Das Kabinett hat laut Gesundheitsministerium die Pläne für ein Landespflegekammergesetz gebilligt. Jetzt muss der Landtag noch beraten. Allerdings wird es die Kammer nur geben, wenn sie von einer starken Mehrheit der Pflegefachkräfte gewollt ist.
Wird das vorausgesetzte Errichtungsquorum von 60 Prozent der künftigen Pflichtmitglieder nicht erreicht, wird nach Angaben des Ministeriums keine Pflegekammer errichtet und der noch nicht bestehende Gründungsausschuss aufgelöst.
Mit der Einrichtung sollen die rund 110.000 Pflegekräfte im Südwesten und ihre Anliegen besser vertreten werden. Ziel sei es, die Attraktivität des Berufsstandes und damit die Zahl der dringend benötigten Pflegekräfte zu erhöhen, hieß es.
Die Kammer soll laut Ministerium dazu dienen, dass die Beschäftigten ihr Berufsbild selbst gestalten und so zum Beispiel bei der Weiterentwicklung des Berufsbildes einbezogen werden.
Pflegekammer: Pflegekräfte müssen zahlende Mitglieder sein
Der Gründungsausschuss wird voraussichtlich im Sommer 2023 seine Arbeit aufnehmen. Er hat dann 18 Monate Zeit, die Kammer vorzubereiten. Die meisten Pflegekräfte müssen zahlende Mitglieder sein. Ausnahmen soll es nur für Auszubildende, Pflegehelferinnen und Pflegehelfer sowie Hochschuldozierende geben.
Die Gewerkschaft Verdi ist weiter strikt gegen die Pläne für eine Kammer. „Kammern sind Institutionen für freie Berufe. Pflegefachpersonen sind aber zu 95 Prozent abhängig beschäftigt. Sie haben Arbeitgeber, darunter auch Pflegedirektionen, die ihnen genau vorschreiben können, wie sie zu arbeiten haben“, sagt Irene Gölz von Verdi. Eine zusätzliche Institution, die ihnen weitere Vorschriften mache und möglicherweise Sanktionen auferlege, bräuchten sie nicht.
Pflegekammern gibt es bislang nur in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen.