Karl-Josef Laumann
Pflege­be­auf­tra­ger Karl-Josef Laumann spricht sich in einem Rundbrief für bessere Arbeits­be­din­gun­gen von Pflege­kräf­ten aus. Bild: Holger Groß

Dazu gehören für Laumann vor allem flächen­de­ckend faire Löhne, weniger unfrei­wil­lige Teilzeit­be­schäf­ti­gun­gen und die Entbü­ro­kra­ti­sie­rung der Pflege­do­ku­men­ta­tion. Bei der Umset­zung dieser Ziele sei man natür­lich auf die Unter­stüt­zung der Einrich­tungs­be­trei­ber und der Pflege­kräfte angewie­sen, wofür Laumann diesen ausdrück­lich seinen Dank ausspricht.

Der Pflege­be­voll­mäch­tigte weist in dem Schrei­ben darauf hin, dass mit den Pflege­stär­kungs­ge­set­zen ein wichti­ger Grund­stein für eine bessere Bezah­lung der Alten­pfle­ge­kräfte geschaf­fen worden ist. Bereits seit 2015 gilt: Pflege­ein­rich­tun­gen, die nach Tarif bezah­len, bekom­men die Gehäl­ter von den Pflege­kas­sen und den Sozial­hil­fe­trä­gern in der Pflege­ver­gü­tung finan­ziert. Die Kosten­trä­ger haben auf der anderen Seite das Recht erhal­ten, sich nachwei­sen zu lassen und zu prüfen, ob das Geld auch tatsäch­lich bei den Pflege­kräf­ten ankommt. Seit dem 1. Januar 2017 gilt diese Regelung bei der Bezah­lung von Gehäl­tern bis zur Höhe von Tarif­löh­nen auch für nicht-tarif­ge­bun­dene Pflege­ein­rich­tun­gen.

Der Deutsche Pflege­rat unter­stützt die Initia­tive von Laumann

Um dem Problem unfrei­wil­li­ger Teilzeit zu begeg­nen, betont der Staats­se­kre­tär im Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit in seinem Schrei­ben auch die Chancen, die sich aus dem Abschluss von Gesamt­ver­sor­gungs­ver­trä­gen ergeben können. „Gerade in den ostdeut­schen Bundes­län­dern arbei­ten viele Pflege­kräfte nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Vollzeit­stelle finden. Mit dem Dritten Pflege­stär­kungs­ge­setz haben wir deshalb klarge­stellt, dass Einrich­tungs- und Kosten­trä­ger auch Gesamt­ver­sor­gungs­ver­träge abschlie­ßen können. Dadurch können Mitar­bei­ter eines Trägers flexi­bler in mehre­ren Versor­gungs­be­rei­chen einge­setzt werden – etwa auch in der Tages- und Kurzzeit­pflege“, erklärt Laumann.

„Der Deutsche Pflege­rat unter­stützt die Initia­tive des Pflege­be­voll­mäch­tig­ten der Bundes­re­gie­rung für attrak­ti­vere Arbeits­be­din­gun­gen des Pflege­per­so­nals voll und ganz“, betonte Andreas Wester­fell­haus, Präsi­dent des Deutschen Pflege­rats (DPR), in Berlin. „Herr Staats­se­kre­tär Karl-Josef Laumann greift dabei mit den Themen ‚flächen­de­ckend faire Löhne, weniger unfrei­wil­lige Teilzeit­be­schäf­ti­gun­gen und Entbü­ro­kra­ti­sie­rung der Pflege­do­ku­men­ta­tion‘ wichtige Punkte auf.“

„Wir brauchen einen einheit­li­chen Perso­nal­schlüs­sel, der auch finan­zi­ell abgesi­chert ist“

Wester­fell­haus betont weiter: „Entschei­dend für die Verbes­se­rung der Rahmen­be­din­gun­gen für die profes­sio­nell Pflegen­den ist es jedoch auch, dass ‚Mehr Kolle­gin­nen und Kolle­gen’ da sind. Eine Verbes­se­rung der Perso­nal­aus­stat­tung in den Pflege­ein­rich­tun­gen ist dringend geboten. Der seit dem 1. Januar 2017 geltende neue Pflege­be­dürf­tig­keits­be­griff sorgt für höhere Leistungs­an­sprü­che der Pflege­be­dürf­ti­gen. Leist­bar sind diese nur mit deutlich mehr Perso­nal.

Als Deutscher Pflege­rat hätten wir uns gewünscht, dass der Gesetz­ge­ber in den letzten Jahren auf die Perso­nal­frage ein stärke­res Augen­merk gelegt hätte. Das für das Jahr 2020 geplante, recht unver­bind­li­che Perso­nal­be­mes­sungs­sys­tem kommt eindeu­tig zu spät. Die statio­nä­ren Pflege­ein­rich­tun­gen benöti­gen schnellst­mög­lich einen einheit­li­chen Perso­nal­schlüs­sel, der auch finan­zi­ell abgesi­chert ist.“