Wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz hat die Kriminalpolizeidirektion Karlsruhe Ermittlungen durchgeführt, die sich gegen sechs Beschuldigte der Klinikum Mannheim GmbH richteten. Dabei ging es um den Gebrauch von Operations-Instrumenten, die für die mehrfache Verwendung entsprechend gereinigt, desinfiziert und sterilisiert werden müssen. Die Verfahren wurden infolge eines anonymen Schreibens eingeleitet.
Möglicher Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz
Gegen vier der Beschuldigten wurde das Verfahren eingestellt und ihnen eine Zahlung von Geldbußen auferlegt. Gegen den ehemaligen Geschäftsführer wurde beim Landgericht Mannheim Anklage erhoben, mit dem Vorwurf die entsprechende Aufbereitung der Op-Instrumente unterlassen zu haben. Dabei wurde sich an die Vorgaben aus dem Medizinproduktegesetz gehalten. Durch das Unterlassen sei eine Vielzahl von Patienten gesundheitlich gefährdet worden, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim.
Bereits 2007 wurde der Aufbereitungsprozess beanstandet und von dem Geschäftsführer dringender Handlungsbedarf zugesagt. In Einzelfällen sind bei den Patienten Infektionen aufgetaucht. Dass diese auch durch den unsachgemäßen Gebrauch der Op-Instrumente entstanden sein könnten, konnte allerdings mithilfe des rechtsmedizinischen Gutachtens nicht belegt werden. Gegen einen weiteren Beschuldigten wurde der Strafbefehl erlassen und ebenfalls eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen verordnet.