Pflegekraft
Ende der Ausbeu­tung: Mindest­lohn auch für auslän­di­sche Pflege­kräfte Bild: © Catalin205 | Dreamstime.com

Die Kläge­rin, eine bulga­ri­sche Pflege­kraft, wurde bei der Beklag­ten, ein Unter­neh­men mit Sitz in Bulga­rien, angestellt, um in Deutsch­land als sogenannte 24-Stunden-Kraft häusli­che Pflege- und Betreu­ungs­ar­beit zu leisten. Hierzu wurden in einem Arbeits­ver­trag 30 Arbeits­stun­den pro Woche festge­legt. Jedoch gab die Kläge­rin an, fast rund um die Uhr gearbei­tet zu haben; sogar nachts habe ihre Zimmer­tür offen bleiben müssen.

Die Kläge­rin hatte im August 2018 unter Berufung auf das Mindest­lohn­ge­setz, zusätz­li­ches Gehalt beansprucht. Darauf­hin hat die Beklagte bestrit­ten, sie schulde nur den Mindest­lohn für die im Arbeits­ver­trag festge­leg­ten 30 Arbeits­stun­den. Ein frühe­res Urteil hierzu wurde bereits im August letzten Jahres von der Rechts­de­pe­sche aufge­grif­fen. Hier entschied das Landes­ar­beits­ge­richt Berlin-Branden­burg, dass die Pflege­kraft für ihre gesam­ten Arbeits­stun­den Anspruch auf den gesetz­li­chen Mindest­lohn hatte. Dabei wurde festge­stellt, dass ihre tägli­che Arbeits­zeit 21 Stunden betrug.

Im vorlie­gen­den Urteil handelte es sich um eine Revision der Beklag­ten und eine Anschluss­re­vi­sion der Kläge­rin. Nun liegt es am Landes­ge­richt den Sachver­halt, unter anderem die genauen Arbeits­stun­den der Kläge­rin weiter aufzu­klä­ren.

„Ein klares Signal“: Was diese Entschei­dung für Pflege­kräfte bedeu­tet

Die Kläge­rin ist außer­dem Mitglied der Gewerk­schaft ver.di. Bundes­vor­stands­mit­glied Sylvia Bühler reagierte positiv auf die Entschei­dung des Bundes­ar­beits­ge­richts: „Das ist ein klares Signal: Alle Beschäf­tig­ten, die in Deutsch­land arbei­ten, sind von den hiesi­gen Arbeits­schutz­ge­set­zen erfasst – unabhän­gig von ihrer Herkunft und davon, mit wem sie ihren Arbeits­ver­trag geschlos­sen haben.“

„Das Modell der sogenann­ten 24-Stunden-Pflege basiert auf syste­ma­ti­schem Geset­zes­bruch. Damit muss Schluss sein,“ fügte sie hinzu.

Bühler kriti­sierte außer­dem die Tatsa­che, „dass in unserem Land viele pflege­be­dürf­tige Menschen auf eine sogenannte 24-Stunden-Pflege zurück­grei­fen müssen, weil das offizi­elle System keine ausrei­chende Unter­stüt­zung bietet“. Sie appel­lierte daher an die Politik: „Die politisch Verant­wort­li­chen müssen daraus umgehend Konse­quen­zen ziehen. Pflege­be­dürf­tige Menschen und ihre Familien brauchen Alter­na­ti­ven zu dieser illega­len Praxis.

Unter anderem forderte sie mehr Aufklä­rung für Familien, sowie eine Verbes­se­rung der Pflege- und Betreu­ungs­an­ge­bote.

Quelle: BAG-Presse­mit­tei­lung Nummer 16./21, ver.di