Pflegekammer
Bekommt das Land Baden-Württem­berg eine eigene Pflege­kam­mer? Bild: Land Baden-Württem­berg

Das Kabinett hat laut Gesund­heits­mi­nis­te­rium die Pläne für ein Landes­pfle­ge­kam­mer­ge­setz gebil­ligt. Jetzt muss der Landtag noch beraten. Aller­dings wird es die Kammer nur geben, wenn sie von einer starken Mehrheit der Pflege­fach­kräfte gewollt ist.

Wird das voraus­ge­setzte Errich­tungs­quo­rum von 60 Prozent der künfti­gen Pflicht­mit­glie­der nicht erreicht, wird nach Angaben des Minis­te­ri­ums keine Pflege­kam­mer errich­tet und der noch nicht bestehende Gründungs­aus­schuss aufge­löst.

Mit der Einrich­tung sollen die rund 110.000 Pflege­kräfte im Südwes­ten und ihre Anlie­gen besser vertre­ten werden. Ziel sei es, die Attrak­ti­vi­tät des Berufs­stan­des und damit die Zahl der dringend benötig­ten Pflege­kräfte zu erhöhen, hieß es.

Die Kammer soll laut Minis­te­rium dazu dienen, dass die Beschäf­tig­ten ihr Berufs­bild selbst gestal­ten und so zum Beispiel bei der Weiter­ent­wick­lung des Berufs­bil­des einbe­zo­gen werden.

Pflege­kam­mer: Pflege­kräfte müssen zahlende Mitglie­der sein

Der Gründungs­aus­schuss wird voraus­sicht­lich im Sommer 2023 seine Arbeit aufneh­men. Er hat dann 18 Monate Zeit, die Kammer vorzu­be­rei­ten. Die meisten Pflege­kräfte müssen zahlende Mitglie­der sein. Ausnah­men soll es nur für Auszu­bil­dende, Pflege­hel­fe­rin­nen und Pflege­hel­fer sowie Hochschul­do­zie­rende geben.

Die Gewerk­schaft Verdi ist weiter strikt gegen die Pläne für eine Kammer. „Kammern sind Insti­tu­tio­nen für freie Berufe. Pflege­fach­per­so­nen sind aber zu 95 Prozent abhän­gig beschäf­tigt. Sie haben Arbeit­ge­ber, darun­ter auch Pflege­di­rek­tio­nen, die ihnen genau vorschrei­ben können, wie sie zu arbei­ten haben“, sagt Irene Gölz von Verdi. Eine zusätz­li­che Insti­tu­tion, die ihnen weitere Vorschrif­ten mache und mögli­cher­weise Sanktio­nen aufer­lege, bräuch­ten sie nicht.

Pflege­kam­mern gibt es bislang nur in Rhein­land-Pfalz und in Nordrhein-Westfa­len.