Betrug am Geldautomaten: Neusser Krankenschwester bringt Demenzkranken um seine Ersparnisse
Betrug am Geldau­to­ma­ten: Neusser Pflege­kraft bringt Demenz­kran­ken um seine Erspar­nisse Bild: Peggy und Marco Lachmann-Anke/Pixabay.com

Menschen in Pflege­be­ru­fen haben nicht nur eine beson­dere Fürsor­ge­pflicht, sie genie­ßen auch beson­ders hohes Vertrauen. Wenn dieses missbraucht wird, wie im Falle der damals 40-jähri­gen ausge­bil­de­ten Alten­pfle­ge­rin in Neuss, sorgt dies für beson­de­res öffent­li­ches Inter­esse. Neben der Westdeut­schen Zeitung und Rheini­schen Post berich­te­ten auch Radio­sen­der und die Süddeut­sche Zeitung über die Umstände der Tat und die Gerichts­ver­fah­ren. In erster Instanz wurde die Angeklagte des gewerbs­mä­ßi­gen Betru­ges schul­dig befun­den, da sie sich „durch die fortlau­fende Begehung gleich­ge­la­ger­ter Straf­ta­ten (…) eine dauer­hafte Einnah­me­quelle von einigem Gewicht verschaffte“. Das Landge­richt Düssel­dorf urteilte nun etwas milder und wandelte am 2. Septem­ber 2020 die Gefäng­nis­strafe in eine Bewäh­rungs­strafe von zwei Jahren um. Und dies obwohl die Angeklagte bereits 2009, 2014 und 2016 wegen Betrugs­de­lik­ten in insge­samt 14 Fällen verur­teilt worden war. Das Urteil ist rechts­kräf­tig.

Das Motiv für den Betrug

Die Angeklagte arbei­tete zum Tatzeit­punkt als Pflege­kraft in Vollzeit (!) auf 450-Euro-Basis bei einem Neusser Pflege­dienst, was Fragen jenseits des Gerichts­ver­fah­rens aufwirft. Als Motiv für ihre Tat gab die allein­er­zie­hende Mutter Geldsor­gen an. Der Vater ihrer 17-jähri­gen Tochter sei seinen Unter­halts­ver­pflich­tun­gen nicht nachge­kom­men. Wegen der schuli­schen Situa­tion ihres sechs­jäh­ri­gen Sohnes habe sie nur einge­schränkt arbei­ten können. Vor dem Amtsge­richt Neuss wies sie noch jede Schuld von sich und versuchte den Verdacht auf andere zu lenken. Das Gericht stufte dies jedoch als unglaub­wür­dige „Schutz­be­haup­tun­gen“ ein. Nun zeigte sie erstmals Reue: Die Deutsche Presse-Agentur zitiert sie mit den Worten „Ich schäme mich dafür“.

Insge­samt 129.800 Euro hatte die von ihrem Opfer stets als Ivana angespro­chene Angeklagte im Zeitraum April bis Juni 2016 von dessen Konten abgeho­ben. „Um sie für sich zu behal­ten und in dem Wissen keinen Anspruch auf die Geldbe­träge zu haben“, wie das Amtsge­richt Neuss in erster Instanz feststellte (Az.: 2 Ls 23/18). Zunächst mit einer Postbank-EC-Karte, die er ihr unter dem Verspre­chen aushän­digte, ihm bei der Sichtung von Unter­la­gen und der Erledi­gung von Geschäf­ten zu helfen. Später auch mit einer Commerz­bank-EC-Karte, derer sie sich ohne sein Wissen bemäch­tigte. Bei einigen größe­ren Abhebun­gen benötigte Ivana die Unter­schrift ihres Opfers und nahm die Bargeld­ab­he­bun­gen in dessen Anwesen­heit vor.

Erwie­se­ner­ma­ßen Betrug

Aufnah­men von Überwa­chungs­ka­me­ras zeigten, dass sie die anderen Abhebe­vor­gänge alleine vorge­nom­men hatte. Bei der Beweis­auf­nahme war auch eine polizei­li­che Aussage des Geschä­dig­ten gegen­über der Polizei verle­sen worden. In dieser bestritt er, Ivana zu Geldab­he­bun­gen an Automa­ten autori­siert zu haben. Der verneh­mende Polizei­be­amte und andere Zeugen bekun­de­ten vor Gericht, dass der Geschä­digte zu diesem Zeitpunkt noch „Herr seiner Sinne“ gewesen sei. Dessen Demenz­er­kran­kung und Bettlä­ge­rig­keit verhin­derte jedoch zum Zeitpunkt des Verfah­rens, „Gerichts­ter­mine wahrzu­neh­men, insbe­son­dere aufgrund seiner fortge­schrit­te­nen Störung der kogni­ti­ven Fähig­kei­ten“. Als straf­ver­schär­fend wertete das Gericht die Tatsa­che, dass sie mit ihrem Betrug „einen alten und trauern­den Mann in seinem Vertrauen missbraucht“ habe.

Ein wenig Schuld­be­wusst­sein muss die Angeklagte aber wohl schon während ihrer sechs betrü­ge­ri­schen Straf­ta­ten und der 23 Compu­ter­be­trugs­de­likte gehabt haben. So zahlte sie insge­samt 30.000 Euro wieder auf die Konten des Geschä­dig­ten ein.

Senio­ren massen­haft Opfer von Betrugs­ver­su­chen

Doch der mittler­weile 84-jährige Neusser ist nicht das einzige Opfer. Betrü­ger versu­chen auf verschie­de­nen Wegen und in vielfäl­ti­gen Formen, an Geld und Wertsa­chen ihrer Opfer zu kommen. Gerade Senio­ren sind oft das Ziel der Täter. So richte­ten laut Landes­kri­mi­nal­amt alleine die Betrugs­ma­schen „Enkel­trick“ und „falscher Polizist“ zwischen 2017 und 2019 einen Schaden von mehr als 39 Millio­nen Euro zum Nachteil von Senio­rin­nen und Senio­ren in Nordrhein-Westfa­len an.

Auch entwi­ckelt sich in diesem Zusam­men­hang der Missbrauch von Vorsor­ge­voll­mach­ten zu einem Problem. Hiermit beschäf­tigt sich inzwi­schen auch die Politik.