Urteil
Beatmung einer Frau abgebrochen: Wurde ihr mutmaßlicher Patientenwille falsch bestimmt?
Wenn ein Patient nicht in der Lage ist, in eine notwendige Behandlung einzuwilligen, dann muss der mutmaßliche Patientenwille festgestellt werden. Wie das gelingen kann und was den Verantwortlichen droht, wenn der mutmaßliche Wille nicht korrekt ermittelt wird, zeigt ein aktuelles Urteil.