Ambulante Hospizdienste erhalten mehr Förderungen
Vier Millionen Euro mehr haben die gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr für ambulante Hospizdienste ausgegeben. Mit einer Fördersumme von rund 76 Millionen Euro hat diese sich im Vergleich zum Vorjahr um vier Millionen Euro erhöht und gegenüber 2010 mehr als verdoppelt.
Von den Geldern gefördert wird die häusliche Begleitung sterbenskranker Menschen, zum Beispiel durch Zuschüsse zu den Personalkosten, zu Fahrt- und anderen Sachkosten der Dienste sowie zur Qualifizierung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.
Seitdem Ende 2015 das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) in Kraft getreten ist, werden nicht nur Aufwendungen für Personal- sondern auch für Sachkosten aufgebracht.
Zuletzt standen Kinderhospize im Fokus
Im vergangenen Jahr wurde insbesondere die Arbeit von Kinderhospizen gefördert, sodass derzeit 21 Einrichtungen mit insgesamt 211 Plätzen Vergütungen erhalten, die für Personal und eine kinder- sowie familiengerechte Aussattung ausgegeben werden.
481 Euro erhält ein Patient pro Tag im Durchschnitt und damit 231 Euro mehr als der gesetzliche Mindesttagessatz vorsieht. Dadurch wird beispielsweise ermöglicht, dass auch die Eltern betroffener Kinder in dem Hospiz untergebracht werden können.
Starke ehrenamtliche Unterstützung
Viel Unterstützung erfahren die Hospizdienste auch durch die Bekleidung von Ehrenämtern. Derzeit üben fast 40.000 Menschen ein Ehrenamt in einem der geförderten Hospizdienste aus und begleiten Betroffene an ihrem Lebensende.
Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, würdigte diesen ehrenamtlichen Einsatz: „Mit ihrem Engagement sind die Ehrenamtlichen eine wichtige Stütze für Betroffene und ihre Angehörigen. Ihrem Einsatz ist mit zu verdanken, dass vielen sterbenskranken Menschen ein großer Wunsch erfüllt wird und sie die letzte Zeit ihres Lebens zu Hause verbringen können. Dafür verdienen sie große Wertschätzung und Anerkennung.“
Quelle: vdek