Gepanschte Krebsmedikamente
Vorzeitige Entlassung nach § 57 StGB: Bottroper Skandalapotheker muss nur zwei Drittel seiner Strafe absitzen
Ein Apotheker spielte mit dem Leben von Krebspatienten, um sich sein Luxusleben zu finanzieren. Während der Fall für viele Opfer und Angehörige noch immer nicht abgeschlossen ist, kommt der verurteilte Täter vorzeitig auf Bewährung frei. Die Grundlage liefert eine gesetzliche Regelung für den Strafvollzug nach § 57 StGB.