Dazu gehören für Laumann vor allem flächendeckend faire Löhne, weniger unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen und die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation. Bei der Umsetzung dieser Ziele sei man natürlich auf die Unterstützung der Einrichtungsbetreiber und der Pflegekräfte angewiesen, wofür Laumann diesen ausdrücklich seinen Dank ausspricht.
Der Pflegebevollmächtigte weist in dem Schreiben darauf hin, dass mit den Pflegestärkungsgesetzen ein wichtiger Grundstein für eine bessere Bezahlung der Altenpflegekräfte geschaffen worden ist. Bereits seit 2015 gilt: Pflegeeinrichtungen, die nach Tarif bezahlen, bekommen die Gehälter von den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern in der Pflegevergütung finanziert. Die Kostenträger haben auf der anderen Seite das Recht erhalten, sich nachweisen zu lassen und zu prüfen, ob das Geld auch tatsächlich bei den Pflegekräften ankommt. Seit dem 1. Januar 2017 gilt diese Regelung bei der Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflöhnen auch für nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen.
Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Initiative von Laumann
Um dem Problem unfreiwilliger Teilzeit zu begegnen, betont der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit in seinem Schreiben auch die Chancen, die sich aus dem Abschluss von Gesamtversorgungsverträgen ergeben können. „Gerade in den ostdeutschen Bundesländern arbeiten viele Pflegekräfte nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz haben wir deshalb klargestellt, dass Einrichtungs- und Kostenträger auch Gesamtversorgungsverträge abschließen können. Dadurch können Mitarbeiter eines Trägers flexibler in mehreren Versorgungsbereichen eingesetzt werden – etwa auch in der Tages- und Kurzzeitpflege“, erklärt Laumann.
„Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Initiative des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung für attraktivere Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals voll und ganz“, betonte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), in Berlin. „Herr Staatssekretär Karl-Josef Laumann greift dabei mit den Themen ‚flächendeckend faire Löhne, weniger unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen und Entbürokratisierung der Pflegedokumentation‘ wichtige Punkte auf.“
„Wir brauchen einen einheitlichen Personalschlüssel, der auch finanziell abgesichert ist“
Westerfellhaus betont weiter: „Entscheidend für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die professionell Pflegenden ist es jedoch auch, dass ‚Mehr Kolleginnen und Kollegen’ da sind. Eine Verbesserung der Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen ist dringend geboten. Der seit dem 1. Januar 2017 geltende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff sorgt für höhere Leistungsansprüche der Pflegebedürftigen. Leistbar sind diese nur mit deutlich mehr Personal.
Als Deutscher Pflegerat hätten wir uns gewünscht, dass der Gesetzgeber in den letzten Jahren auf die Personalfrage ein stärkeres Augenmerk gelegt hätte. Das für das Jahr 2020 geplante, recht unverbindliche Personalbemessungssystem kommt eindeutig zu spät. Die stationären Pflegeeinrichtungen benötigen schnellstmöglich einen einheitlichen Personalschlüssel, der auch finanziell abgesichert ist.“