Die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) in der Pflege wirft verschiedene Fragen auf, von Arbeitsbedingungen bis zur Qualität. Kontrollmechanismen für Zeitarbeitsunternehmen sind streng geregelt. Die Bundesagentur für Arbeit und die Zollverwaltungen überwachen sie.
Verstöße gegen Bestimmungen können hohe Strafen bis zur Aufhebung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach sich ziehen. Branchenverbände wie der BAP haben Verhaltenskodizes entwickelt, um Fairness und Transparenz zu gewährleisten.
Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege
In der Pflege-ANÜ gelten spezifische Regeln. Die Zeitarbeitsfirmen müssen Gesundheitsuntersuchungen für Mitarbeiter sicherstellen. Besonders in strahlenbelasteten Bereichen sind regelmäßige medizinische Untersuchungen vorgeschrieben. Die Kosten hierfür trägt die Zeitarbeitsfirma.
Darüber hinaus sind für Mitarbeiter in sensiblen Bereichen wie OP oder Anästhesie spezielle Schulungen erforderlich.
Die Vergütung im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung
Die Entlohnung bei Dienstausfall, Krankheit, Feiertagen oder Streiks ist festgelegt. Entgeltfortzahlung bei Krankheit folgt dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Zuschläge für Feiertags- und Wochenendarbeit sind im Manteltarifvertrag geregelt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind ab dem 6. Beschäftigungsmonat verpflichtend.
Die Attraktivität der ANÜ-Vergütung liegt oft in übertariflichen Zulagen. Diese ergänzen die Grundvergütung und sind verhandelbar.
Gehälter werden bis zum 15. des Folgemonats ausgezahlt. Sie setzen sich aus tariflichem Entgelt, Zuschlägen, Urlaubs- und Krankenfortzahlung, Zulagen und weiteren Benefits zusammen.
Die Qualifikation der Mitarbeiter
Die Qualifikation von ANÜ-Mitarbeitern ist vielschichtig. Es gibt keine einheitliche Fortbildungspflicht für Pflegekräfte. Die Fortbildung variiert je nach Bundesland und Spezialisierung. Qualifikationen werden aber auch in der Arbeitnehmerüberlassung sehr genau vor Vertragsabschluss geprüft.
Daher gibt es Recruiter. Sie suchen aktiv nach Fachkräften, während Personaldisponenten vielfältige Aufgaben in Personalbeschaffung und ‑vermittlung übernehmen. Sie sind Ansprechpartner für Zeitarbeitnehmer und Kunden.
In Teil 3 unserer ANÜ-Reihe betrachten wir die Finanzierung und Kosten der Zeitarbeit im Pflegesektor. Bleiben Sie dran!
Von Jenny Kuhnert