In Deutschland herrscht ein allgemeiner Fachkräftemangel, auch im Gesundheitssektor und besonders in der Pflege.
Die steigenden Renteneintritte der Pflegekräfte und der wachsende Bedarf in einer alternden Gesellschaft verschärfen das Problem. Der Deutsche Pflegerat verzeichnet fast 200.000 fehlende Pflegekräfte.
Arbeitnehmerüberlassung oder Leiharbeit
Leiharbeit, als rechtlich definierte Arbeitnehmerüberlassung, dient dazu, Personalmangel temporär auszugleichen, ohne langfristige Einstellungen vornehmen zu müssen. In der Pflege wird sie verstärkt eingesetzt, um Lücken durch Fachkräftemangel und Krankheitsausfälle zu überbrücken. Ein Zeitarbeitsverhältnis umfasst den Leiharbeitnehmer, den Verleiher (Arbeitgeber) und das entleihende Unternehmen.
Die Debatte über eine Beschränkung oder ein Verbot der Leiharbeit in der Pflege wird von Krankenhauskonzernen und Politikern unterstützt. Dennoch zeigen Studien, dass ein solches Verbot nicht zwangsläufig zu einer besseren Verfügbarkeit von Personal führt. Viele Zeitarbeitskräfte würden das Pflegeberufsfeld verlassen, was den Fachkräftemangel verschärfen könnte.
In einer aktuellen Studie wird deutlich, dass die Annahme, Zeitarbeitskräfte würden bei einem Verbot in Festanstellungen zurückkehren, nicht belegt ist. Stattdessen würden viele in andere Berufsfelder wechseln oder die Pflege verlassen, was die Patientenversorgung gefährdet und den Fachkräftemangel verschärft.
Entgelte müssen Bedingungen entsprechen
Die Entgelte in der Leiharbeit müssen den Arbeitsbedingungen im Entleiherbetrieb entsprechen, es sei denn, es gibt Tarifverträge. In der Pflege werden Leiharbeitnehmer oft sogar besser vergütet. Die Höchstüberlassungsdauer für einen Leiharbeitnehmer beträgt 18 Monate.
Vor Arbeitsbeginn muss ein umfangreiches Set an Unterlagen und Nachweisen vorliegen, um die Qualifikationen und Eignung der Leiharbeitnehmer sicherzustellen. Kontrollen durch die Bundesagentur für Arbeit und den Zoll sind in der Leiharbeit engmaschig.
Insgesamt verdeutlicht die Diskussion um Leiharbeit in der Pflege, dass die Lösung des Fachkräftemangels komplexer ist. Ein pauschales Verbot würde nicht zwangsläufig die gewünschten Effekte erzielen und könnte sogar die Versorgung der Patienten gefährden. Die Debatte erfordert differenzierte Lösungsansätze.
Im 2. Teil der ANÜ-Reihe beschäftigen wir uns ausführlich mit den Arbeitsbedingungen und dem Qualitätsargument in der Arbeitnehmerüberlassung. Stay tuned.
Von Jenny Kuhnert