Die kürzlich bekannt gewor­dene Ausbil­dungs- und Prüfungs­ver­ord­nung für Pflege­be­rufe ist bereits auf massive Kritik gesto­ßen. Knack­punkt: Das Niveau der Alten­pfle­ge­aus­bil­dung soll erheb­lich abgesenkt werden, anders als es einst im Referen­ten­ent­wurf noch vorge­se­hen war.

Um zu verhin­dern, dass die Alten­pflege zu einem „Ausbil­dungs­be­ruf zweier Klasse“ wird, hat die Fraktion Die Grünen einen Änderungs­an­trag an die Regie­rung gestellt. Wie aus einer gestern veröf­fent­lich­ten Meldung der pflege­po­li­ti­schen Spreche­rin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, hervor­geht, ist dieser offen­bar abgelehnt worden.

Laut Schulz-Asche seien die gemach­ten Änderun­gen in der Verord­nung gegen­über dem ursprüng­li­chen Referen­ten­ent­wurf „fatal“, da das Kompe­tenz­ni­veau deutlich abgesenkt und die Entwick­lungs­mög­lich­kei­ten für Alten­pfle­ger erheb­lich einge­schränkt worden seien – und das obwohl vor dem Hinter­grund des demogra­fi­schen Wandels zukünf­tig mehr Menschen für diesen anspruchs­vol­ler werden­den Beruf motiviert werden müssten.

Die Ausfüh­run­gen im Änderungs­an­trag bezie­hen sich im Spezi­el­len auf die Anlage 4 der Verord­nung, in der die Kompe­tenz­an­for­de­run­gen für die staat­li­che Prüfung nach § 28 zur Alten­pfle­ge­rin oder zum Alten­pfle­ger geregelt sind.

Heute um 17:45 wird die vorge­legte Ausbil­dungs- und Prüfungs­ver­ord­nung abschlie­ßend im Plenum beraten, die Sitzung kann live mitver­folgt werden.

Quelle: schulz-asche.de