Die kürzlich bekannt gewordene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe ist bereits auf massive Kritik gestoßen. Knackpunkt: Das Niveau der Altenpflegeausbildung soll erheblich abgesenkt werden, anders als es einst im Referentenentwurf noch vorgesehen war.
Um zu verhindern, dass die Altenpflege zu einem „Ausbildungsberuf zweier Klasse“ wird, hat die Fraktion Die Grünen einen Änderungsantrag an die Regierung gestellt. Wie aus einer gestern veröffentlichten Meldung der pflegepolitischen Sprecherin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, hervorgeht, ist dieser offenbar abgelehnt worden.
Laut Schulz-Asche seien die gemachten Änderungen in der Verordnung gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf „fatal“, da das Kompetenzniveau deutlich abgesenkt und die Entwicklungsmöglichkeiten für Altenpfleger erheblich eingeschränkt worden seien – und das obwohl vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zukünftig mehr Menschen für diesen anspruchsvoller werdenden Beruf motiviert werden müssten.
Die Ausführungen im Änderungsantrag beziehen sich im Speziellen auf die Anlage 4 der Verordnung, in der die Kompetenzanforderungen für die staatliche Prüfung nach § 28 zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger geregelt sind.
Heute um 17:45 wird die vorgelegte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung abschließend im Plenum beraten, die Sitzung kann live mitverfolgt werden.
Quelle: schulz-asche.de