Corona-Impfung sei keine Zumutung
Annalena Baerbock überraschte durchaus mit ihrem Plädoyer für eine Impfpflicht in bestimmten Berufsgruppen gegen COVID-19. Zuletzt waren sich die Spitzenkandidaten/-innen der SPD, CDU/CSU und der Grünen noch einig, dass man keine generelle Impfpflicht einführen wolle.
Baerbock argumentiert, dass in manchen Berufsgruppen – sie nennt beispielhaft Bundeswehrsoldat/-innen und Polizist/-innen – eine Impfung gegen Corona bereits als selbstverständlich angesehen wird. Warum dann nicht auch in der Pflege, in Krankenhäusern, Kitas, Schulen oder Arztpraxen? Baerbock findet, eine Imfpung dürfe für Berufstätige in diesen Bereichen nicht als Zumutung angesehen werden.
Zudem wären die Alternativen äußerst unbequem: Lockdown, Schließung von Schulen und Kitas, eventuell erneute Überlastung von Pflegebetten und eine zunehmende Gefährdung von an COVID-19 erkrankten (ungeimpften?) Personen. Hiergegen scheint die Maßnahme einer Impfpflicht weniger gefährlich.
Corona-Impfpflicht: Im Prinzip das Gleiche wie mit Masern
Grünen-Abgeordneter Janosch Dahmen, Mitglied im Gesundheitsausschuss, äußerte sich ebenfalls proaktiv für eine Corona-Impfpflicht in Gesundheits- und Bildungsberufen. Er zieht diese in Erwägung, wenn es nicht zeitnah gelingen sollte, die dortige Impfquote auf das notwendige Maß anzuheben.
Im Prinzip sei die Corona-Impfung vergleichbar mit der Impfung gegen Masern, für welche bereits eine Pflicht besteht:
„Menschen tragen hier für andere Schutzbedürftige Verantwortung und Ungeimpfte in diesen Berufsgruppen gefährden andere.“
Impfungen für Pflegekräfte: Keine generelle Pflicht, aber gängige Praxis
Abgesehen von der Impfpflicht gegen Masern, die im März des letzten Jahres durch das Masernschutzgesetz in Kraft getreten ist, gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Impfvorschriften für Pflegekräfte.
Damit obliegt es den Pflegenden zu entscheiden, ob und gegen welche Krankheiten sie sich impfen lassen. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt im Epidemiologischen Bulletin Nummer 34 aus dem Jahr 2018, sich als Pflegekraft gegen folgende Krankheiten impfen zu lassen:
- Diphterie
- FSME
- Gelbfieber
- Hepatitis A und B
- Influenza/Grippe
- Masern (hier gilt wie bereits erwähnt mittlerweile eine Impfpflicht)
- Mumps
- Pertussis
- Poliomyelitis
- Röteln
- Varizellen
Die Vorteile einer Impfung für eine Pflegekraft liegen auf der Hand. Wer geimpft ist, minimiert das Haftungsrisiko für die Ansteckung eines Patienten mit einer der obigen Krankheiten. Dritte werden weitestgehend davor geschützt, sich überhaupt erst anzustecken.
Infektionskrankheiten wie Hepatitis sind im Gesundheitswesen zudem als Berufskrankheit anerkannt. Nach der BK-Nummer 3101 aus der sogenannten Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) können Infektionskrankheiten als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war.
Aus dieser Perspektive erscheint eine Impfung für Pflegekräfte sinnvoll. Die Impfquote gegen die aufgeführten Krankheiten sind hierfür ein deutlicher Beleg. Einer Studie des RKI zufolge weisen 88 Prozent der Beschäftigten aus dem Bildungs- und Gesundheitswesen die Bereitschaft aus, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen. Ist eine Diskussion um die Corona-Impfpflicht damit überhaupt notwendig? Es bleibt spannend…