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ambulante Pflege
Ambulante Pflege­dienste sind beson­ders für Menschen geeig­net, die Wert darauf legen, in ihrer vertrau­ten Umgebung betreut zu werden Bild: © 8vfand | Dreamstime.com

Was genau ist ein ambulan­ter Pflege­dienst?

Ein ambulan­ter Pflege­dienst ist eine Einrich­tung, die pflege­be­dürf­tige Menschen in ihrem Zuhause betreut. Diese Dienste sind für eine Vielzahl von Perso­nen geeig­net, darun­ter ältere Menschen, Menschen mit Behin­de­run­gen oder schwe­ren Krank­hei­ten sowie Kinder mit spezi­el­len Pflege­be­dürf­nis­sen.

Die Mitar­bei­ter eines ambulan­ten Pflege­diens­tes können medizi­ni­sche Versor­gung, Grund­pflege, Hauswirt­schaft, Pallia­tiv­pflege, Kinder­kran­ken­pflege, Inten­siv­pflege, geria­tri­sche Pflege, psych­ia­tri­sche Pflege und onkolo­gi­sche Pflege anbie­ten.

Für wen ist ambulante Pflege geeig­net?

Ambulante Pflege­dienste sind beson­ders für Menschen geeig­net, die Wert darauf­le­gen, in ihrer vertrau­ten Umgebung betreut zu werden. Sie bieten eine indivi­du­elle Betreu­ung, die auf die Bedürf­nisse und Wünsche der Patien­ten abgestimmt ist.

Dies kann die Hilfe bei der Körper­pflege, beim Anzie­hen, beim Essen, bei der Medika­men­ten­ein­nahme, bei der Wundver­sor­gung oder bei der psycho­so­zia­len Betreu­ung umfas­sen.

Welche Unter­schei­dung gibt es in der Struk­tur ambulan­ter Pflege­dienste?

Ambulante Pflege­dienste bieten eine Vielzahl von Dienst­leis­tun­gen an, die auf die indivi­du­el­len Bedürf­nisse ihrer Kunden zugeschnit­ten sind. Dabei können sie sich auf verschie­dene Berei­che wie häusli­che Kranken­pflege, Grund­pflege und Hauswirt­schaft, Pallia­tiv­pflege, Kinder­kran­ken­pflege, Inten­siv­pflege, geria­tri­sche Pflege, psych­ia­tri­sche Pflege und onkolo­gi­sche Pflege spezia­li­sie­ren.

Oftmals bieten ambulante Pflege­dienste auch mehrere dieser Dienst­leis­tun­gen unter einem Dach an, um ein breite­res Spektrum von Patien­ten zu errei­chen.

Wer hat Anspruch auf die Betreu­ung durch einen ambulan­ten Pflege­dienst?

Die Kosten für die Leistun­gen eines ambulan­ten Pflege­diens­tes werden teilweise von der Pflege­kasse übernom­men, wenn der Antrag­stel­ler als pflege­be­dürf­tig einge­stuft wird.

Die Höhe der Erstat­tung hängt von der jewei­li­gen Pflege­stufe ab. Perso­nen ohne Pflege­stufe müssen die Kosten für die Leistun­gen selbst tragen, sofern sie nicht privat finan­ziert werden können. Die Abrech­nung mit den Kassen erfolgt über das Leistungs­kom­plex­sys­tem, das die Vergü­tung von Leistun­gen der ambulan­ten Pflege­dienste regelt.

Insge­samt spielen ambulante Pflege­dienste eine entschei­dende Rolle bei der Versor­gung von Menschen in ihrer vertrau­ten Umgebung und leisten einen wichti­gen Beitrag zur umfas­sen­den Patien­ten­ver­sor­gung. Durch ihre indivi­du­elle und bedarfs­ge­rechte Betreu­ung ermög­li­chen sie es den Patien­ten, trotz gesund­heit­li­cher Einschrän­kun­gen ein selbst­be­stimm­tes Leben zu führen.

Von Jenny Kuhnert