Ziel des BKA-Gesetzes ist es, dem Bundeskriminalamt im Kampf gegen den internationalen Terror vorbeugende Maßnahmen zu gewähren. Aus verfassungsrechtlichen Gründen wurde im vergangenen Jahr eine Überarbeitung des Gesetzes gefordert, eine neue Fassung wurde bereits im Kabinett vorgelegt.
Die BÄK warnt jedoch in einem Schreiben an den Bundesinnenminister sowie an den Bundestags-Innenausschuss vor einer fundamentalen Beeinträchtigung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Ärzten durch das Gesetz.
„Die Verschwiegenheitspflicht im Patient-Arzt-Verhältnis darf durch das BKA-Gesetz nicht in Frage gestellt werden“, mahnt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery. Er weist darauf hin, dass die im jetzigen Gesetzentwurf angelegten Maßnahmen auch Ärztinnen und Ärzte betreffen, wenn es zu einer Überwachung ihrer Patienten kommt. Verdeckte Eingriffe in die Systeme einer Praxis oder eines Krankenhauses würden zu erheblichen Beeinträchtigungen der Geheimhaltungsinteressen der Patienten führen.
Das Bundesverfassungsgericht schützt Berufsgeheimnisträger
„Wer kann schon garantieren, dass bei einem solchen informationstechnischen Spähangriff nicht auch die Daten anderer Patienten offengelegt werden? Patienten sind besonders geschützte Personengruppen und deshalb muss bei Ärzten der gleiche Vertrauensschutz gewährleistet werden wie bei Strafverteidigern und Abgeordneten“, fordert der BÄK-Präsident.
So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 20. April 2016, in dem es den Gesetzgeber aufgefordert hatte, besondere Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie einen Schutz von Berufsgeheimnisträgern vorzusehen. Es stärkt damit die Position der Bundesärztekammer.
BÄK: „Arzt-Patienten-Beziehung muss vor Überwachung geschützt werden“
Das Gericht hatte darauf hingewiesen, dass neben Familienangehörigen, Geistlichen und Verteidigern auch Ärzte als Personen des höchstpersönlichen Vertrauens an der geschützten nichtöffentlichen Kommunikation des Einzelnen teilnehmen, die in der berechtigten Annahme geführt wird, nicht überwacht zu werden. „Der vorliegende Gesetzentwurf verstößt gegen die grundlegenden Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, wenn für Ärztinnen und Ärzte keine Ausnahmeregelung vorgesehen wird“, so Montgomery.
„Die Arzt-Patienten-Beziehung muss absolut vor Überwachungsmaßnahmen geschützt werden und darf nicht einer Abwägungsentscheidung im Einzelfall überlassen sein“, appelliert Montgomery an den Bundesinnenminister sowie an die Innenpolitiker des Bundestages.
Quelle: BÄK