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Schutzausrüstung: Neue Wege des Betrugs (Teil 1)
Seit dem 1. Oktober diesen Jahres gehört eine Ausnahmeregelung basierend auf der Empfehlung der Europäischen Union (EU) 2020/403 vom 13. März 2020 der Vergangenheit an und ist nicht mehr in Kraft. Diese sah vor, dass persönliche und medizinische Schutzausrüstung für einen begrenzten Zeitraum auch ohne CE-Kennzeichnung auf dem Unionsmarkt in den Verkehr gebrachten werden konnten.