Unvorsichtige Pflegerin?
Schadensersatz: Pflegeheimbewohner mit heißem Tee verbrüht
Ein querschnittsgelähmter Mann ist nicht in der Lage eigenständig zu trinken. Ein Vorfall sorgt dafür, dass sich ein Thermobecher mit heißem Tee in seinen Schoß ergießt und ihn verbrüht. Der zuständigen Pflegerin wird die Verletzung ihrer Obhutspflicht vorgeworfen und von ihr Schadensersatz gefordert. Was genau passiert ist und ob die Pflegerin am Ende tatsächlich zahlen muss, lesen Sie hier.