für den Rauch­stopp (Barriere Nr. 13).

Die am häufigs­ten genann­ten Hinder­nisse waren hinge­gen „Ich rauche gerne“ (52 Prozent, Barriere Nr. 1), „Es fällt mir schwer Gewohn­hei­ten und Rituale zu durch­bre­chen“ (42 Prozent, Barriere Nr. 2) sowie „Ich habe nicht genug Diszi­plin“ (33 Prozent, Barriere Nr. 3) (Abb.1).

Diese Ergeb­nisse unter­schei­den sich dabei kaum von den Erhebun­gen aus den Vorjah­ren: Bereits in den Befra­gun­gen von 2021 und 2022 nannten jeweils ledig­lich 12 Prozent die Kosten von unter­stüt­zen­den Angebo­ten und Produk­ten als eine Barriere für den Rauch­stopp.

Für dieje­ni­gen Rauchen­den, für die die Kosten einen Hinder­nis­grund für den Rauch­stopp darstel­len, kann eine Kosten­er­stat­tung dennoch ein guter Anreiz sein, um das Rauchen aufzu­ge­ben.

Rauchstopp
Barrie­ren, nicht mit dem Rauchen von Zigaret­ten aufzu­hö­ren, 2023. Bild: PMI

Rauch­stopp­ver­su­che bleiben selten unter Rauchen­den in Deutsch­land

Auch wenn eine Kosten­er­stat­tung bei Rauch­stopp­the­ra­pien grund­sätz­lich sinnvoll ist, so würde diese nur einen kleinen Teil der Rauchen­den errei­chen. Dies wird umso deutli­cher, schaut man auf die grund­sätz­li­che Motiva­tion für einen Rauch­stopp unter Rauchen­den in Deutsch­land.

Hierzu gaben nur 9 Prozent aller Rauchen­den an, im vergan­ge­nen Jahr einen ernst­haf­ten Rauch­stopp­ver­such unter­nom­men zu haben. Die überwie­gende Mehrheit (91 Prozent) hat demnach keinen ernst­haf­ten Rauch­stopp­ver­such unter­nom­men.

Es bedarf daher weiter­ge­hen­der Maßnah­men, die die spezi­fi­schen Barrie­ren eines Rauch­stopps und die jewei­lige Motiva­tion der erwach­se­nen Rauchen­den berück­sich­ti­gen. Daher sollten pragma­ti­sche Ansätze wie die Schadens­min­de­rung beim Rauchen als zusätz­li­che Option für dieje­ni­gen, die sonst weiter­rau­chen, in Betracht gezogen werden – auch wenn ein vollstän­di­ger Verzicht auf Tabak- und Nikotin­pro­dukte immer die beste Entschei­dung für die Gesund­heit bleibt.

Alter­na­ti­ven, wie E‑Zigaretten, Tabak­er­hit­zer und orale Nikotin­pro­dukte zeigen dieses Poten­zial einer Schadens­min­de­rung. Sie sie verbren­nen keinen Tabak und sind dadurch signi­fi­kant schad­stoff­re­du­ziert, auch wenn sie nicht risiko­frei sind und weiter­hin Nikotin enthal­ten, welches eine Abhän­gig­keit erzeugt.

Rauch­stopp-Barrie­ren überwin­den

Rauchende, die aktuell nicht für einen Rauch­stopp motiviert sind und die ansons­ten weiter­rau­chen, müssen in die Lage versetzt werden, infor­mierte Entschei­dun­gen zu treffen, um ihre spezi­fi­schen Rauch­stopp-Barrie­ren überwin­den zu können.

Aktuell ist die Mehrheit der Rauchen­den fehlin­for­miert über die relative Schäd­lich­keit unter­schied­li­cher Tabak- und Nikotin­pro­dukte. Gleich­zei­tig sollten für diese Gruppe Anreize geschaf­fen werden, ihr Konsum­ver­hal­ten im Sinne der Schadens­min­de­rung effek­tiv zu verän­dern und einen Wechsel zu schad­stoff­re­du­zier­ten Alter­na­ti­ven anzustre­ben.

Dass ein solcher Wechsel erfolg­reich die Raucher­prä­va­lenz senken kann, zeigen Daten aus Großbri­tan­nien. Die Nicht­rau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­tion ASH (Action on Smoking and Health) meldete im August 2024, dass in den letzten 5 Jahren 2,7 Millio­nen Menschen mithilfe von E‑Zigaretten erfolg­reich mit dem Rauchen aufge­hört haben.

In Deutsch­land fehlen derzeit Aufklä­rungs- und Regulie­rungs­stra­te­gien, um einen solchen Erfolg zu repli­zie­ren.

FAQ

Welche Maßnah­men sieht das neue Gesetz zur Raucher­ent­wöh­nung in Deutsch­land vor?

Das geplante „Gesunde-Herz-Gesetz“ (GHG) des Bundes­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit sieht vor, dass medika­men­töse Thera­pien zur Raucher­ent­wöh­nung künftig öfter und umfas­sen­der von den Kranken­kas­sen finan­ziert werden. Die Kosten­über­nahme soll nicht mehr nur für Menschen mit schwe­rer Tabak­ab­hän­gig­keit gelten, sondern allge­mein zugäng­li­cher sein. Diese Maßnahme soll die Raucher­prä­va­lenz in Deutsch­land senken, auch wenn Studien zeigen, dass nur ein kleiner Teil der Rauchen­den die Kosten als Haupt­bar­riere sieht.

Wer haftet, wenn Rauch­stopp­maß­nah­men nicht den gewünsch­ten Erfolg bringen?

Für die Haftung bei nicht erfolg­rei­chen Rauch­stopp­maß­nah­men gibt es in der Regel keine direkte Verant­wort­lich­keit. Die Maßnah­men zur Rauch­ent­wöh­nung, wie medika­men­töse Thera­pien oder Nikotin­er­satz­pro­dukte, bieten eine Unter­stüt­zung, garan­tie­ren jedoch keinen Erfolg. Gesund­heits­dienst­leis­ter haften nur dann, wenn sie nachweis­lich fehler­hafte Beratung oder Behand­lungs­feh­ler begehen, die zu gesund­heit­li­chen Schäden führen.

Welche Alter­na­ti­ven gibt es für Rauchende, die nicht aufhö­ren können oder wollen?

Für Rauchende, die nicht vollstän­dig aufhö­ren können, bieten schad­stoff­re­du­zierte Alter­na­ti­ven wie E‑Zigaretten, Tabak­er­hit­zer und orale Nikotin­pro­dukte eine Möglich­keit der Schadens­min­de­rung. Diese Produkte verbren­nen keinen Tabak, was die Aufnahme schäd­li­cher Stoffe verrin­gert. Zwar sind sie nicht risiko­frei, können jedoch eine Alter­na­tive für dieje­ni­gen darstel­len, die keine Motiva­tion zu einem vollstän­di­gen Rauch­stopp haben.